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Bauphysik-Kalender 2021


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15 s) bestehen. Darüber hinaus wird die Anforderung Cfl mit einem Wärmestrahler nach EN ISO 9239-1 geprüft. In dieser Prüfung werden Bodenbeläge horizontal (verklebt oder lose verlegt – je nach Anwendung) einer zum Probenende hin abnehmenden Wärmestrahlung ausgesetzt. Das Ende der Probe, an dem die Wärmestrahlung am höchsten ist, wird zusätzlich beflammt. Produkte, die in die Klasse B oder C eingestuft werden, müssen vor der Stelle erlöschen, an der die Strahlungsintensität 8,0 bzw. 4,5 kW/m2 beträgt. Mit dieser Prüfung soll sichergestellt werden, dass Fußbodenbeläge in Korridoren und Fluchtwegen nicht durch die Strahlung der im Deckenbereich aus einem Raum herausschlagenden Flammen (Flashover) entzündet werden und damit eine Brandweiterleitung in angrenzende Bereiche bewirken, bzw. die Personenrettung erschweren. Zusätzlich wird die Rauchentwicklung im Abluftstrom gemessen.

      Tabelle 4. Klassifizierungskriterien nach EN 13501-1 für Fußbodenbeläge im Radiant Panel Test

Brand klasse Critical flux (kritischer Wärmestrom) [kW/m2] Rauch klasse Maximale Rauchentwicklung [% min]
Bfl 8,0 s1 750
Cfl 4,5 s2 750
Dfl 3,0 -

      Bild 8. Prüfung für das Glimmverhalten

      Die Klassifizierung von brennbaren Fußbodenbelägen mit dem Flooring Radiant Panel Test wird in Tabelle 4 zusammengefasst. Zusätzlich muss immer die Kleinbrennerprüfung mit einer Beflammungszeit von 15 s bestanden werden.

      Bauprodukte werden in Europa in harmonisierten Produktnormen beschrieben. In diesen Produktnormen müssen alle wesentlichen Eigenschaften dieser Produkte für die Anwendung als Bauprodukte definiert und mit Klassen versehen werden. Eine der wesentlichen Eigenschaften, die in der Bauproduktenverordnung genannt werden, ist das Brandverhalten. Bauwerke müssen so entworfen werden, dass die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch begrenzt wird und die Sicherheit der Bewohner muss gewährleistet sein. Dies muss in allen Produktnormen berücksichtigt werden. Für das Brandverhalten sind die von CEN TC 127 erstellten Normen (siehe Abschnitt 3.2) anzuwenden. In den Produktnormen wird dann festgelegt, welche Prüfverfahren angewendet werden müssen, wie die Produkte in den Prüfgeräten einzubauen sind und welchen Geltungsbereich die Ergebnisse haben. Zusätzlich wird die Anzahl der erforderlichen Wiederholungs-Prüfungen definiert. Es wird auch festgelegt, in welchem Maße offizielle Prüfstellen in die Überwachung eingeschaltet werden müssen (level of attestation of conformity). Dabei wird berücksichtigt, ob für die Produkte sichergestellt ist, dass ihre Eigenschaften bezüglich des Brandverhaltens konstant bleiben. Wenn durch Änderungen im Produktionsprozess, insbesondere durch die Zugabe von Flammschutzmitteln, das Brandverhalten eines Produktes verbessert werden kann, werden verschärfte Anforderungen an die Fremdüberwachung gestellt. Nur bei Produkten, die maximal die Klasse E erreichen, wird diese Verschärfung nicht angewendet.

      Diese Normen enthalten keine Festlegungen, wie die Proben im SBI zu montieren und zu befestigen sind, und der Anwendungsbereich von Prüfergebnissen ist nicht festgelegt. Darüber hinaus handelt es sich bei den Dämmstoffen um Produkte, die in der Regel nicht als Oberflächenbekleidungen, sondern praktisch immer hinter Deckschichten, wie z. B. Gipskarton, Stahl, Beton, Mörtel, eingesetzt werden. Das heißt, dass eine anwendungsgerechte Prüfung diesen Einbauzustand berücksichtigen müsste.

      Daher hat die zuständige Arbeitsgruppe bei CEN TC 88 zusätzlich zu den Produktnormen die Norm EN 15715 erarbeitet, in der festgelegt ist, wie die verschiedenen Wärmedämmstoffe in den Prüfgeräten zu montieren, zu prüfen und zu bewerten sind.

      Diese Norm berücksichtigt bei der Definition des Anwendungsbereiches für die Prüfergebnisse bei unterschiedlichen Produktvarianten das unterschiedliche Verhalten der verschiedenen Dämmstoffe. Bei thermoplastischen Dämmstoffen brennt z. B. bei der SBI-Prüfung im Bereich des Brenners das Material komplett ab. Daher ist die Wärmefreisetzung vor allem in der Anfangsphase des SBI-Versuchs von der Dicke des Produktes abhängig. Daher wurde festgelegt, dass für einen Dickenbereich für ein Produkt (z. B. EPS) die größte und die kleinste Dicke zu prüfen ist. Bei duroplastischen Dämmstoffen, wie z. B. PU-Dämmstoffen, ist der Einfluss der geprüften Dicke oft geringer. Hier ist das Ergebnis einer Prüfung an 20 mm dicken Proben auch für größere Dicken gültig.

      In dieser Norm sind zusätzlich Möglichkeiten beschrieben, den realen Einbauzustand von Dämmstoffen in der SBI-Prüfung zu simulieren und zu bewerten (z. B. Dämmstoff hinter Gipskarton). Die einzelnen europäischen Länder können damit im Baurecht auf Basis der reinen Materialdaten, aber auch auf Basis des Produkts im Einbauzustand bewerten, welche Produkte für die verschiedenen Anwendungsbereiche eingesetzt werden dürfen. Die Bewertung im Einbauzustand wird allerdings im aktuellen deutschen Baurecht nicht angewendet. Derzeit wird diskutiert, ob z. B. für Fassadenbekleidungs- und –Dämmsysteme die Bewertung der Schwerentflammbarkeit nicht auf Basis der Dämmstoffeigenschaften sondern auf Basis von Systemprüfungen im SBI zugelassen werden kann, wenn die zusätzlich geforderte Prüfung im Großbrandversuch nach DIN 4102 Teil 20 erfolgreich bestanden wird.

      Für Bauprodukte, die als Wand- und Deckenverkleidungen benutzt werden, wie z. B. Tapeten, Deckensichtplatten etc. ist eine Prüfung im SBI sinnvoll und kann anwendungsgerecht durchgeführt werden. Die direkte Flammenbeanspruchung im SBI entspricht der Realität, denn diese Produkte werden als Verkleidungsprodukte für Innenräume fertig auf den Markt gebracht. In den Produktnormen wurden Festlegungen getroffen, wie die Produkte im SBI einzubauen und zu befestigen sind. Ein Beispiel ist die Produktnorm EN 15102 für dekorative Wandbekleidungen. Bei der Prüfung im SBI muss berücksichtigt werden, auf welchem Untergrund diese Produkte verwendet werden, und welche Klebstoffe eingesetzt werden.

      Ein Beispiel für die Einführung eines sinnvollen Prüfund Bewertungssystems mithilfe der europäischen Baustoff-Normen sind die Festlegungen in der Norm EN 14 509 für selbsttragende Stahl-Sandwichelemente, die häufig mit einem brennbaren Dämmstoffkern aus PUR/PIR hergestellt werden. Ähnlich wie bisher in Deutschland ist in der neuesten Fassung dieser Norm festgelegt, dass für die Klassifizierung als Baustoff die Elemente mit offener Schnittkante im Kleinbrenner zu prüfen sind, wenn eine der Klassifizierungen A2, B, C, D oder E erreicht werden soll. Für die SBI-Prüfung werden die Fugen