Dr. Horst Gundlach

Die Grenzüberwachung der DDR


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zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik noch eine quasi offene, wenn auch von östlicher Seite streng bewachte Grenze. Um den Flüchtlingsstrom aus der DDR in den Westen möglichst vollständig zu stoppen, erließ im Auftrag der DDR-Regierung das Ministerium für Staatssicherheit am 27. Mai 1952 die „Polizeiverordnung über die Einführung einer besonderen Ordnung an der Demarkationslinie“. Diese sah die Errichtung einer Sperrzone von fünf Kilometern Tiefe entlang der innerdeutschen Grenze vor und ordnete Verhaltensweisen für die darin lebende Bevölkerung und die Absperrung zum Hinterland an. Die Zufahrtsstraßen und -wege von der Bundesrepublik in die DDR wurden ebenso wie ehemalige Bahnstrecken mit barrikadenähnlichen Verbauen gesperrt.

      Straßensperre Walkenried – Ellrich im Harz, 1952

      (Foto: Herkunft unbekannt)

      Straßensperre Wiedigshof – Obersachswerfen im Harz, 1962

      (Foto: P. Schmelter)

      Einreise in und Ausreise aus der DDR waren nur noch an wenigen offiziellen Grenzübergängen möglich. Der Zugang westdeutscher Landwirte zu ihren Äckern auf DDR-Gebiet sowie der Weg von DDR-Bürgern zu ihren bisherigen Arbeitsplätzen im Westen war von nun an vollständig gesperrt. Politisch unzuverlässige Bewohner des Grenzgebietes wurden zwangsweise in das Hinterland der DDR umgesiedelt. Gleichzeitig begann im Grenzgebiet nahe der Demarkationslinie die Errichtung der ersten Grenzsperranlagen.

       Erläuterungen

1 Grenzverlauf mit Grenzsteinen
2 Grenzhinweisschild bzw.-pfahl unmittelbar vor dem Grenzverlauf
3 DDR-Grenzsäule (ca. 1,8 m hoch, schwarz-rot-gold mit DDR-Emblem)
4 Abgeholzter und geräumter Geländestreifen
5 Zweireihiger Metallgitterzaun (ca. 2,4 m hoch, Zwischenraum teilweise vermint)
6 Durchlass im Metallgitterzaun
7 Einreihiger Metallgitterzaun (ca. 3,2 m hoch)
8 Kfz.-Sperrgraben (mit Betonplatten befestigt)
9 ca. 6 m breiter Kontrollstreifen (Spurensicherungsstreifen)
10 Kolonnenweg mit Fahrspurplatten (Lochbeton)
11 Beton-Beobachtungsturm (BT 11)
12 Beton-Beobachtungsturm (2x2 m)
12a Beton-Beobachtungsturm (4x4 m mit Führungsstelle)
13 Beobachtungsbunker
14 Lichtsperre
15 Anschlusssäule für das erdverkabelte Grenzmeldenetz
16 Hundelaufanlage
17 Schutzstreifenzaun mit elektrischen und akustischen Signalanlagen
18 Betonsperrmauer/Sichtblende
19 Durchlass im Schutzstreifenzaun mit Tortelefon
20 Kontrollpassierpunkt
21 Hundefreilaufanlage

      Unter Einsatz aller verfügbaren Kräfte wurde im Sommer 1952 in geringem Abstand von der Demarkationslinie ohne Rücksicht auf bestellte Äcker und auf Waldflächen ein zehn Meter breiter vegetationsloser Kontrollstreifen angelegt. Darauf befindliche Scheunen oder sonstige Bauten wurden abgerissen. Durch regelmäßiges Eggen des Kontrollstreifens sollten Fußspuren erkennbar und freies Schussfeld parallel zur Grenze geschaffen werden. Der Gebrauch ihrer Schusswaffen in Richtung BRD war den ostzonalen Grenzpolizisten untersagt. Bereits Ende Oktober 1952 bestand der Kontrollstreifen nahezu vollständig entlang der gesamten etwa 1.400 Kilometer langen Demarkationslinie. Die Bearbeitung des Kontrollstreifens erfolgte mit Traktoren und Pferdegespannen durch Bauern der örtlichen LPGs unter Bewachung oder durch die Grenzpolizei selbst, die an einigen Standorten eigene Pferdegespanne unterhielt. Das Betreten des Kontrollstreifens war streng verboten und wurde durch Streifen der ostzonalen Grenzposten intensiv überwacht. Nach dem Bau des zweireihigen Stacheldrahtzaunes Anfang der 60er Jahre ließ man den Kontrollstreifen weitgehend verfallen und nutzte dessen Trasse von nun an nur noch für Kontrollfahrten oder als Weg für Fußstreifen und für Instandhaltungsarbeiten im so entstandenen „vorgelagerten Hoheitsgebiet“ der DDR.

      Eggen des Kontrollstreifens durch LPG-Bauern mit Traktor, ca. 1953

      (Foto: Herkunft unbekannt).

      Eggen des Kontrollstreifens mit Pferdegespann der DGP, ca. 1961

      (Foto: P. Schmelter)

      Die Polizeiverordnung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) enthielt weiterhin die Anordnung zur Einrichtung eines 500 Meter tiefen Schutzstreifens entlang der Demarkationslinie. Alle in den Schutzstreifen führenden Wege wurden mit Schlagbäumen gesperrt. Das Begehen und Befahren des Schutzstreifens, in dem sich teilweise Ortschaften oder Fabrikanlagen befanden, war nur mit besonderen Genehmigungen und bei dienstlichen Anlässen nur unter Bewachung zulässig. Das Leben der im Schutzstreifen wohnenden oder dort arbeitenden Menschen wurde durch nächtliche Ausgangssperren und weitere umfassende Restriktionen besonders stark reglementiert. Die Angehörigen der Deutschen Grenzpolizei (DGP) und die Abschnittsbevollmächtigten (ABV) der Volkspolizei hatten die strikte Einhaltung der Verordnung zu überwachen. Der Schutzstreifen wurde dort, wo es möglich und sinnvoll war, unter Verringerung seiner Tiefe um einen Teil der grenznahen Ortschaften herumgeführt. Im Laufe der folgenden Jahre wurde der Schutzstreifen mit Beobachtungs- und Sicherungsbauten zur maßgeblichen Sperranlage ausgebaut und durch Sperrzäune von der übrigen Sperrzone abgeriegelt.

      Schlagbaum vor dem Schutzstreifen im Südharz, ca. 1954

      (Foto: H. Weingardt)

      Das Betreten und die Einfahrt in die fünf Kilometer parallel zur Demarkationslinie eingerichtete Sperrzone war ebenfalls nur mit besonderer Genehmigung zulässig. Die im Sperrgebiet lebenden und