Firmen verzeichnet waren.20 Schon in dieser Aufstellung ist eine Struktur beabsichtigter Rüstungszentren erkennbar. Nach diesen frühen Planungen sollten 45 % des Bedarfs an Optischen Gerät in Jena, 25 % in Berlin produziert werden, und etwa drei Viertel des Gesamtbedarfs an Patronenhülsen aus Magdeburg (45 %), Berlin (28 %), Nürnberg (12 %) und Hannover (7 %) stammen. Die Herstellung von Pistolen war zentral in Sömmerda (28 %) und Berlin (68 %) vorgesehen. Die Werke der chemischen Industrie und der Sprengstoffherstellung waren desgleichen für wenige Standorte bestimmt.21 Die Festlegungen dieser Kartendarstellungen waren jedoch nur von begrenzter Aussagekraft, denn sie beruhten zum Teil noch auf Daten, die das Waffen- und Munitions-Beschaffungs-Amt (Wumba) in der Spätphase des Ersten Weltkrieges erhoben hatte.22
Im September 1925 ergänzte der Nachschubstab seine Aufrüstungspläne um ein „Rüstungshandbuch für die industrielle Mobilisierung“, das die Grundlagen der materiellen Rüstung der Reichswehr umriss.23 In Abkehr von der militärischen Praxis des Ersten Weltkriegs ließ sich der Nachschubstab von drei Grundannahmen leiten. Erstens: Das deutsche Militär dürfe lediglich Bestände an Waffen halten, die nicht im Entferntesten für den Kriegsfall ausreichten. Zweitens: Da Rüstungsgüter ohnehin rasch veralten, sei es sinnlos, sie illegal in großem Stil zu horten. Drittens: Bei Ausbruch eines Krieges werde „ein zusammengeballter Massenbedarf an allem was eine Wehrmacht brauche, eintreten“. Deshalb könne die von der Reichswehr anzustrebende materielle Rüstung nicht in Form einer illegalen oder legalen Beschaffung von Material für einen Krieg geschehen, sondern müsse sich auf die Vorbereitung der Industrie auf eine Massenfertigung von Rüstungsgütern konzentrieren. Diese fortan als „fabrikatorische Vorbereitung“ laufenden Maßnahmen boten neben niedrigeren Kosten den Vorteil einfacher Tarnung.24
Die Abkehr von einer Bevorratung war eine Innovation, die aus den Zwängen des Versailler Vertrages heraus geboren wurde und eine Modernisierung der Reichswehr zu einer Verteidigungsarmee bedeutete.25 Da die Reichswehr mit einem schnellen Eindringen der Alliierten in die Grenzregionen rechnete, waren die Planungen des Nachschubstabes zunächst auf ein als „Rumpf-“ oder „Innerdeutschland“ bezeichnetes Gebiet beschränkt, das im Osten in etwa durch die Oder, im Westen durch die Weser, im Süden durch eine Linie Kassel – Würzburg – Ulm begrenzt war.26 Um diese „fabrikatorische Vorbereitung“ sicherzustellen, bildeten unter Federführung des Heereswaffenamtes national eingestellte Industrielle Ende Dezember 1925/Anfang Januar 1926 ein Kontaktgremium, die „Statistische Gesellschaft“,27 eine „Vereinigung gemeinnütziger Natur mit der Aufgabe, statistische und technische Feststellungen für Interessenten durchzuführen“.28 Diese als „Stega“ getarnte Organisation hatte die Funktion, die Produktionsmöglichkeiten „Innerdeutschlands“ zu erfassen und Kontakte zu den vom Waffenamt bis dahin noch nicht einbezogenen Unternehmen zu knüpfen.29 Schnell zeigte sich, dass die vor allem nebenamtlich tätigen Regionalkommissare mit der Aufgabe überfordert waren. Um den zeitraubenden Umweg über die „Stega“ zu verkürzen, stellten die Wehrkreiskommandos 1926 sogenannte „Wirtschaftsoffiziere“ (WO) als Regionalbeauftragte des Nachschubstabes ein, die ohne formelle Genehmigung der Reichsregierung und hinter deren Rücken die Erkundungstätigkeiten übernahmen.30
Diese zwischen offiziell und offiziös angesiedelten Planungs- und Erkundungsmaßnahmen geschahen in einem Umfeld allgemeiner Verstöße der Reichswehr gegen die Versailler Verträge. So war es Teilen der Reichswehr ungeachtet der Kontrolle der IMKK gelungen, große Mengen an Kriegsmaterial von Bildgeräten bis zu Maschinengewehren zu horten und damit dem Zugriff der Alliierten zu entziehen.31 Eines dieser ‚schwarzen‘ Waffenlager befand sich in Hannover, wie sich aus einem als Verschlusssache eingestuften Untersuchungsbericht vom 11. Mai 1923 ergibt.32 Bereits Ende Oktober 1920 war es den alliierten Beobachtern gelungen, einen Fall der illegalen Entziehung von Kriegsgerät aufzudecken. Doch dies war nur die Spitze eines Eisberges; immer wieder musste das Reichswehrministerium, das Sanktionen befürchtete, vor derartigen Verstößen warnen. So hatte der Chef der Heeresleitung in einem Rundschreiben vom 28. Oktober 1928 Anlass, seine untergeordneten Stellen zu ‚Vertragstreue‘ zu ermahnen: „Ein im Flugwesen früher tätig gewordener Kommandeur hat eine Anzahl optischer Instrumente bei einer Privatfirma untergebracht und dadurch dem Zugriff der Entente entziehen wollen. Schon wenige Tage später sind die Instrumente von einer Ententekommission aufgefunden und beschlagnahmt worden“. Weiter heißt es: „Die Reichsregierung gerät durch derartige Eigenmächtigkeiten einzelner Offiziere in die schwierige Lage, da ihr von Seiten der Entente immer größeres Misstrauen entgegengebracht wird“.33
Zur Reparatur und möglicherweise auch zur Auffüllung des vorhandenen Bestandes hatte sich die Reichswehr ein engmaschiges Netz an illegalen Zulieferern geschaffen. Ein erst jetzt aufgefundener Bestand im Militärarchiv Freiburg verdeutlicht den tatsächlichen – bislang weit unterschätzten – Umfang. Er weist über 120 Unternehmen aus, die Mitte der 1920er Jahre allein für Luftwaffenzwecke arbeiteten. Darunter die Adler GmbH aus Hannover, die Schußzähler herstellte. Die Hannoversche Waggonfabrik lieferte Zubehörteile für Maschinengewehre, die von der Firma Hermann Weihrauch in Zella montiert wurden. Die Schweriner Fokker-Werke stellten Panzerungen und die Berliner Stahlwerk Becker AG Übungsgeschosse her. Durchladehebel kamen vom Hessenwerk in Kassel.34 August Blödner aus Gotha stellte Drehkräne her. Patronengurte bezog die Reichswehr bei der Berliner Firma Gotthold & Hoppe. Dies stellt nur einen kleinen Ausschnitt der Unternehmen dar, die trotz Anwesenheit der IMKK im Lande und des Risikos der Aufdeckung Rüstungsaufträge ausführten.35 Seit 1925 belegte die Reichswehr zur Tarnung vor den Alliierten die Betriebe, die die Rüstungsproduktion wieder aufgenommen hatten, mit Produktionskennzeichen, Buchstaben- oder Zahlenkombinationen, die bis 1936 ihre Gültigkeit behielten.36 Obwohl die illegalen Rüstungsmaßnahmen unter strengster Geheimhaltung stattfanden, häuften sich im Sommer 1926 die Meldungen über die Existenz einer „schwarzen Reichswehr“. Am 6. Dezember 1926 legte die SPD der Reichsregierung umfangreiche Materialien zur illegalen Rüstungstätigkeit der Reichswehr vor, die die Kooperation mit der Roten Armee offenbarten und in Ansätzen den Rückkauf von Spezialmaschinen, die entsprechend der Anordnungen der IMKK in alle Winde zerstreut waren, belegten.37
Nach dem Sturz Seeckts Ende Oktober 1926 vollzog sich in der Generalität, nicht zuletzt auch wegen des politischen Drucks, ein Sinneswandel. Die Reichswehr erkannte, dass sich ihre bereits seit Anfang der 1920er Jahre in Grundzügen festgelegte Revisionspolitik ohne die Hilfe – d. h. die finanzielle Unterstützung durch die Reichsregierung – nicht weiter vorantreiben ließ. Im November 1926 beklagte der damalige Oberst Joachim von Stülpnagel in einen Brief an Oberst von Falkenhausen, „dass wir in den Fragen der Landesverteidigung seit Jahren nicht vorwärts kommen, nur weil S.[eeckt] nicht dazu zu bewegen war, einmal mit der Regierung offen alle diese Dinge zu besprechen“.38 Im Februar 1927 informierte Generalleutnant Wilhelm Heye, der neue Chef der Heeresleitung, das Kabinett Marx in großen Zügen über den Stand der geheimen Vorarbeiten zur Mobilmachung, doch Einzelheiten über die materiellen Rüstungsmaßnahmen kamen dabei nicht zur Sprache.39 Heye erklärte weiter, er halte die Vorbereitung einer „gewissen“ Verteidigung für notwendig und im Osten auch für durchführbar. Von den Planungen eines Angriffskrieges, an dem die Reichswehr weiterhin festhielt, war freilich keine Rede.40
Am 19. Mai 1927 verlangte das Truppenamt von den Ämtern des Reichswehrministeriums eine Bestandsaufnahme aller ‚Mobilmachungsvorarbeiten‘. Zur Begründung heißt es: „Voraussetzung für eine planmäßige Gesamtrüstung, innerhalb derer alle einzelnen Rüstungsvorhaben sachlich und zeitlich in Übereinstimmung stehen, ist die Aufstellung eines Rüstungsprogramms und einer Dringlichkeitsliste mit dem Endziel: Bereitstellung bzw. Sicherstellung des Bedarfs der […] vorläufig festgelegten Land- und Luftmacht (21 Divisionen-Programm + entsprechende Luftmacht). […] Die Aufstellung eines in allen Einzelheiten zahlenmäßig vollständigen Rüstungsprogramms ist zur Zeit auf einer Reihe von Gebieten nicht möglich“. Zunächst müsse der äußere Rahmen festgelegt werden. Daher benötige das Technische Amt „eine Zusammenstellung sämtlicher zur Zeit laufenden oder beabsichtigten Vorhaben auf allen Gebieten der personellen und materiellen Rüstung“.41 Das Waffenamt arbeitete in den kommenden Monaten ein Programm für die Beschaffung, Verwaltung und Instandsetzung des Anfangs- und Nachschubbedarfs des „A-Heeres“ (= Aufstellungsheer) aus. Als Ziel der wirtschaftlichen Vorarbeiten sah es die Sicherstellung des dringlichsten