Mark Benecke

Vampire unter uns!


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und ihrer Ruhestätte, werden sie, wenn sie als vernünftige Menschen erscheinen wollen, nicht mit Erfolg in Abrede stellen können, dass das Abschneiden des Kopfes einer Leiche und das Aufwühlen der Beisetzungsstätte zu einem solchen Zwecke ein schwer beschimpfendes Gepräge hat. Jeder Mensch weiß das heute oder muss es wissen, und den Vampirjägern wird der ihnen obliegende Nachweis, aus einem unverschuldeten Irrtum das alles nicht gewusst zu haben, nicht gelingen, und sie müssen daher wegen vorsätzlicher Tat bestraft werden.

      Auch Angst und Furcht vor einem Vampir vermögen vor dem Gesetz ihr Handeln nicht zu rechtfertigen. Wenn ein solcher Täter sich vor Gericht aber nicht als vernünftiger Mensch, sondern als unfähig erweisen sollte, das Unerlaubte und das Beschimpfende seiner Tat einzusehen, dann bleibt als Bestimmung des Strafgesetzbuches, auf die er sich berufen kann, nur der Paragraf 51 (heute § 20/21 StGB: Schuldunfahigkeit; M. B.). Ein Vampirwahnwitziger, der nicht fähig ist, das Unerlaubte seines Tuns einzusehen, befindet sich im Reich einer krankhaften Störung seiner Geistestätigkeit.

      Wenn man bedenkt, wie viele Menschen Mitglied einer Kirche sind, „nur um auf Nummer sicher zu gehen“, wie viele Schutzengel-Figürchen in den letzten Jahren verkauft wurden, und wenn man weiß, dass Menschen sich immer noch durch Wunderheiler am Telefon gesund sprechen lassen und beim Anblick eines Schornsteinfegers ihren Blusen- oder Hemdenknopf drehen – dann fragt man sich doch, wie viel Wahnwitz nicht im Alltag und in den Köpfen von uns allen steckt und ob man Vampirjäger deswegen nicht einfach streng ermahnen, letztlich aber von dannen ziehen lassen sollte.

      Vampire unter uns!

      Vampire gibt es. Sie sind lebendig, sehen nicht schlecht aus und denken öfters an Blut und Hälse. Die älteren Semester sind verschattete Figuren oder Konzern-Chefs. Die jüngeren können hingegen sexy bis zum Anschlag sein. Eins haben sie alle gemeinsam: Es fehlt ihnen Energie. Und die müssen sie sich holen.

      christofer_lee.tif Christopher Lee in Taste the Blood of Dracula, GB 1969. Seit der Twillight-Saga stirbt diese Sorte Hollywood-Vampir mit Umhang und Sonnenparanoia allerdings aus.

      U.S.-amerikanische Vampire zieht es – schon wegen der enormen Prüderie außerhalb – fast nur in die Metropolen. Manhattan bietet dabei gegenüber dem Rest der USA zwei Vorteile. Erstens sind dort die Szene-Grenzen zu Gothic, Fetisch und S/M so fließend, dass sich kein Mensch wundert, einen Dandy in schwarzem Zylinderhut – natürlich mit abgespreiztem kleinen Finger und hoch gezogener Braue – neben einem soliden S/M-Spann-Rahmen stehen zu sehen.

      Das Sigil zeigt an, zu welchem Clan der Träger/die Trägerin gehört. Es kann auch verraten, welchen Status der Träger/die Trägerin innehat. Ist beispielsweise die Delle im Bladed Ankh leer, hat Mensch einen Novizen vor sich. Ein eingeklebter roter Stein weist auf verfeinerte Erweckung und Einweisung hin.

      Der in Clans gegossene Familien-Sinn der Manhattener Vampire ist übrigens nicht nur spirituell und Blut bringend, sondern auch eine soziale Notwendigkeit. Die meisten Jüngeren sind in Manhattan