ist ein Ergebnisprotokoll ausreichend, ein Wortprotokoll ist nicht erforderlich.13)
22Es hat drei hauptsächliche Funktionen:
Bei der Beratung zur Notenfindung sind nach der Prüfung der Verlauf und die fachlichen Aspekte leicht rekonstruierbar. Das führt in vielen Fällen zu einer besseren Einschätzung als aus dem Gedächtnis, weil man Fehler stärker in Erinnerung behält als die erwarteten richtigen Antworten. |
Das Prüfungsprotokoll ist Grundlage für den Prüfungsbescheid. Es muss von allen beteiligten Prüfern unterzeichnet werden. |
Im Falle eines Widerspruchs ist das Protokoll Grundlage für die rechtliche Würdigung. |
23
Rücktritt
Die Teilnehmer sollen in einer körperlich und seelisch guten Verfassung sein, um ihre Fähigkeiten in der Prüfung zeigen zu können.14) Wenn jemand die Prüfung nicht antreten kann, muss zwar im Einzelfall über den Rücktritt entschieden werden, aber aus § 23 der Prüfungsverordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen15) ergeben sich eindeutige Regeln:24
vor der Prüfung
Vor Beginn der (gesamten) Prüfung ist ein Rücktritt durch schriftliche Erklärung möglich. Der späteste Termin ist also am ersten Prüfungstag im Prüfungsraum, aber noch vor Beginn der Prüfung. Das ist folgenlos, die Prüfung kann dann zu einem späteren Zeitpunkt abgelegt werden.16)25
nach Beginn der Prüfung
Nach Beginn der Prüfung führen Rücktritt oder Nichtteilnahme – wenn kein wichtiger Grund vorliegt − zum Nichtbestehen der Prüfung.26
wichtiger Grund
Liegt ein wichtiger Grund für einen Rücktritt vor, muss er unverzüglich mitgeteilt und auch nachgewiesen werden. Es wird dann eine Einzelfallentscheidung getroffen.
Der häufigste Fall ist Krankheit. Dann ist ein aussagefähiges ärztliches Attest17) erforderlich, in dem die objektive Prüfungsunfähigkeit bescheinigt wird. Bezüglich der Schwere und des Umfangs der körperlichen oder psychischen Auswirkungen (nicht aber bezüglich der Diagnose) muss dazu der Arzt von der Schweigepflicht befreit werden. Erfolgt der Rücktritt aus wichtigem Grund, wenn bereits selbstständige Prüfungsleistungen (z. B. Klausuren) erbracht worden sind, ist die Prüfung nur unterbrochen und kann später fortgesetzt werden. Die erbrachten Leistungen werden dann angerechnet.
Hinweis
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend.18)
27
kein wichtiger Grund
Liegt kein wichtiger Grund vor, wird der Prüfungsteil bei Nichtteilnahme mit 0 Punkten gewertet und ist damit nicht bestanden. Teilnehmer müssen alles Zumutbare unternehmen, um an den festgesetzten Terminen an der Prüfung teilnehmen zu können.
Beispiele
Ein Stau bei der Anreise mit dem Pkw ist kein wichtiger Grund.19) Bei einem absehbaren Bahnstreik müssen andere Verkehrsmittel genutzt werden.20)
28In jedem Einzelfall ist die Zumutbarkeit für die Teilnehmer mit dem Aufwand für die Prüfer und die Organisation bei der IHK abzuwägen.
Hinweis
Ein Rücktritt muss in jedem Falle schriftlich erfolgen.
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