bin krank, leide unter Schlafstörungen, Depressionen, Panikattacken und posttraumatischen Belastungsstörungen.
Über Jahre wurde ich systematisch schikaniert und unter Druck gesetzt, nachdem die Versicherung fusioniert hatte und ich infolgedessen neue Chefs bekam. Ende 2004 wurde ich nach vielen Ausfällen durch Krankheit arbeitsunfähig. Begonnen hat das Mobbing damit, dass ich als Vertrauensmann der Gewerkschaft HBV (Handel, Banken, Versicherungen) maßgeblich an einem dreiwöchigen Streik im Jahr 2003 beteiligt war. Nachdem ich einen Leserbrief an eine Lokalzeitung geschrieben hatte, erhielt ich eine außerordentliche Kündigung, die später zurückgenommen wurde. Seitdem war meine Arbeit ein einziger Spießrutenlauf und ich fühlte mich ständig überwacht. Wenige Monate später wurde ich zum Vertrauensmann der Schwerbehinderten gewählt. Kurz darauf suspendierte man mich vom Dienst, und zwar wegen angeblichen Lohnbetrugs; eine Kündigung folgte. Ich klagte und gewann. Die Versicherung wurde verurteilt, mich weiter zu beschäftigen. Erste gesundheitliche Probleme stellten sich ein, u. a. Schlafstörungen. Mein Befinden verschlechterte sich deutlich. Ich hatte Existenzängste, grübelte nur noch, fühlte mich wertlos und schuldig, sah alles nur noch negativ und wollte morgens am liebsten nicht mehr aufstehen. Ich litt unter ständigen Ängsten, wenn ich zur Arbeit ging. Ich konnte nicht mehr abschalten, dauernd musste ich an die Arbeit denken. Am Arbeitsplatz fühlte ich mich ausgegrenzt und diskriminiert. Auf einer Betriebsversammlung wurde mir vorgeworfen, ,blauzumachen‘. Die ersten Gedanken an einen Suizid tauchten auf.
Ich fühlte mich als Versager und hielt mich am liebsten zu Hause in einem abgedunkelten Zimmer auf. Ende 2004 wurde ich das erste Mal wegen Depressionen und Angstattacken für einige Wochen in eine psychosomatische Klinik eingewiesen. Ich war zu diesem Zeitpunkt absolut am Tiefpunkt angelangt. Aber auch danach erhielt ich häufig anonyme Anrufe, die mich mürbe machen sollten. Ich wurde als Neurotiker beschimpft und fühlte mich bedroht. Als sich ein Kollege, der einem ähnlichen Druck und Stress ausgesetzt war, das Leben nahm, gründete ich eine Selbsthilfegruppe. Ich musste irgendetwas tun, um nicht ganz zu verzweifeln. Ende 2004 wurde ich mit 52 Jahren in Frührente geschickt.“
Dieses Beispiel ist erschütternd, aber kein Einzelfall. Es zeigt, dass Mobbing zunächst zu Stress und später zu verschiedensten Krankheiten und am Ende sogar in die Frühverrentung führt.
Neben den gesundheitlichen Folgen sind auch die Folgen für die Karriere gravierend. In mehr als der Hälfte (52,8 Prozent) aller Mobbingfälle (Männer und Frauen) wurde das Mobbing durch Kündigung beendet und bei 14,6 Prozent durch Versetzung. Das bedeutet, dass Mobbingopfer in 67,4 Prozent der Fälle ihren Arbeitsplatz verloren haben.14
Mobbingfolgen für den Betrieb
Mobbing ist, wie gezeigt, vor allem für das Opfer eine persönliche Katastrophe. Doch sieht man einmal von der menschlichen Tragödie ab, wird schnell deutlich: Kein Unternehmen kann sich Mobbing leisten.
Mitarbeiter, die Schikanen oder Diskriminierungen am Arbeitsplatz ausgesetzt sind, leiden stark unter den Folgen – und das Unternehmen leidet mit, indem sich das Betriebsklima verschlechtert und die Produktivität infolge fehlgeleiteter Energien sinkt: Motivation und Leistungsfähigkeit gemobbter Arbeitskräfte sinken, der Krankenstand steigt. Daher sollte jedem Betrieb daran gelegen sein, die Arbeitsplätze und die Arbeitsumgebung so zu gestalten, dass Mobbing gar nicht erst möglich ist oder zumindest im Keim erstickt wird. (S. Abschnitt: „Die Verantwortung des Arbeitgebers“, S. 128)
Mobbingfolgen für die Gesamtwirtschaft
Für die Betriebe ergeben sich nicht unerhebliche Ausfälle durch häufige Krankmeldungen. Darüber hinaus aber haben die Folgen von Mobbing auch eine gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Dimension. Mobbing-bedingte Erkrankungen belasten das Gesundheitswesen wegen ärztlicher Behandlungen, Verbrauch von Medikamenten, Krankenhausaufenthalten und Rehabilitationsmaßnahmen. Mobbing-bedingte Kündigungen und Frühverentungen führen zu höheren Kosten der Arbeitslosenversicherung, der Sozialhilfe und Rentenversicherung.
Mobbingfolgen aus rechtlicher Sicht
Mobbing selbst ist keine Straftat, wohl aber können einzelne Straftatbestände erfüllt sein, z. B.:
(fahrlässige) Körperverletzung (§ 223 ff., 229 StGB)
Nötigung (§ 240 StGB)
Beleidigung (§ 185 StGB)
üble Nachrede (§ 186 StGB)
Verleumdung (§ 187 StGB)
Beleidigung trotz Wahrheitsbeweis (§ 192 StGB)
Diebstahl (§ 242 ff. StGB)
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
Welche rechtlichen Schritte bei Mobbing möglich sind, kann allgemein nicht beantwortet werden, da jeder Fall anders ist. Als Hinweis seien aber die Stichworte: Strafantrag, Strafanzeige und Schadensersatz genannt. Eine genaue juristische Beurteilung ist aber sicher nur einem Rechtsanwalt möglich. Wichtig ist hier, dass zeitnah gehandelt wird, um gegebenenfalls Fristen bei Abmahnungen oder Kündigung zu wahren.
Verletzt ein Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht und lässt bewusst zu, dass einer seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz gemobbt wird, kann dies zu einer Klage durch den Arbeitnehmer führen, beispielsweise auf Schadensersatz. Schon allein aus rechtlicher Perspektive sollte ein Arbeitgeber daher alles tun, um Mobbing zu vermeiden. (s. Abschnitt: „Juristische Hilfen“, S. 117)
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