Schuld vorgehalten wurde, dass sie sich dem Trotzkismus angeschlossen hätten, dass sie ständig Kontakt mit Trotzki gehabt hätten, dass sie Zersetzungsaufträge von Trotzki entgegengenommen und ausgeführt hätten und damit zu Partei- und Volksfeinden geworden seien. Der Trotzkismus diente also als Vorwand, um jedes kritische Denken in Partei und Bevölkerung auszuschalten, wozu dann eine umfangreiche Terror- und Repressionswelle im ganzen Land ausgelöst wurde. Auf diese Vorgänge wird hier nur hingewiesen, weil dabei Trotzki und Trotzkismus zum Hauptgegenstand gemacht worden waren. Hervorragend recherchiert sowie detailliert und überzeugend dargestellt ist das Ganze in der Schrift von Wladislaw Hedeler über den »Moskauer Schauprozess gegen den »Block der Rechten und Trotzkisten.« [57]
Da sich die entscheidenden Beschuldigungen der Angeklagten in den Moskauer Prozessen auf Trotzki und Trotzkismus konzentrierten, entstand bei Trotzki und Trotzkistischen Organisationen das Bedürfnis, in aller Öffentlichkeit und vor einem absolut unparteiischem Gremium dazu Stellung nehmen zu können. Am 10. April 1937 wurde eine internationale Kommission einberufen, die sich aus vorurteilslosen Künstlern, Wissenschaftlern, Schriftstellern, Ärzten und anderen Persönlichkeiten zusammensetzte. Den Vorsitz führte der namhafte amerikanische Philosoph John Dewey. Zunächst wurde in Mexiko am Wohnort Trotzkis eine vorläufige Untersuchung durchgeführt, um alle in seinem Besitz befindlichen Dokumente zu prüfen und ihn selbst zu befragen. Die Voruntersuchung ergab, dass genug Material vorliegt, um weitere gründliche Prüfungen durchzuführen. Dies erfolgte in den nachfolgenden Monaten. Am 21. September 1937 gab die Kommission ihre Ergebnisse bekannt. Sie bestanden in 23 Punkten, bezugnehmend auf die hauptsächlichen Beschuldigungen in den Moskauer Prozessen. In 21 Punkten wurden diese Beschuldigungen überzeugend widerlegt. Punkt 22 lautet: »Wir kommen daher zu dem Ergebnis, dass die Moskauer Prozesse juristische Verschwörungen darstellen.« Punkt 23 lautet: »Wir kommen daher zu dem Ergebnis, das Trotzki und Sedow (Trotzkis Sohn – H.M.) nicht schuldig sind.« Das gesamte Material ist veröffentlicht in zwei Bänden: »Der Fall von Leo Trotzki« und »Nicht schuldig …«.
Auch diese »Episode« gehört zu den Auseinandersetzungen Stalin – Trotzki und zur Herstellung historischer Wahrheit.
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