Als Ausbilder haben Sie erfahren, dass es zur Förderung der beruflichen Bildung die Einrichtung der Beratung (Ausbildungsberatung) gibt, die kostenlose Beratungsleistungen erbringt. Sie wollen klären, wer diese Beratung durchführt und was ihre Hauptaufgabe ist.
4.1 Diese Beratungsleistungen erbringt
1 die Agentur für Arbeit.
2 das staatliche Schulamt.
3 das Jugendamt.
4 das Amt für Ausbildungsförderung.
5 die Handwerkskammer.
4.2 Die Hauptaufgabe ist,
1 ausschließlich die Betriebe zu überwachen und zu beraten.
2 ausschließlich die Lehrlinge zu beraten.
3 nur die Innungen zu beraten.
4 alle an der Berufsbildung beteiligten Personen zu beraten.
5 nur die Berufsschulen zu beraten.
5. Sie sind Inhaber eines Handwerksbetriebes und bilden erstmals Lehrlinge aus. Es ist Ihnen bekannt, dass Innungen als Fachorganisationen im Handwerk eine lange Tradition bei ihrem Einsatz für die Belange der Berufsausbildung haben. Auch heute noch haben sie in der Berufsausbildung wichtige Funktionen.
Aufgabe: Stellen Sie fest, welche Funktionen für Sie als Ausbildender wichtig sind!
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6. Sie sind seit kurzer Zeit Inhaber eines Handwerksbetriebes und Mitglied der zuständigen Innung. Bei der letzten Innungsversammlung wurde im Rahmen der Neuwahlen der Organe ein Lehrlingswart gewählt. Als künftiger Ausbildender interessiert Sie, welches die wichtigsten Aufgaben des Lehrlingswarts der Innung sind.
Aufgabe: Geben Sie seine wichtigsten Hauptaufgabengebiete an!
7. Im Rahmen der Selbstverwaltung des Handwerks ist die Mitwirkung von Ausbildenden und Ausbildern bei der inhaltlichen Gestaltung und der Umsetzung von praktischen Erfahrungen aus der Ausbildungspraxis auf ehrenamtlicher Grundlage sowohl bei den Handwerkskammern als auch bei den Innungen vorgesehen. Sie ist Voraussetzung für das Funktionieren der Selbstverwaltungsorgane. Als Inhaber eines Ausbildungsbetriebes des Handwerks wären Sie bereit, in Gremien von Handwerksorganisationen mitzuwirken.
Aufgabe: Beschreiben Sie die wichtigsten Mitwirkungsmöglichkeiten, die Sie bei den genannten Einrichtungen haben!
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8. Sie sind als selbstständiger Handwerksmeister, der Lehrlinge ausbildet, Mitglied der zuständigen Innung. Der Obermeister ist an Sie herangetreten mit der Bitte, künftig im Gesellenprüfungsausschuss mitzuwirken. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, ob Sie der Aufforderung des Obermeisters nachkommen, wollen Sie wissen, wie sich der Gesellenprüfungsausschuss zusammensetzt, wer die Ausschussmitglieder, die Arbeitgeber sind, wählt und wie lange eine Wahlperiode dauert.
Aufgabe: Welche der nachstehenden Aussagen treffen zu?
8.1 Der Ausschuss setzt sich zusammen
1 aus mindestens 2 Mitgliedern.
2 aus mindestens 3 Mitgliedern.
3 aus mindestens 4 Mitgliedern.
4 aus mindestens 5 Mitgliedern.
5 aus mindestens 6 Mitgliedern.
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8.2 Die Mitglieder, die Arbeitgeber oder Beauftragte der Arbeitgeber sind, werden gewählt
1 von der Innungsversammlung.
2 vom Vorstand der Innung.
3 vom Berufsbildungsausschuss der Innung.
4 vom Gesellenausschuss der Innung.
5 vom Obermeister und seinem Stellvertreter.
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8.3 Die Wahl erfolgt längstens
1 auf 5 Jahre.
2 auf 4 Jahre.
3 auf 3 Jahre.
4 auf 2 Jahre.
5 auf 1 Jahr.
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1.6 Lernsituation: Möglichkeiten des Einsatzes von berufsausbildungsvorbereitenden Maßnahmen prüfen und bewerten
Kompetenzen:
> Zielgruppenspezifische berufsvorbereitende Maßnahmen für die Ausbildungsplanung darstellen und Auswahl begründen.
> Bedeutung berufsvorbereitender Maßnahmen für die Nachwuchsgewinnung beurteilen und Fördermöglichkeiten angeben.
> Möglichkeiten der betrieblichen Umsetzung berufsvorbereitender Maßnahmen klären.
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