Thomas Bauer

Das Baustellenhandbuch für den Garten- und Landschaftsbau


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      Tab. 18: Bodentransport, maximale Transportmenge {Transportmenge pro Lkw} pro Lkw

      In der folgenden Tabelle sind die Lademengen {Lkw-Lademengen} aufgeführt, die ein Lkw an Boden aufnehmen kann. Dabei handelt es sich um ungefähre Richtwerte, da die tatsächlichen Mengen von der jeweiligen Bodenart abhängig sind.

Lkwlose Masse Umrechnungsfaktor t/m³ = 1,6–1,7
Züge16 m³ = ca. 27,0 t
4-Achser Mulde14 m³ = ca. 23,0 t
4-Achser12 m³ = ca. 20,0 t
3-Achser9 m³ = ca. 15,0 t

      Tab. 19: Lkw-Lademengen Boden in m³ (ungefähre Werte)

BodenartAuflockerung in % nach dem Lösen
Grobschluff5–20
Lehm15–25
Ton20–30
Sand15–25
Kies25–30
Kies-Sand-Gemische20–25
steinige Böden mit Feinkornanteilen < 0,06 mm0–15
Schluffstein, Tonstein, Mergelstein25–30
Kalkstein, Sandstein, Granit u. a.35– 60

      Tab. 20: Auflockerung verschiedener Böden nach dem Lösen

BodenartUmrechnungsfaktor Tonne (t) in Kubikmeter (m3)
Ton, halbfest2,1–2,2
Ton, steif2,8
Ton, weich1,8
Sand-Ton-Gemische, steif oder fest2,2
Sand-Ton-Gemische, weich2,1
Schluff, steif oder fest2
Schluff, weich1,9
Schluffe, Tone, schwach organisch1,7
Schluffe, Tone, stark organisch1,5
Oberboden (abhängig von der Bindigkeit)1,7–1,8

      Tab. 21: Umrechnungstabelle für Böden von t in m3

      

Ausführung

      

Bodenvoruntersuchungen

       {Bodenvoruntersuchungen}

      Böden sind vor Beginn von Baumaßnahmen nicht nur auf ihre Eignung als Baugrund und Baustoff auf die geplante Nutzung hin zu untersuchen. Ebenso ist insbesondere für vegetationstechnische Zwecke zu prüfen, ob das Risiko besteht, dass der anstehende Boden durch die Bearbeitung zeitweise oder auf Dauer in seinem Gefüge gestört werden könnte und ob Maßnahmen zur Verhinderung bzw. Beseitigung ergriffen werden müssen.

      Folgende auf der Baustelle einfach durchzuführende Feldversuche lassen gute Rückschlüsse auf die Bodenbearbeitbarkeit zu:

für die Korngrößenverteilung: Fingerproben (Knetversuch, Reibeversuch, Schneidversuch)
für die Plastizität und Konsistenz: Ausrollversuch
für die Wasserdurchlässigkeit: Zeigerpflanzen z. B. Schachtelhalm; Binsen (geht nur bei ungestörten Böden)
für den Gehalt an organischer Substanz: Farbansprache, Riechversuch
für den pH-Wert: Zeigerpflanzen, Teststreifen, pH-Meter
für den Nährstoffvorrat: Zeigerpflanzen

      Grundsätzlich gilt: Boden darf für vegetationstechnische Zwecke nur im festen Zustand bearbeitet werden, d. h. die Bodenprobe krümelt.

      Zeigerpflanzen {Zeigerpflanzen} nach DIN 18915

      Folgende Zeigerpflanzen deuten auf verschiedene Bodeneigenschaften hin:

      sehr niedriger ph-Wert (stark sauer):

      Spergula arvensis, Sceranthus anuus, Sleranthus perennis, Trifolium arvense, Rumex acetosella

      niedriger pH-Wert (mäßig sauer):

      Chrysanthemum segetum, Anthemis arvensis, Spergularia rubra, Nardus stricta

      ph-Wert im mittleren Bereich (schwach-sauer bis neutral):

      Matricaria chamomilla, Sinapis arvensis, Achemilla vulgaris, Ranunculus arvensis, Fumaria officinalis, Alopecurus myo-suroides, Avena fatua, Apera spica-venti

      hoher ph-Wert (neutral-schwach alkalisch):

      Gallium tricornutum, Adonis flammea, Anagallis arvensis

      hoher Nährstoffvorrat:

      Urtica dioica, Urtica urens, Fumaria officinalis, Stellaria media, Atriplex sp., Chenopodium sp.

      Nährstoffarmut, oft auch versauertes Ackerland:

      Teesdalia nudicaulis, Trifolium arvense, Acinos arvensis, Rumex acetosella, Equisetum arvense. Auch Versauerung im Öd- und Brachland: Festuca ovina, Calluna vulgaris, Spergula vernalis, Nardus strica

      Vernässung durch Verdichtung:

      Agrostis stolonifera, Potentilla anserina, Poa trivalis, Tussilago farfara, Ranunculus repens, Juncus bufonius, Sagina procumbens, Deschampsia caespitosa

      

Bodenabtrag nach DIN 18915

Die vorhandene Vegetation muss vor dem Bodenabtrag beseitigt werden.
Dieser erfolgt stets getrennt nach Ober- und Unterboden. Unterboden, der später als Oberboden verwendet werden soll, wird wie ein Oberboden behandelt und gelagert.
Bei Oberboden, der mehr als 40 cm Dicke beträgt, wird die intensiver belebte Schicht getrennt abgetragen und auch gelagert.
Im Wurzelbereich von Bäumen (Kronenbereich) zzgl. 1,5 m darf grundsätzlich kein Boden abgetragen werden.
Soll eine Fläche dauerhaft befestigt werden, so wird der Oberboden abgetragen.
Das Bodengefüge ist beim Abtrag, bei der Zwischenlagerung und beim Wiedereinbau stets zu schonen z. B. durch geringe Schütthöhen, Witterungsschutz durch Abdecken. Die Grenzen der Befahrbarkeit und Bearbeitbarkeit gemischt- und feinkörniger Böden nach Tabelle 2 sind zu beachten.

      

Bodenlagerung nach DIN 18915

Die Lagerung des Bodens erfolgt in Mieten auf einem möglichst durchlässigen Untergrund.
Die Mieten sollten nach Möglichkeit nicht vernässen, weil dadurch schädigende anaerobe Verhältnissen entstehen. Zur Verhinderung dienen folgende Maßnahmen: