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Gunter Pirntke
DER KÖNIGSTEIN
UND SEINE GEFANGENEN
Engelsdorfer Verlag
Leipzig
2014
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Inhalt
Ein unbekannter Arrestant mit drei Dienern
Der Reformator der ersten Verfassung Sachsens
Die Kommunarden um Bakunin auf der Festung
Der sozialdemokratische Hochverräter
Weitere Veröffentlichungen
Einleitung
Da die Festung Königstein für uneinnehmbar gehalten wurde, glaubte man, dass auch niemand von hier fliehen könne und nutzte sie als Gefängnis für Staats-, Bau-, Militär, Zivil- und Kriegsgefangene; darunter viele namhafte Persönlichkeiten.
Christian I. (* 29. Oktober 1560 in Dresden; † 25. September 1591 ebenda), welcher seit 1586 Kurfürst von Sachsen war, ließ ab 1589 die Festung nicht nur als uneinnehmbare militärische Anlage ausbauen und als Ort von Vergnügungen aller Art in der wundervollen Landschaft gestalten, sondern bald auch als ein Ort, an dem man unliebsame, in Ungnade gefallene oder Kapitalverbrechen begangene Menschen von allem gesellschaftlichen Umgang isolieren konnte.
Der erste Staatsgefangene, der auf den Königstein gebracht wurde, war Oberhofprediger Dr. Martin Mirus. Er ist im Gefangenverzeichnis noch nicht mit einer Nummer versehen. Dieses Verzeichnis umfasst 933 Einträge und endet mit einem gewissen Emil Eisenberger, der am 3. Juni 1922 auf dem Königstein gebracht wurde. Spätere Inhaftierte wurden dann anderweitig erfasst.
Ein förmliches Staatsgefängnis wurde erst zum Anfang des 17. Jahrhunderts in der Georgenburg angelegt und durch den Oberhofprediger Höe von Höenegg 1619 eingeweiht. Übrigens gibt es auch noch einige unterirdische Gefängnisse für gemeine Verbrecher wie das Mohrenloch und die Türkenkammer. Letzteres hat den Namen von einem Mann namens Türk, welcher den Kommandanten Wolf Friedrich von Beon, der die Festung um Holz und anderen Materialien betrog, indem er die größten Stämme gefällt hat und sie den Kurfürsten verkaufte. Beon wurde dafür am 17. Juni 1610 zwischen der Königsnase und Christiansburg an einem Baum gehängt, Türk aber in jenes unterirdisches Gefängnis geworfen und diejenigen 32 Knechte, welche bei jenen Betrügereien mitgeholfen hatten, kamen zum Festungsbau nach Dresden.
Die Zahl aller Staatsgefangenen vom Jahre 1591 (weiter reichten die Quellen nicht) bis zum September 1804 war 155. Hiervon sollten nur die Bekanntesten erwähnt werden.
Lässt sich auch von vielen, aus Mangel an Quellen, nichts Historisches beibringen, so veranlassen doch die bloßen Namen vielleicht schon manche Kenner der Materie, weiteres beizubringen.
Vollständige Biografien der Gefangenen liegen ohnehin nicht in den Festungsaufzeichnungen vor und auch im Sächsischen Staatsarchiv wird man nicht allzu sehr fündig. Wenn aber aus begreiflichen Ursachen manche Namen nur kurz abgefertigt werden, so ist es nicht dem Verfasser anzulasten. Wie alles in der Welt seine Grenzen hat, so hat es auch die historische Feder.
Doch zurück zu Mirus. Nach dem Tod seines Vaters und der Übernahme der Regierung 1586 zeigte Christian I. wenig Interesse an den Staatsgeschäften und gab sich Vergnügungen, vor allem der Jagd und dem Alkohol hin. Die Auseinandersetzung zwischen lutherischer Orthodoxie und dem an Melanchthon anlehnenden Philippismus (Die Bezeichnung geht auf Philipp Melanchthon zurück, der nach dem Tode Martin Luthers 1546 die Führungsrolle im Protestantismus übernahm und deren Linie bestimmte.), der während der Regierungszeit seiner Eltern geherrscht hatte, war Christian zuwider. Schon 1585 als Mitregent seines Vaters erließ er ein Gesetz gegen das Theologengezänk. Auch die von seinem Vater veranlasste Konkordienformel lehnte er ab.