Norbert Schütte

Grundwissen Sportmanagement


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der öffentlich-rechtlichen Sender (ARD, ZDF) zunächst als sogenanntes Free-TV zu empfangen. Es ist frei zu empfangen, auch wenn rechtlich gesehen eine Rundfunk- und Fernsehgebühr zu entrichten ist. Erst mit der Einführung des Privatfernsehens und entsprechender digitaler Techniken, kam es 1991 zum Pay-TV in Deutschland. Sportsendungen wurden und werden nun auch verschlüsselt übertragen und können nur gegen Gebühr empfangen werden.

      Als letzte Gruppe sind noch die Agenturen zu nennen. Einige treten in Form von Eventagenturen direkt als Veranstalter oder indirekt als Auftragnehmer von Verbänden oder Sportvereinen auf. Andere handeln mit Rechten (Übertragungsrechte, Marketingrechte von Clubs etc.). Andere sind Agenten z.B. von Sportlern und arbeiten als Berater, rechtliche Vertreter und Verhandlungsführer.

      Weiterführende Literatur

      Preuß, H./Alfs, Chr./Alert, G., 2012: Sport als Wirtschaftsbranche. Der Sportkonsum privater Haushalte in Deutschland. Wiesbaden: Gabler.

      1.5.2 Der zweite Sektor – Der Staat

      Der zweite Sektor umfasst alle staatlichen Organisationen. Staatliche Stellen, die sich mit Sport befassen, gibt es sehr unterschiedliche. Der Staat tritt als Sportanbieter vor allem in Schulen (Schulunterricht) auf, aber auch bei der Bundeswehr oder in Gefängnissen. Sportmanagement wird aber vor allem im Rahmen der sogenannten Sportverwaltung geleistet. Auf den unterschiedlichsten Ebenen finden sich Sportämter: Die Spanne reicht von der kommunalen Ebene über die Kreis- bis hin zur Länderebene. Auf der Bundesebene ist vor allem das Bundesinnenministerium (BMI), welches insbesondere mit Fragen des Leistungssports betraut ist, zu nennen (BMI 2014). In der Hand der Sportverwaltung liegt die Sportförderung. Der Staat subventioniert Sportvereine und Sportverbände durch Geldzuwendungen, durch die Bereitstellung von Sportstätten sowie durch Sachmittel. Im Zeitraum 2010 bis 2013 gab der Bund für den Sport unmittelbar und mittelbar rund 948 Mio. Euro aus (BMI 2014, 20). 2013 bis 2017 steigerte sich der Betrag auf rd. 1.159 Mio. Euro (BMI 2019, 16). Die Ausgaben der Länder, Kreise und Kommunen sind sehr beachtlich. Allerdings gibt es keine verlässlichen Zahlen, da es hier an einer einheitlichen Erfassung der Ausgaben fehlt. So wird in der einen Stadt ein eigener Sportetat geführt, während in einer anderen wesentliche Teile der Ausgaben im Etat für Schulen eingeplant sind (Horch/Schütte 2003, 60ff).

      Der Staat kann auch als Sportveranstalter (z.B. Gutenberg Marathon in Mainz, Mitternachtsbasketball) auftreten. Er verwaltet, plant und baut auch Sportanlagen. Dabei ist der Sport eine freiwillige Aufgabe des Staates und keine Pflicht wie die Ausgabe von Pässen und die Überwachung von Hygienevorschriften in der Gastronomie. Diese muss der Staat aufgrund der Gesetzeslage ausführen. Den Sport unterstützt er freiwillig. Daher sind diese Subventionen nicht einklagbar. Auch die Struktur von Sportförderungsplänen ist unterschiedlich: Die Abrechnungsweise je Gemeinde unterscheidet sich stark. Oft wird der Sport mit anderen Themen in einer Verwaltungseinheit kombiniert, etwa mit den Themen Jugend oder Schule. Daher sind die Strukturen in Deutschland sehr heterogen, zumal die Gestaltungshoheit bei den jeweiligen Kommunen, Kreisen etc. liegt und nicht zentral von einem Bundesamt geregelt werden darf. Die Arbeitsteilung von Bund und Ländern verbietet dem Bund auch, Breitensport zu fördern (BMI 2014, 17f, BMI 2019, 22ff).

      Weiterführende Literatur

      BMI (Bundesministerium des Innern), 2019:14. Sportbericht der Bundesregierung/Deutscher Bundestag Drucksache 19/9150. Berlin. Downloadadresse: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/091/1909150.pdf

      Horch, H. D./Schütte, N., 2003: Kommunale Sportverwaltung. Analysen zur Verwaltungsreform und zum Berufsfeld. Köln: ASS.

      1.5.3 Der dritte Sektor – Vereine, Verbände, Stiftungen

      Der dritte Sektor fasst alle nichtstaatlichen Organisationen zusammen, die nicht Erwerbszecken dienen. Sie sind im Sport von besonderer Bedeutung. Schließlich verbuchen die Sportvereine 27,8 Mio. Mitgliedschaften unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbundes (Stand 2019/DOSB 2020, 1ff).

      Die Definition, was ein SportvereinSportverein und was ein SportverbandSportverband ist, lässt sich trennscharf anhand ihrer Funktionen festlegen. Die Hauptfunktion eines Sportvereins ist die Ausübung von Sport. Sie entstanden, als Sportler sich zu Gruppen zusammenschlossen und diesem Zusammenschluss eine formale verbindliche Struktur gaben. Bald stellte man fest, dass man für Wettbewerbe einheitliche Regeln brauchte und auch für das Organisieren von Meisterschaften eine überparteiliche Instanz gebraucht wurde. So entstanden typischerweise die Verbände in Deutschland. Sie sind rechtlich nichts anderes als Vereine, nämlich eingetragene Vereine (e.V.). Im Lauf der Zeit übernahmen sie noch weitere Aufgaben. Verbände betätigen sich als sportliche Gerichtsinstanzen, bilden Schiedsrichter, Trainer und auch Sportmanager aus. Sie vertreten die Vereine und die Interessen des Sports gegenüber Dritten. Das sind vor allem staatliche Instanzen, von denen die Vereine Subventionen erhalten oder Sportanlagen nutzen. Aber auch gegenüber wirtschaftlichen Interessenten vertreten Verbände die Vereine, so z.B., wenn es um den Verkauf von Übertragungsrechten von Meisterschaften geht. Verbände sind unterschiedlich organisiert. Einige, wie der adh (Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband), haben nur juristische Personen, also keine lebendigen Personen, sondern nur Organisationen als Mitglieder. Im Falle des adh sind dies die einzelnen Hochschulsportorganisationen (adh 2015).

      Vereinen und Verbänden ist gemeinsam, dass sie Non-Profit-Organisationen (NPO) sind. Der Begriff der NPO stammt aus der Wirtschaftswissenschaft. Die Organisation dient nicht dem Profit von Eignern, wie etwa der erwerbswirtschaftliche Betrieb. Sie können durchaus auch Profite erwirtschaften, aber diese werden nicht an die Anteilseigner (den sogenannten Shareholdern) ausgeschüttet. Diese Besonderheit wird auch als nondistributional constraintnondistributional constraint (Hansmann 1980) bezeichnet. Wenn kein Besitzer Profit machen darf, wohin gehen dann aber die Gewinne, die, wie eben festgestellt wurde, durchaus vorhanden sein können? Sie werden für die Mission der Organisation verwendet. Dies zeigt sich besonders deutlich bei der sogenannten Quersubvention. So werden in einem Verein Profite aus der Gastronomie genutzt, um Sportreisen für die Jugendabteilung oder Anschaffungen für Leistungssport zu ermöglichen.

      Leider sind staatliche Organisationen ebenfalls nicht profitorientiert. Daher finden sich auch Autoren, die diese als Non-Profit-Organisationen bezeichnen. In diesem Lehrbuch wird er jedoch für private Organisationen reserviert.

      Ein anderer Ansatz, der aus der Soziologie stammt, ist der der Voluntary AssociationVoluntary Association bzw. der freiwilligen VereinigungVereinigung, freiwillige. Das Konzept stammt aus den USA (z.B. Sills 1968). Es wurde insbesondere durch die Arbeiten von Heinemann (1995) und Horch (1983, 1992) in Deutschland bekannt und spezifisch ausgebaut. Eine freiwillige Vereinigung ist nach Heinemann und Horch (1981) eine Organisation, die fünf Strukturbesonderheiten aufweist:

      1 Freiwilligkeit der MitgliedschaftFreiwilligkeit der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft wird freiwillig und nicht durch Geburt oder durch Zwang erworben. Es besteht also die objektive Alternative der Nichtmitgliedschaft. Daher sind die Mafia (man kann nicht austreten) oder die Industrie- und Handelskammern (Zwangsmitgliedschaft) keine freiwilligen Vereinigungen.

      2 AutonomieAutonomie: Die Organisation ist vom Staat und von Nichtmitgliedern unabhängig. Sie verfolgt in eigener Verantwortung ihre Ziele und Interessen.

      3 InteressenidentitätInteressenidentität: Die Interessen der Mitglieder und das Ziel der Organisation sind identisch. Die Organisation orientiert ihre Leistungen an den Interessen ihrer Mitglieder. Daher sind Betriebe keine freiwilligen Vereinigungen. Mitarbeiter sind in erster Linie Mitglied in einer Firma, um ihren Lebensunterhalt, also Geld, zu verdienen. Das Produkt der Firma spielt nicht die erste Rolle.

      4 DemokratieDemokratie: Die Organisation hat eine demokratische Entscheidungsstruktur. Zumindest formal ist das Mitglied oberster Souverän. Es gibt auch keine Hierarchie wie in Unternehmen oder beim Staat.

      5 EhrenamtlichkeitEhrenamtlichkeit: Ehrenamtliche Mitarbeit ist das Arbeiten für die Organisation,