Stefan Storr

Öffentliches Wirtschaftsrecht


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a)Schutzbereich

       aa)Beruf und Gewerbe

       bb)Wettbewerbsfreiheit

       b)Eingriff und Gesetzesvorbehalt

       c)Rechtfertigung: Die Drei-Stufen-Lehre als Konkretisierung des Verhältnismäßigkeitsprinzips

       aa)Objektive Berufswahlbeschränkungen

       bb)Subjektive Berufswahlbeschränkungen

       cc)Berufsausübungsregelungen

       d)Zur Vertiefung: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und staatliche Informationserteilung

       aa)Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

       bb)Verfahrensunabhängige Informationsansprüche

       cc)Behördliche Informationsbefugnisse

       dd)Naming and Shaming

       ee)Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Prozess

       3.Die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG)

       4.Die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG)

       a)Der Anwendungsbereich im öffentlichen Wirtschaftsrecht

       b)Die Pflichtmitgliedschaft in berufsständischen Organisationen

       5.Der Gleichheitssatz

       a)Anforderungen an den Gesetzgeber: Kohärenzgebot und Systemgerechtigkeit

       b)Besonderheiten bei Unionsrechtsbezug: Die sog. Inländerdiskriminierung

       c)Anforderungen an das Verwaltungsverfahren

       aa)Anspruch auf Begünstigung

       bb)Anspruch auf diskriminierungsfreie Verfahrensgestaltung

       cc)Materielle Konzeptpflichten

       6.Sonstige verfassungsrechtliche Gewährleistungen

       a)Die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)

       b)Kommunale Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 GG)

       c)Infrastrukturgewährleistungen

       V.Gesetzgebungskompetenzen

       1.Kompetenzen der EU

       2.Bundeskompetenzen: Das Recht der Wirtschaft seit der Föderalismusreform

       3.Recht der Wirtschaft und Ordnungsrecht

       VI.Organisation der Wirtschaftsverwaltung

       1.Verwaltungsorganisation in Deutschland

       a)Grundsatz: Verwaltungszuständigkeit der Bundesländer

       b)Die Bundesauftragsverwaltung

       c)Die unmittelbare und mittelbare Bundesverwaltung

       2.Unabhängige Regulierungsbehörden und -agenturen im Verwaltungsverbund

       a)Vom mitgliedstaatlichen zum kooperativen Vollzug