Stefan Storr

Öffentliches Wirtschaftsrecht


Скачать книгу

target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_08ed4eab-dc8c-58c0-9ff8-28d2b5d05451">Ohne vorhergehende Bestellung

       c)Außerhalb der Niederlassung

       d)Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten

       2.Die Reisegewerbekarte

       a)Allgemeines

       b)Die Erteilung der Reisegewerbekarte

       c)Widerruf

       d)Betreiben eines Gewerbes ohne die erforderliche Reisegewerbekarte

       IV.Die Zulassung von Märkten (§§ 64 ff GewO)

       1.Anwendungsbereich der Vorschriften

       a)Festsetzungsfähige Veranstaltungen

       b)Veranstalter

       c)Die Marktprivilegien

       2.Die Festsetzung eines Marktes

       a)Rechtsnatur der Festsetzung und Rechtsschutz

       b)Versagungsgründe

       3.Das Recht auf Teilnahme an festgesetzten Veranstaltungen

       a)Vergabekriterien in Knappheitssituationen

       b)Konsequenzen für das Verwaltungsverfahren

       c)Rechtsschutzfragen

       aa)Rechtsnatur der Rechtsbeziehungen zwischen Veranstalter und Marktteilnehmer und Rechtsweg

       bb)Die in Betracht kommenden Klagearten

       4.Märkte und Volksfeste als kommunale Einrichtungen

       V.Gewerbeordnung und E-Commerce

       1.Gewerberecht und digitaler Wandel

       2.GewO und Online-Angebote

       a)Online-Auktionen

       b)Online-Vermittlungsplattformen

       3.Online-Dienste und deutsches öffentliches Wirtschaftsrecht

       a)Niederlassung in Deutschland

       b)Auswirkungsprinzip und Dienste der Informationsgesellschaft

       § 4 Das Gaststättenrecht

       I.Gaststättenrecht als Gewerberecht

       II.Die Anwendbarkeit des GastG – Der Gaststättenbegriff

       1.Gewerbsmäßigkeit und die Ausnahmen

       2.Stehendes Gewerbe und Reisegewerbe mit ortsfester Betriebsstätte

       3.Allgemeine Zugänglichkeit des Betriebes

       4.Betriebstypen

       III.Die Erlaubnispflicht

       1.Reichweite der Erlaubnispflicht

       a)Die Abgrenzung von erlaubnisfreiem und erlaubnispflichtigem Gaststättengewerbe

       b)