Stefan Storr

Öffentliches Wirtschaftsrecht


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_e5e6ccc7-f79c-5f6c-aebf-27620da528e9">Das Verfahren der Eintragung

       b)Maßnahmen der höheren Verwaltungsbehörde bei Unterlassen der Anmeldung

       3.Löschung aus der Handwerksrolle

       4.Betriebsuntersagung

       5.Betriebsschließung

       6.Die ergänzende Anwendung des Gewerberechts

       IV.Zulassungsfreies Handwerk und handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B)

       § 6 Grundzüge einer sektorenspezifischen Regulierung

       I.Einführung

       1.Referenzgebiete und Rechtsgrundlagen

       a)Regulierungsrecht als richtliniengeprägtes Recht

       b)Rechtsgrundlagen des nationalen Regulierungsrechts

       2.Europäisierte Wirtschaftsregulierung

       a)Europäisierung als Publifizierung

       b)Europäisierung als Ökonomisierung

       c)Europäisierung als Zuständigkeitsverlagerung: Vom transnationalen Verwaltungsakt zu europäischen Regulierungsagenturen

       3.Ziele staatlicher Regulierung

       a)Schaffung von Wettbewerb

       b)Sicherstellung der Versorgung

       c)Verbraucher- bzw Kundenschutz

       d)Die rechtliche Bedeutung von Regulierungszielen und –grundsätzen

       II.Verwaltungs- und verwaltungsprozessuale Grundlagen

       1.Gegenstände und Instrumente

       a)Präventive Kontrolle von Marktzutritt, Marktverhalten und Organisation

       b)Informationsgenerierung

       2.Handlungsformen

       a)Verwaltungsakte

       b)Administrative Normsetzung und Verwaltungsvorschriften

       3.Rechtsschutz

       a)Öffentlichrechtliche Streitigkeiten

       b)Die Sonderzuweisung im Energierecht: Die Beschwerde nach § 75 EnWG

       aa)Statthaftigkeit

       bb)Beschwerdeberechtigung (Abs. 2) und Beschwer

       c)Gerichtliche Kontrolldichte

       aa)Das sog. Regulierungsermessen

       bb)Beschränkung der Beurteilungsgrundlage durch den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im gerichtlichen Verfahren

       III.Die Regulierung des Marktzutritts

       1.Entwicklungslinien: Von der Bedürfnisprüfung zu staatlichen Allokationsentscheidungen

       2.Anzeigepflichten

       a)Telekommunikationsunternehmen (§ 6 TKG)

       b)