target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_c4923044-d42d-5865-bd21-4c211a7fc107">Anwendungsbereich des Widerrufs nach § 49 Abs. 2 VwVfG
b)Die Widerrufsgründe des § 49 Abs. 2 VwVfG
c)Besondere Vorgaben bei einem Widerruf nach § 49 Abs. 2 VwVfG
d)Weitere Widerrufstatbestände
7.Die Rücknahme von rechtswidrig bewilligten Subventionen
a)Anwendungsbereich des § 48 VwVfG
b)Zum Vertrauensschutz in § 48 Abs. 2 VwVfG
8.Die Rückerstattung von Subventionen
b)Der Erstattungsanspruch nach § 49a VwVfG als besonders geregelter Fall des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs
c)Zum Umfang der Herausgabepflicht
9.Die Rückforderung von aufgrund öffentlich-rechtlichen Vertrages gewährter Subvention
10.Die Rückforderung vorläufig bewilligter Subventionen
II.Das europäische Beihilfenrecht
b)Bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige
d)Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten
3.Legalausnahmen, Art. 107 Abs. 2 AEUV
a)Beihilfen sozialer Art an einzelne Verbraucher
c)Beihilfen, die ihren Grund in der Teilung Deutschlands haben
d)Sonderfall: Beihilfen im Verkehrsbereich
4.Ermessensausnahmen, insbes. Art. 107 Abs. 3 AEUV
a)Ermessensspielraum der Kommission
e)Sonderrechtsregime zur Überwindung der Finanzkrise
f)Beihilfengenehmigung durch den Rat
5.Das Verfahren der Beihilfenkontrolle