Achim Bönninghaus

Sachenrecht II


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href="#ulink_811537b8-b7dd-57a9-9ae8-1aabfecd7ed2">B.Trennungs- und Abstraktionsprinzip

       C.Sachenrechtsgrundsätze

       I.Numerus clausus der Sachenrechte und Typenzwang

       II.Grundsatz der Absolutheit

       III.Der Publizitätsgrundsatz

       IV.Der Bestimmtheitsgrundsatz

       V.Die Abstraktheit der dinglichen Rechtsgeschäfte

       2. Teil Erwerb des Besitzes

       A.Erwerb des unmittelbaren Besitzes

       I.Originärer Erwerb des unmittelbaren Besitzes

       II.Abgeleiteter Erwerb des unmittelbaren Besitzes

       III.Abgeleiteter Besitzerwerb durch bloße Einigung, § 854 Abs. 2

       IV.Besitz bei Einschaltung eines Besitzdieners, § 855

       V.Fingierter Erbenbesitz, § 857

       B.Verlust des unmittelbaren Besitzes

       C.Erwerb mittelbaren Besitzes

       D.Übertragung des mittelbaren Besitzes

       E.Verlust des mittelbaren Besitzes

       3. Teil Erwerb des Eigentums an beweglichen Sachen durch Rechtsgeschäft

       A.Erwerb nach § 929 S. 1

       I.Einigung über Eigentumsübertragung

       1.Zustandekommen und Inhalt

       2.Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen

       II.Übergabe

       1.Besitzerwerb auf Erwerberseite

       a)Nach §§ 854 ff

       b)Einschaltung von Geheißpersonen

       2.Kein Besitz (mehr) auf Veräußererseite

       3.Übertragung auf Veranlassung des Veräußerers

       4.Zum Zweck der Übereignung

       5.Wechsel des unmittelbaren Besitzers?

       III.Einigsein

       IV.Berechtigung

       1.Verfügungsbefugter Eigentümer

       a)Grundsatz

       b)Verfügungsbeschränkungen, insbesondere §§ 1365, 1369

       2.Verfügungsbefugter Nichteigentümer

       a)Verfügungsbefugnis durch Rechtsgeschäft, die Ermächtigung nach § 185 Abs. 1

       b)Verfügungsbefugnis kraft Gesetzes