Achim Bönninghaus

BGB Allgemeiner Teil I


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      Leenen BGB AT § 11 Rn. 13; Medicus/Petersen Allgemeiner Teil des BGB Rn. 244.

       [7]

      Das Zustandekommen von Beschlüssen als weitere Form eines mehrseitigen Rechtsgeschäfts gehört ins Gesellschaftsrecht und wird hier nicht näher behandelt.

       [8]

      Leenen BGB AT vor § 8 Rn. 1 ff.; Medicus a.a.O.

       [9]

      Leenen BGB AT § 6 Rn. 5 ff. und § 9 Rn. 10 ff.

       [10]

      Leenen a.a.O.; Palandt-Ellenberger Überbl. v. § 104 Rn. 31.

       [11]

      Palandt-Ellenberger Überbl. v. § 104 Rn. 32 a.E.; Einf. v. § 158 Rn. 8.

       [12]

      Der Ausdruck „Wirksamkeitshindernisse“ dient der Abgrenzung von den Wirksamkeitserfordernissen, die bis zu ihrer Erfüllung nur zur schwebenden Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts führen, vgl. Leenen BGB AT § 9 Rn. 13; „Wirksamkeitserfordernisse“ und „Wirksamkeitshindernisse“ lassen sich unter dem Begriff „Wirksamkeitsvoraussetzungen“ zusammenfassen, Leenen a.a.O. m.w.N.

       [13]

      Palandt-Ellenberger Überbl. v. § 104 Rn. 27 der zugleich in Rn. 29 darauf hinweist, dass das Gesetz nicht immer von „Nichtigkeit“ spricht, wenn „Nichtigkeit“ gemeint ist und einen Überblick über die Varianten in den verschiedenen Tatbeständen gibt (unbedingt einmal nachlesen!).

       [14]

      Leenen BGB AT § 9 Rn. 10 ff.; diejenigen Normen, die zur Nichtigkeit einer Willenserklärung führen, werden nach dem hier vorgestellten Aufbau gedanklich bereits bei der jeweiligen Willenserklärung auf der ersten gedanklichen Prüfungsebene „Zustandekommen“ des Rechtsgeschäfts geprüft.

       [15]

      Palandt-Ellenberger Überbl. v. § 104 Rn. 3, 27 ff.

       [16]

      Bestätigung und Umdeutung sind Gegenstand des Skripts „BGB AT II“.

      Inhaltsverzeichnis

       A. Überblick

       B. Die Abgabe einer Willenserklärung

       C. Zugang (bei Empfangsbedürftigkeit)

       D. Die Auslegung

       E. Nichtigkeitsgründe in Bezug auf Willenserklärungen

      Willenserklärung

      I.(Objektiver) Tatbestand: Abgabe einer Erklärung

       Abgabe bei zufälliger Kenntnisnahme?Rn. 117

       Fehlender HandlungswilleRn. 118

       „Abhandengekommene“ WillenserklärungRn. 119 ff.

      II.Zugang als Wirksamkeitserfordernis

       1.Empfangsbedürftigkeit der Willenserklärung

       2.Zugang bei Abgabe unter Abwesenden

       Zugang „nicht gespeicherter“ ErklärungenRn. 128 ff.

       Zustellungshindernisse in der Sphäre des EmpfängersRn. 138

       Verständnisprobleme des EmpfängersRn. 139 ff.

       ZugangsvereitelungRn. 142 ff.

       3.Zugang bei Abgabe unter Anwesenden

       Zugang durch Vorlage von UrkundenRn. 152 f.

       Zugang bei VerständnisproblemenRn. 155

       4.Zugang bei Beteiligung von Hilfspersonen

       Unterscheidung von Vertreter und BotenRn. 157 ff.

       Zugang bei vollmachtlosem EmpfangsvertreterRn. 162 ff.

       5.Zugang bei Geschäftsunfähigkeit des Adressaten

       6.Zugang bei beschränkter Geschäftsfähigkeit des Adressaten

       Verhältnis von § 131 Abs. 2 und § 108 Abs. 1Rn. 190 f.

      III.Inhaltsbestimmung der Äußerung („Ob“ und „Was“)

       1.Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen

       falsa demonstratioRn. 202

       2.Auslegung nicht empfangsbedürftiger Willenserklärungen

       3.Schweigen als Willenserklärung

      IV.Nichtigkeitsgründe bzgl. Willenserklärung

       1.Geschäftsunfähigkeit des Erklärenden, § 105 Abs. 1

       2.Vorübergehende Geistesstörung des Erklärenden, § 105 Abs. 2

       3.Tatbestände der §§ 116–118

       gescheitertes ScheingeschäftRn. 227

       4.Fehlendes Erklärungsbewusstsein

       Lehre vom potentiellen ErklärungsbewusstseinRn. 228 ff.