Achim Bönninghaus

BGB Allgemeiner Teil II


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Natur des Themas, das vom ersten Semester an Bestandteil des zivilrechtlichen Lehrstoffs ist. Die Brisanz der „Allgemeinen Themen“ bleibt bis zum Examen erhalten und hat sich keineswegs in den unteren Semestern „erledigt“.

      Bei der Neuauflage habe ich viele Zuschriften verarbeiten können, für die ich mich herzlich bei allen Leserinnen und Lesern bedanken möchte. Weitere Anregungen sind immer willkommen.

      Auf geht's – ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg beim Erarbeiten des Stoffs!

      Und noch etwas: Das Examen kann jeder schaffen, der sein juristisches Handwerkszeug beherrscht und kontinuierlich anwendet. Jura ist kein „Hexenwerk“. Setzen Sie nie ausschließlich auf auswendig gelerntes Wissen, sondern auf Ihr Systemverständnis und ein solides methodisches Handwerk. Wenn Sie Hilfe brauchen, Anregungen haben oder sonst etwas loswerden möchten, sind wir für Sie da. Wenden Sie sich gerne an C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg, E-Mail: [email protected]. Dort werden auch Hinweise auf Druckfehler sehr dankbar entgegen genommen, die sich leider nie ganz ausschließen lassen. Oder Sie wenden sich direkt an den Verfasser unter [email protected].

      Frankfurt am Main, im Juli 2019 Achim Bönninghaus

      Anmerkungen

       [1]

      Die in den Fußnoten mit Aktenzeichen zitierten Entscheidungen des BGH können Sie kostenlos auf der Homepage des BGH unter www.bundesgerichtshof.de (Rubrik: „Entscheidungen“) abrufen.

      mit Online-Wissens-Check

kein Alternativtext verfügbar

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      Inhaltsverzeichnis

       Vorwort

       Codeseite

       Literaturverzeichnis

       1. Teil Einführung

       A.Funktion und Struktur von Rechtsgeschäften

       B.Das Zustandekommen von Rechtsgeschäften

       C.Die Wirksamkeitserfordernisse

       D.Die Wirksamkeitshindernisse

       2. Teil Die Stellvertretung

       A.Einführung

       I.Aktive und passive Vertretung

       II.Prüfungsreihenfolge und Aufbau in der Klausur

       1.Unterscheidung zwischen Vertretung und Vertretungsmacht

       2.Aufbaufragen

       B.Offenkundigkeitsprinzip

       I.