Achim Bönninghaus

BGB Allgemeiner Teil II


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_4012b945-ec59-5df3-836b-15d216f6e680">Grundsatz der umfassenden Formbedürftigkeit

       3.Ausnahmen

       4.Erweiterungen auf andere Rechtsgeschäfte

       5.Übungsfall Nr. 3

       VII.Bestimmtheit des Urkundeninhalts

       1.„Andeutungsformel“

       2.Form und falsa demonstratio–Regel

       B.Verletzung einer vertraglich vereinbarten Form

       I.Wirkung einer Formklausel

       II.Aufhebung der rechtsgeschäftlich bestimmten Form

       1.Formularmäßige Formklausel

       2.Individualvertraglich vereinbarte Formklausel

       C.Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen Verbotsgesetz, § 134

       I.Subsidiarität des § 134

       II.Voraussetzungen eines Verbotsgesetzes

       1.Rechtsnorm (Art. 2 EGBGB)

       2.Verbotscharakter

       3.Verbot bestimmter Rechtsfolgen eines Rechtsgeschäfts

       4.Adressatenkreis

       5.Subjektiver Tatbestand

       III.Umfang der Nichtigkeit

       D.Nichtigkeit wegen Verstoßes gegen die guten Sitten, § 138

       I.Einleitung zur Systematik des § 138

       1.Generalklausel

       2.Subsidiarität

       3.Objektiver und subjektiver Tatbestand

       II.Wucher, § 138 Abs. 2

       1.Objektiver Tatbestand

       a)Gegenseitiger Vertrag

       b)Auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung

       c)Weitere objektive Umstände auf Seiten des Bewucherten

       2.Subjektiver Tatbestand

       3.Umfang der Nichtigkeitsfolge

       III.Wucherähnliches Rechtsgeschäft, § 138 Abs. 1

       1.Kein Fall des § 138 Abs. 2

       2.Auffälliges Missverhältnis bei einem gegenseitigen Vertrag

       3.Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten

       4.Umfang der Nichtigkeitsfolge

       IV.Weitere wichtige Fallgruppen des § 138 Abs. 1

       1.„Kriminelle“ Verträge

       2.„Knebelungswirkung“

       3.Überforderung eines Teils aufgrund strukturellen Ungleichgewichts