Achim Bönninghaus

BGB Allgemeiner Teil II


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href="#ulink_a0776c94-d494-5be8-8978-615a41daa62d">E.Nichtigkeit wegen Anfechtung, § 142 Abs. 1

       I.Einführung

       II.Die Anfechtungswirkungen

       1.Regelfall (§ 142 Abs. 1)

       2.Ausnahmen von der Rückwirkung

       3.Anfechtung nichtiger Geschäfte

       III.Anfechtungserklärung

       1.Inhalt der Anfechtungserklärung

       a)Anfechtungswille und angefochtenes Rechtsgeschäft

       b)Begründung

       c)Bedingungs- und Befristungsfeindlichkeit

       2.Erklärungsempfänger

       a)Anfechtungsgegner bei Verträgen

       b)Anfechtungsgegner bei einseitigen Rechtsgeschäften

       IV.Allgemeine Wirksamkeitshindernisse

       V.Anfechtungsrecht nach § 119 Abs. 1 wegen Irrtums

       1.Irrtum

       2.Ausdrucksfehler bei Abgabe („Erklärungsirrtum“, § 119 Abs. 1 Fall 2)

       a)„Technische“ Ausdrucksfehler

       b)Fehlendes Erklärungsbewusstsein

       3.Fehler bei Vollzug der Übermittlung, § 120

       a)Bedeutung des § 120

       b)Einschaltung eines Übermittlers

       c)Unrichtige Übermittlung

       4.Fehlerhafte Wahl des richtigen Ausdrucksmittels (Inhaltsirrtum), § 119 Abs. 1 Fall 1

       5.Sonderfall Rechtsfolgeirrtum

       6.Sonderfall Kalkulationsirrtum

       a)verdeckter Kalkulationsirrtum

       b)offener Kalkulationsirrtum

       7.Erheblichkeit des Irrtums

       8.Beschränkung des Anfechtungsrechts nach § 242

       9.Ausschlussfrist (§ 121)

       a)Regelfrist (§ 121 Abs. 1)

       b)Höchstfrist (§ 121 Abs. 2)

       10.Abgrenzungen

       a)Verhältnis zu §§ 116-118

       b)Verhältnis zur falsa demonstratio

       VI.Fehlerhafte Vorstellung über verkehrswesentliche Eigenschaften des Vertragsgegenstandes (Eigenschaftsirrtum), § 119 Abs. 2

       1.Überblick

       2.Eigenschaften einer Person oder Sache

       3.Verkehrswesentlichkeit

       4.Erheblichkeit