Peter Bülow

Recht der Kreditsicherheiten


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bei Antizipation

       5.Vertragsbruchslehre und erweiterter Eigentumsvorbehalt

       6.Hinterlegungsrecht des Zweitkäufers

       III.Factoring und verlängerter Eigentumsvorbehalt

       1.Das Konfliktpotential

       2.Anwendbarkeit der Vertragsbruchslehre

       a)Die Lage des Lieferanten nach und ohne Abtretung an den Factor

       b)Die Unterschiedlichkeit der Lage bei echtem und unechtem Factoring

       3.Rückbesinnung auf die Rechtsgeschäftslehre

       a)Kriterien der Vertragsbruchslehre

       b)Ausgangspunkt: Priorität der Abtretung an den Lieferanten

       c)Der Ernstfall: Priorität der Abtretung an den Factor

       4.Kontroverse im vergleichenden Überblick

       5.Factoring und erweiterter Eigentumsvorbehalt

       IV.Globalzession durch verlängerten Eigentumsvorbehalt und andere Sicherungsabtretungen

       1.Erweiterung des verlängerten Eigentumsvorbehalts durch Globalzession

       2.Einschränkung des verlängerten Eigentumsvorbehalts auf Rücktrittsfall

       3.Schutz des Abkäufers

       V.Verlängerte Verarbeitungsklauseln

       1.Kollidierende Abtretungen der Lieferanten

       2.Kollidierende Abtretungen Dritter

       3.Verlängerte Sicherungsübereignung

       VI.Kommissionsklauseln

       1.Abtretungsfiktion im Recht der Kommission

       2.Übertragung auf Sicherungsgeschäfte

       Paragraphenregister

       Sachregister

      Abkürzungsverzeichnis



a.A. anderer Ansicht
a.a.O. am angegebenen Ort
a.E. am Ende
a.F. alte Fassung
a.M. anderer Meinung
abl. ablehnend
ABlEG Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Nummer, Seite und Datum)
Abs. Absatz
Abschn. Abschnitt
abw. abweichend
AbzG Abzahlungsgesetz vom 16.5.1894 (RGBl 450), aufgehoben am 1.1.1991 durch Art. 10 des Gesetzes über Verbraucherkredite, zur Änderung der Zivilprozessordnung und anderer Gesetze vom 17.12.1990 (BGBl I, 2840)
AcP Archiv für civilistische Praxis (Band [Jahrgang], Seite)
AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäische Union (früher EGV), in Kraft seit 1.12.2009 (ABlEU 2007 C 306/1)
AG Amtsgericht; Aktiengesellschaft; Die Aktiengesellschaft (Jahr und Seite)
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB-Banken Allgemeine Geschäftsbedingungen der (privaten) Banken i.d.F. vom 1.4.2002
AGB-Bundesbank Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank i.d.F. vom 8.3.2004