David Klein

DS-GVO/BDSG


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Die Bestimmbarkeit des Personenbezugs – Von der IP-Adresse zum Anwendungsbereich der Datenschutzgesetze, MMR 2015/563; Preuß Digitaler Nachlass – Vererbbarkeit eines Kontos bei einem sozialen Netzwerk, NJW 2018, 3146; Reif Gemeinsame Verantwortung beim Lettershopverfahren – praktische Konsequenz der EUGH-Rechtsprechung zu den „Fanpages“ und „Zeugen Jehovas“, RDV 2019, 30; Sattler Gemeinsame Verantwortlichkeit – getrennte Pflichten, GRUR 2019, 1023; Scheppach Und jetzt: Ihr Wetter, Technology Review vom 6.5.2015[11]; Schreiber Gemeinsame Verantwortlichkeit gegenüber Betroffenen und Aufsichtsbehörden, ZD 2019, 55; Schwartmann Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht, 4. Aufl. 2018; ders. Editorial RDV 2019, 51; Schwartmann/Benedikt/Jacquemain Die ePrivacy-VO kommt: Reichweitenmessung und Nutzungsprofile über Cookies zwischen DSGVO und ePrivacy-VO, PinG 2018, 150; Schwartmann/Hermann/Mühlenbeck Datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Kenntlichmachung des Entzuges eines Doktorgrades in (Online-)Bibliothekskatalogen v. Sept. 2018[12]; dies. Die Veröffentlichung des Entzuges von Doktorgraden und der Datenschutz, RDV 2018, 252; Schwartmann/Jacquemain DataAgenda Arbeitspapier 02 – Personenfotografie: DS-GVO vs. KUG[13]; dies. DataAgenda Arbeitspapier 04 – EuGH: Facebook Fanpages[14]; dies. DataAgenda-Arbeitspapier 05 – „Cookies“ richtig setzen: Anwendbarkeit des TMG?[15]; dies. DataAgenda Arbeitspapier 10 – Die EuGH-Rechtsprechung zum Joint-Controllership?[16]; Schwartmann/Jacquemain/Mühlenbeck DataAgenda Arbeitspapier 17 – Positionen zur Zulässigkeit von Handytracking wegen Corona-Pandemie[17]; Schwartmann/Keber/Mühlenbeck Social Media, 2. Aufl. 2018; Schwartmann/Mühlenbeck Die Corona-App und der Datenschutz, F.A.Z. Einspruch v. 6.4.2020; Schwartmann/Weiß Whitepaper zur Pseudonymisierung der Fokusgruppe Datenschutz, 2017[18]; dies. Anforderungen an den datenschutzkonformen Einsatz von Pseudonymisierungslösungen, 2018[19]; dies. Entwurf für einen Code of Conduct zum Einsatz DS-GVO konformer Pseudonymisierung, 2019[20]; dies. Ein Entwurf für einen Code of Conduct zum Einsatz DS-GVO konformer Pseudonymisierung, RDV 2020, 71; Specht-Riemschneider/Schneider Die gemeinsame Verantwortlichkeit im Datenschutzrecht, MMR 2019, 503; Thüsing/Kugelmann/Schwartmann Datenschutz-Experten beurteilen Corona-App in F.A.Z. v. 9.4.2020; Weichert Big Data und Datenschutz – Chancen und Risiken einer neuen Form der Datenanalyse, ZD 2013, 251; Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages Ausarbeitung zu Einzelfragen zum Handy-Tracking in Deutschland im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie 2020[21]; Ziebarth Google als Geheimnishüter? Verantwortlichkeit der Suchmaschinenbetreiber nach dem EuGH-Urteil, ZD 2014, 394.

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      Einordnung und Hintergrund der Begriffsbestimmungen ergeben sich unmittelbar aus der nachfolgenden Kommentierung. Auf die einschlägigen Erwägungsgründe wird in der Kommentierung zur jeweiligen Begriffsbestimmung Bezug genommen. Wichtige Zusammenhänge mit dem BDSG a.F., der DSRL und dem BDSG n.F. lassen sich auch den jeweiligen Kommentierungen entnehmen.

B. Kommentierung

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      Im Vergleich zur Vorgängervorschrift des Art. 2 DSRL erweitert Art. 4 den Katalog der legaldefinierten Begriffe. Fanden sich in Art. 2 DSRL noch acht Definitionen, hat Art. 4 26 Ziffern. Hinzugekommen sind Begriffe wie „Profiling“, „Pseudonymisierung“, „Gesundheitsdaten“, „Hauptniederlassung“ und „grenzüberschreitende Verarbeitung“.

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