Max Schwerdtfeger

Kartell Compliance


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des Händlers Y nicht unterschreiten.“ – „Der Wiederverkaufspreis von mindestens 2,89 EUR wird nicht unterschritten, solange sich die wesentlichen Wettbewerber X und Y an die UVP halten.“

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      Abmachungen über Absatzspannen oder Nachlässe, die der Händler auf ein vorgegebenes Preisniveau höchstens gewähren darf:

„Der Wiederverkaufspreis wird durch den netto/netto Einkaufspreis zuzüglich 25 % gebildet.“
„Der Wiederverkaufspreise muss zwischen 80 EUR und 100 EUR liegen.“
„Der Aktionspreis darf die UVP nicht um mehr als 20 % unterschreiten.“

      Bestimmungen, nach denen die Gewährung von Nachlässen oder die Erstattung von Werbeaufwendungen von der Umsetzung eines vorgegebenen Preisniveaus abhängig gemacht wird (s. auch unten zur sog. „Preispflege“).

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      Beispiele: Spannengarantie/Kompensation

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