Max Schwerdtfeger

Kartell Compliance


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law

       a)Rechtsnatur und praktische Bedeutung

       b)Softlaw der Kartellbehörden im Überblick

       III.Praxisleitfaden für die Prüfung vertikaler Vereinbarungen

       1.Erster Schritt: Vertikale Wettbewerbsbeschränkung

       2.Zweiter Schritt: Anwendungsbereich der Vertikal-GVO eröffnet?

       3.Dritter Schritt: Einschränkungen des generellen Anwendungsbereichs

       4.Vierter Schritt: Marktanteilsschwellen

       5.Fünfter Schritt: Kernbeschränkungen und Wettbewerbsverbote

       6.Sechster Schritt: Entzug der Gruppenfreistellung und Nichtanwendbarkeit der GVO

       7.Siebter Schritt: Art. 101 Abs. 3 AEUV

       a)Möglichkeit der Einzelfreistellung nach Art. 101 Abs. 3 AEUV

       b)Rechtsfolgen

       B.Einzelne Beschränkungen

       I.Gebiets- und Kundengruppenbeschränkungen

       1.Beschränkungen i.S.v. Art. 4 lit. b Vertikal-GVO

       2.Ausnahmen nach Art. 4 lit. b Ziff. i-iv Vertikal-GVO

       a)Verbot des aktiven Verkaufs in/an exklusiv zugewiesene Gebiete/Kundengruppen

       b)Sprunglieferungsverbot

       c)Beschränkungen im Selektivvertrieb

       d)Beschränkung beim Verkauf von Zwischenprodukten

       e)Verbote des Vertriebs von Graumarktware

       3.Gebiets- und Kundenbeschränkungen im Überblick

       II.Preis- und Konditionenbeschränkungen

       1.Vertikale Preisbindung

       a)Das Preisbindungsverbot i.S.d. Art. 4 lit. a Vertikal-GVO

       b)Maßnahmen der Preispflege

       c)Möglichkeiten der Einzelfreistellung nach Art. 101 Abs. 3 AEUV

       d)Vertikale Preisbindung im Überblick

       2.Meistbegünstigungsklauseln (insbesondere sog. Bestpreisklauseln)

       a)Bestpreis- und Preisparitätsklauseln als aktuelles Online-Phänomen

       b)Meistbegünstigungsklauseln im Übrigen

       c)Bestpreisklauseln im Überblick

       3.Konditionenbindungen

       III.Wettbewerbsverbote und Ausschließlichkeitsbindungen

       1.Überblick

       2.Wettbewerbsverbot i.S.d. Art. 1 Abs. 1 lit. d Vertikal-GVO

       a)Verpflichtungen zulasten des Anbieters

       b)Unmittelbare oder mittelbare Verpflichtung