Markus Brinkmann

Tax Compliance


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Bericht im richtigen Kontext wiedergegeben, sodass der Leser die Informationen in intendierter Weise aufnehmen kann? – Ist der Bericht objektiv verfasst, sind die Informationen objektiv verwertet? – Ist der Bericht für den beabsichtigten Empfängerkreis hilfreich? – Liegt der Bericht dem beabsichtigten Empfängerkreis zum Zieldatum vor?

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      Oben genannte Punkte sind nicht nur bei dem finalen Report, sondern auch bei Zwischenreports oder der Dokumentation einzelner Arbeitsschritte (z.B. Interviews, Hintergrundrecherchen) zu beachten.

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      Es ist zu erwarten, dass die Prüfer eine Vielzahl von Informationen und Unterlagen zu beachten haben, was einen strukturierten Umgang mit den Informationen und insbesondere den sensiblen Daten notwendig macht. Dabei ist nicht nur die Sammlung und Ablage der Informationen, sondern auch die Darstellung im Bericht von Belangen. So können Informationen im Bericht chronologisch oder nach Themenbereichen strukturiert werden. Im Fall des chronologischen Aufbereitens werden die Informationen nach zeitlichem Bekanntwerden sortiert, sodass der Ausgangspunkt in diesem Fall regelmäßig die Veranlassung zur Tax Investigation, also z.B. ein anonymer Hinweis oder die Kenntnis eines behördlichen Ermittlungsverfahrens, ist.

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      Teil 1 Tax Compliance und Unternehmen7. Kapitel Tax Investigation › E. Fallstudien von Tax Investigation

E. Fallstudien von Tax Investigation I. Aufklärung von Umsatzsteuerkarussellen

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      Abb. 7:

      Übersicht „Klassisches Umsatzsteuerkarussell“

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      Interne Sachverhaltsaufklärungen können i.d.R. dann von Bedeutung sein, wenn das Risiko besteht, dass ein Unternehmen unwissentlich Teil eines Umsatzsteuerkarussells geworden ist oder Gesellschaften eines Konzerns durch verantwortliche Führungskräfte oder Mitarbeiter für derartige Straftaten missbraucht werden, um sich persönlich zu bereichern.

      „Unwissentliche“ Teilnahme am Umsatzsteuerkarussell

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      Insofern wird deutlich, dass es unter präventiven Gesichtspunkten zwingend geboten erscheint, sich durch entsprechende Hintergrundrecherchen im ausreichenden Maße über die Integrität seiner Geschäftspartner zu informieren.

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      Ziel solcher anlassbezogenen Recherchen ist es, Informationen zu gewinnen, anhand derer man die Bedenklichkeit oder Unbedenklichkeit potenzieller Geschäftspartner bestimmen und belegen kann und infolge dessen die Entscheidung über die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen bzw. zu der Etablierung entsprechender Sicherungsmaßnahmen getroffen werden kann.

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      Käme bei einer solchen Recherche etwa zum Vorschein, dass der potentielle Geschäftspartner bereits häufiger wegen Wirtschaftsdelikten in der Presse stand oder gar (straf-)rechtlich verurteilt wurde, könnte dies entsprechende Entscheidungen gegen eine Aufnahme von Geschäftsbeziehungen bzw. für die Aufnahme nur unter engen Auflagen (z.B. Compliance-, Prüfungs- oder Exit-Klauseln) begründen. Insbesondere bei Umsatzsteuerkarussellen spielt etwa auch das Gründungsdatum eine Rolle, da in solchen Modellen die Existenz von Gesellschaften häufig nur von kurzer Dauer geprägt ist. Bei besonders verschachtelten Gesellschaftsstrukturen lohnt sich der Aufwand für die Ermittlung des wirtschaftlich berechtigten Personenkreises, da – nicht überraschend – am Kopf von kriminellen Organisationen nicht selten ein und dieselbe Person steht.