Markus Brinkmann

Tax Compliance


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Kommentar zum Strafgesetzbuch, Loseblatt, zitiert: SK-StGB/Bearbeiter

      Tiedemann Wirtschaftsstrafrecht, 4. Aufl. 2014

      Tipke/Kruse Abgabenordnung – Finanzgerichtsordnung, Loseblatt

      Volk Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen, 2. Aufl. 2013

      Wabnitz/Janovsky Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, 4. Aufl. 2014

      Wessels/Beulke/Satzger Strafrecht Allgemeiner Teil, 46. Aufl. 2016

      Wessels/Hillenkamp Strafrecht Besonderer Teil 2: Straftaten gegen Vermögenswerte, 40. Aufl. 2017

      Withus K.-H. Betriebswirtschaftliche Grundsätze für Compliance-Management-Systeme, 2014

      Wittig Wirtschaftsstrafrecht, 4. Aufl. 2017

      Wolter SK-StPO, 4. Aufl. 2012, zitiert: SK-StPO/Bearbeiter

      Zieschang Strafrecht Allgemeiner Teil, 4. Aufl. 2014

      Zöllner/Noack Kölner Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Aufl. 2011, zitiert: KölnKomm-AktG

      Tax Compliance und Unternehmen

      Teil 1 Tax Compliance und Unternehmen › 1. Kapitel Definition und Zwecksetzung

      Inhaltsverzeichnis

       I. Tax Compliance: Definition und Begriffserklärung

       II. Zwecksetzung der Tax Compliance

       III. Ausblick

      Literatur:

      Brauer/Steffen/Biermann/Schuler Compliance Intelligence, 2009; Buff Compliance – Führungskontrolle durch den Verwaltungsrat, 2000; Dieners Handbuch Compliance im Gesundheitswesen 3. Aufl. 2010; Grützner/Jakob Compliance from A–Z, 2. Aufl. 2015; Inderst/Bannenberg/Poppe Compliance 3. Aufl. 2017; Jäger/Rödl/Campos Nave Praxishandbuch Corporate Compliance, 2009; Wecker/van Laack Compliance in der Unternehmerpraxis, 2. Aufl. 2009.

      Teil 1 Tax Compliance und Unternehmen1. Kapitel Definition und Zwecksetzung › I. Tax Compliance: Definition und Begriffserklärung

I. Tax Compliance: Definition und Begriffserklärung 1. Der Begriff Compliance

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      Zur Erarbeitung einer umfassenden Definition des Doppelwortes Tax Compliance werden die Begriffsbestandteile „Tax“ und „Compliance“ nachfolgend separat voneinander betrachtet; begonnen wird die Analyse mit dem Teilbegriff „Compliance“.

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      Bei Betrachtung dieser verschiedenen Übersetzungsmöglichkeiten wird deutlich, dass der Begriff Compliance grundsätzlich ein weites Bedeutungsspektrum abdeckt und es nicht nur eine deutsche Bedeutung gibt. Zur Herleitung einer möglichst trennscharfen Begriffsdefinition für Zwecke dieses Handbuches erscheint es daher sinnvoll, sich den Ursprung des Compliance-Begriffs zu vergegenwärtigen und sodann eine Einordnung in den (steuer-)rechtlichen Kontext vorzunehmen.

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      Erst mit der US-Exportkontrollgesetzgebung während des Kalten Krieges, im Rahmen derer Compliance als Einhaltung von gesetzlichen Ausfuhrvorgaben gesehen wurde, erlangte der Begriff auch eine rechtswissenschaftliche Bedeutung, wenngleich sich das damalige Verständnis von Compliance – wie nachstehend noch ausgeführt wird – nicht mit dem heutigen Begriffsverständnis deckt, da lediglich die korrekte Bearbeitung von Formularen im Vordergrund stand.

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      Im Zusammenhang mit großen Wirtschaftsstrafverfahren in den USA (insbesondere im Anwendungsbereich des Foreign Corrupt Practices Act – also der Korruptionsbekämpfung) sowie durch Zusammenbrüche von US-amerikanischen Unternehmen gewann der juristische Compliance-Begriff zusätzlich an Bedeutung. Nachdem zunächst Energie-, Telekommunikations- und Mischkonzerne wie ENRON, WorldCom und Tyco in den USA durch ihre Skandale eine Vertrauenskrise am Kapitalmarkt ausgelöst hatten, förderten später auch in Deutschland zahlreiche Insolvenz- und Haftungsfälle das Bewusstsein für die Bedeutung eines „Compliance-Regimes“.

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