Dennis Bock

Internal Investigations


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Faktischer Konzern

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      Grundsätzlich kann die Muttergesellschaft im faktischen Konzern damit nur bedingt eine unternehmensinterne Untersuchung gegen den Willen des Vorstandes der Tochtergesellschaft durchführen, wenn diese eine AG ist. Für die Muttergesellschaft sollte es aber von bedeutendem Interesse sein, über die meisten Vorgänge innerhalb ihrer untergeordneten Unternehmen informiert zu sein. Auch wenn die Muttergesellschaft im faktischen Konzern somit keine Pflicht zur Durchführung trifft, da sie gesellschaftsrechtlich kein Recht dazu hat, wird sie aus wirtschaftlichem Interesse auch eine Sanktionierung ihrer Tochterunternehmen sowie die direkten und indirekten Folgen für die eigene Reputation verhindern wollen. Deshalb sollte sich die Muttergesellschaft von den Vorständen ihrer konzernierten AGs jedenfalls durch einen schuldrechtlichen Vertrag das Recht zur Durchführung von unternehmensinternen Untersuchungen erteilen lassen.

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      Der Aufsichtsrat der Muttergesellschaft hat kein Recht zur Durchführung konzernweiter unternehmensinterner Untersuchungen. Zwar ist er zur Überwachung der Geschäftsführung der Konzernmutter verpflichtet und damit grds. auch zur Überwachung der Leitung des Konzernes durch den Vorstand zuständig. Allerdings folgen daraus keine Eingriffsmöglichkeiten in konzernierte Unternehmen.

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      Anmerkungen

       [1]

      Www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,550548,00.html; Gehrmann Prozess der Selbstreinigung in DIE ZEIT, 13.3.2008, Nr. 12; www.stern.de/wirtschaft/news/unternehmen/siemens-affaere-korruption-fast-im-gesamten-konzern-618858.html; www.sueddeutsche.de/wirtschaft/siemens-skandal-mehr-als-eine-milliarde-euro-fuer-dunkle-geschaefte-1.773317.

       [2]

      Www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,434963,00.html; www.welt.de/wirtschaft/article6903317/US-Regierung-klagt-Daimler-der-Korruption-an.html; www.taz.de/1/archiv/archiv-start/?ressort=wu&dig=2005%2F08%2F29%2Fa0129&cHash=23f8a2c1fb; wap.stern.de/op/stern/de/ct/-X/detail/wirtschaft/Schmiergeldzahlungen-USA-Daimler-Bestechung/1553233/.

       [3]

      Www.spiegel.de/auto/aktuell/manipulationsverdacht-gegen-volkswagen-die-fakten-a-1053825.html.

       [4]

      So auch Deutscher Corporate Governance Codex, 4.1.3.

       [5]

      MK-AktG/Spindler § 76 Rn. 15; Spindler/Stilz/Fleischer § 76 Rn. 10; Potinecke/Gottschalk CB 2015, 444.

       [6]

      Wagner CCZ 2009, 8, 12; Fleischer AG 2003, 291, 294; Fleischer NZG 2014, 321, 322.

       [7]

      Fleischer AG 2003, 291, 294; ders. § 8 Rn. 35; BGH GmbHR 1985, 143; Reichert/Ott NZG 2014, 241, 246.

       [8]

      Fleischer § 8 Rn. 35.

       [9]

      BGHZ 135, 244, 253 – ARAG/Garmenbeck = NJW 1997, 1926, 1927 ff.

       [10]

      MK-AktG/Spindler § 93 Rn. 47.

       [11]