Einsatz kamen insgesamt 131 SchulsozialarbeiterInnen. In Liechtenstein ist ein kleineres Team von SchulsozialarbeiterInnen tätig (www.schulsozialarbeit.li).
Zusammenfassend betrachtet expandierte die Schulsozialarbeit im deutschsprachigen Raum in relativ kurzer Zeit.
3 Begriffsklärung und Definition zur Schulsozialarbeit
Bislang mangelt es dem Arbeitsfeld Schulsozialarbeit sowohl an einem unumstrittenen Begriff als auch einem relativ klaren inhaltlichen Verständnis (Speck 2005).
Der von Maas 1966 aus der amerikanischen „School Social Work“ in Deutschland eingeführte und von Abels (1971) einige Jahre später aufgegriffene Begriff „Schulsozialarbeit“ ist in Deutschland inzwischen zwar weitgehend gebräuchlich (z. B. in den Ländern Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein). Gleichwohl werden – anders als in den anderen deutschsprachigen Ländern – darüber hinaus auch andere Begriffe verwendet. Die Begriffsvielfalt gilt angesichts der föderalen Struktur der Bundesrepublik nicht ganz unerwartet für die Förderpolitik der einzelnen Bundesländer, aber auch für die Fachpublikationen (siehe Kasten):
„Berufsschulsozialarbeit“ (in den Ländern Bayern, Thüringen)
„Sozialarbeit an Berufsbildenden Schulen“ (in Thüringen)
„Jugendsozialarbeit an Schulen“ (in den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Bayern)
„Jugendarbeit an Schulen“ (im Land Thüringen)
„Schoolworker“ (im Saarland)
„Schul Soziale Arbeit“ (Witteriede 2003)
„schulalltagsorientierte Sozialpädagogik“ (Maykus 2001)
„schulbezogene Jugendhilfe“ (Prüß et al. 2001a)
„schulbezogene Jugendsozialarbeit“ (z. B. im Land Thüringen BMFSFJ 2005; BAG JAW 1996; BAG KJS 2002)
„Schul-Soziale Arbeit“ (Schilling 2004)
„Sozialarbeit an Schulen“ (z. B. im Land Brandenburg)
„Sozialarbeit in der Schule“ (z. B. Glanzer 1993; THMSG 1998a)
„Soziale Arbeit an Schulen“ (z. B. Spies/Pötter 2011)
„Sozialarbeit in Schulen“ (im Land Hessen)
„Sozialpädagogische Fachkräfte an Gesamtschulen“ (im Land Nordrhein-Westfalen)
„sozialpädagogisches Handeln in der Schule“ (z. B. Braun/Wetzel 2000)
Für die unterschiedlichen Begrifflichkeiten werden unter anderem a) die historische Vorbelastung des Begriffes Schulsozialarbeit, b) die stärkere Betonung des Jugendhilfecharakters des Arbeitsfeldes, c) die angestrebte Verknüpfung präventiver und intervenierender Angebote sowie d) die Vermeidung einer einseitigen und etikettierenden Zielgruppenfokussierung auf benachteiligte und beeinträchtigte SchülerInnen angeführt. Auffällig ist allerdings, dass diese Begrifflichkeiten in den Untertiteln, den Ausführungen sowie anderen Veröffentlichungen derselben AutorInnen nicht konsequent eingehalten werden, bei der Bezeichnung der sozialpädagogischen Fachkräfte häufig nicht mehr nutzbar sind und oftmals keine tatsächlich anderen Ziele und inhaltlichen Schwerpunktsetzungen gegenüber anderen Veröffentlichungen zur Schulsozialarbeit markieren.
Angenommen werden kann, dass durch die Begriffsvielfalt in der Förderpolitik und Fachdiskussion ein fachlicher Austausch über die Schulsozialarbeit, die notwendige Konzeptdiskussion und Profilschärfung sowie die Transparenz und Durchsetzung des Arbeitsfeldes in der (Fach-)Öffentlichkeit deutlich erschwert sind. Vor diesem Hintergrund spricht vieles für die Verwendung des Begriffes „Schulsozialarbeit“. Der Begriff Schulsozialarbeit
ist erstens an die Entwicklung im deutschsprachigen Raum (Schweiz, Österreich, Liechtenstein) und die internationale Debatte zur „School Social Work“ anschlussfähig (Allen-Meares 2004; Huxtable/Blyth 2002; Constable et al. 2002; Dupper 2002), während andere Begriffe hier zusätzlicher begrifflicher Erläuterungen bedürfen,
ist zweitens in Deutschland seit mehreren Jahrzehnten historisch gewachsen und gebräuchlich, während andere Begriffsneuschöpfungen eher zu Verständnis- und Akzeptanzproblemen als zu inhaltlichen Impulsen führen,
ist drittens sowohl in der (Fach-)Öffentlichkeit als auch in allen Bundesländern mit bestimmten konzeptionellen Vorstellungen verbunden, während länderspezifische Begriffe meist bundesweit erklärungsbedürftig sind und im (fach-)öffentlichen Diskurs dann wieder unter dem einheitlichen Begriff Schulsozialarbeit subsummiert werden (müssen),
impliziert viertens mit dem übergreifenden Wort Sozialarbeit eine komplexe Angebotspalette mit intervenierenden und präventiven Angeboten, während andere Begriffe eher eine ausschließliche Begrenzung auf additive Freizeitangebote („Jugendarbeit“) oder zielgruppenbegrenzte Angebote für Benachteiligte oder Beeinträchtigte („Jugendsozialarbeit“) nahelegen,
beschreibt fünftens ein eingrenzbares Arbeitsfeld, während andere Begriffe, die einen starken Bezug der Jugendhilfe auf die Schule aufweisen, auch sehr unterschiedliche Angebote der Jugendhilfe für die Schule umfassen könnten (z. B. einmalige projektbezogene Angebote),
verdeutlicht sechstens begrifflich die gemeinsame Verantwortung von Schule und Sozialer Arbeit für das Angebot, während bei anderen Begriffen, z. B. mit einem starken Bezug der Jugendhilfe auf die Schule, die SozialpädagogInnen unter Umständen auch in der Außenwahrnehmung auf eine reine Dienstleistungsfunktion für Schule beschränkt werden,
macht siebtens auf die gemeinsame Finanzierungsverantwortung von Schule und Sozialer Arbeit (bzw. Jugendhilfe) aufmerksam, während bei anderen Begriffen die potenzielle Gefahr besteht, dass das Arbeitsfeld mit Verweis auf eine jugendhilfespezifische Begrifflichkeit allein aus dem Jugendhilferessort finanziert werden soll,
ermöglicht achtens im Sprachgebrauch eine begriffliche Übereinstimmung zwischen dem Arbeitsfeld („Schulsozialarbeit“) und dem Personal („SchulsozialarbeiterInnen“), während bei anderen Begriffen Unstimmigkeiten auftreten und für das Personal meist wieder auf die Begriffe „Schulsozialarbeiterin“/„Schulsozialarbeiter“ zurückgegriffen werden muss.
Angesichts dieser Argumente ist sehr nachdrücklich für die Verwendung des Begriffes Schulsozialarbeit zu plädieren. Legt man die Fachdiskussion zugrunde, so bedeutet eine solche Einigung auf die Bezeichnung Schulsozialarbeit allerdings noch nicht, dass es ein einheitliches Verständnis über den grundsätzlichen Auftrag, die Rechtsgrundlage, die Ziele, die Zielgruppen, den Leistungsumfang, die institutionelle Anbindung und Zusammenarbeit sowie den Arbeitsort von Schulsozialarbeit gibt. Zu einer gewissen inhaltlichen Schärfung gelangt man jedoch, wenn man vorliegende Definitionen zur Schulsozialarbeit in ihrem historischen Kontext betrachtet:
In den 1970er Jahren wurden die Definitionsversuche zur Schulsozialarbeit entscheidend durch erste Berührungspunkte zwischen Jugendhilfe und Schule sowie die Schulreform und daraus abgeleitete, kompensatorische und sehr optimistische Zielvorstellungen zur Schulsozialarbeit bestimmt (wie z. B. Chancengleichheit, Abbau von Benachteiligungen, soziales Lernen). In dem ersten ausführlichen Artikel zur Schulsozialarbeit