Jörg R. Strub

Curriculum Prothetik


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der Zahnbreite betragen (Richtwert: 2 bis 2,5 mm) und 1 bis 1,5 mm tief sein. Es soll möglichst nur im Schmelz oder innerhalb von Komposit- oder Amalgamfüllungen präpariert werden. Wird Dentin angeschliffen, sollte aus kariesprophylaktischen Gründen eine Fluoridierung erfolgen, die auch eventuell auftretende Empfindlichkeit verringern hilft. Das Legen einer Füllung ist in der Regel nicht notwendig. An Eck- und Schneidezähnen ist approximal eine muldenförmige Auflage und am Tuberkulum zusätzlich eine balkon- oder kerbenartige Auflage erwünscht. Hierfür eignet sich ein zylindrischer Finierdiamant (Walze) (Nr. 2b oder 3b). Schleifkorrekturen und das Einschleifen von Klammerschultern können vorteilhaft mit den zylindrischen Diamanten (Instrument-Nr. 2a und 2b bzw. 3a und 3b des Präparationssatzes Prothetik) ausgeführt werden. Bei jeglicher Präparationsmaßnahme sind scharfe Kanten zu vermeiden, da sie abformungs- und gusstechnisch zu Schwierigkeiten führen.

      Nach Politur der präparierten Schmelzoberflächen erfolgt mit Hilfe eines individuellen Löffels die Abformung. Dazu eignen sich Silikone in der Doppelmischtechnik (z. B. Honigum light/putty, DMG, D-Hamburg; Affinis precious/tray, Coltène, CH-Altstätten) oder Polyethermassen als Monophasenabformung (z. B. Impregum, 3M, D-Seefeld), aber auch Alginat (in der Applikationsspritze appliziert). Zum Abschluss werden die präparierten Kavitäten fluoridiert und Zahnfarbe und -form ausgewählt.

       34.5 Labor: Herstellung der Arbeitsmodelle und, sofern nötig, Herstellung von Registrierschablonen

      Nach Herstellung der Arbeitsmodelle (Superhartgips) schließt sich bei Verlust der Abstützung im Seitenzahnbereich die Herstellung von Registrierschablonen (Kunststoffbasis und Wachswall) für ein zentrisches Wachsregistrat oder eine intraorale Stützstift-Registrierung an. (Registrierschablonen wurden früher auch als „Bissschablonen“ bezeichnet.)

       34.6 Klinik: Kieferrelationsbestimmung

      Mit Hilfe der Registrierschablone erfolgen die Kieferrelationsbestimmung in zentrischer Kondylenposition (zentrisches Wachsregistrat oder intraorale Stützstift-Registrierung) und die Gesichtsbogenübertragung.

       34.7 Labor: Aufstellen der Prothesenzähne in Wachs

      Nach der schädelbezüglichen Übertragung der Arbeitsmodelle in den Artikulator ist in vielen Fällen ein Aufstellen der Prothesenzähne in Wachs sinnvoll, um auf diese Weise sich eventuell ergebende Probleme bezüglich Okklusion, Ästhetik und Gerüstgestaltung zu erkennen (Marinello 1983). Als Basis für die Aufstellung kann oftmals die Kunststoffplatte der Registrierschablone verwendet werden.

      Das Okklusionskonzept richtet sich nach dem Ausmaß der Rest- und Gegenbezahnung. Bei Schaltprothesen oder tegumental-parodontal gelagerten Modellgussprothesen ist bei vorhandenen Eckzähnen in der Regel eine Front- bzw. reine Eckzahnführung möglich, bei unbezahntem Gegenkiefer (Totalprothese) hingegen ist eine sequentielle Führung (Front-Eckzahn/reduzierte Gruppenführung; siehe Kap. 40 Totalprothetik) oder eine bilateral balancierte Okklusion das Okklusionskonzept der Wahl.

      Abb. 34-2 Arbeitszeichnung.

       34.8 Klinik: Anprobe der Wachsaufstellung

      Diese Wachsaufstellung wird anschließend am Patienten einprobiert. Dabei werden gleichzeitig die Kieferrelationsbestimmung und die Zahnaufstellung bezüglich Okklusion, Statik und Ästhetik (Zahnstellung, Zahnform, Zahnfarbe) überprüft.

       34.9 Klinik: Komplettierung der Arbeitsunterlagen für das Labor

      Zu den bereits vorhandenen vermessenen, diagnostisch präparierten und mit einer Gerüstzeichnung versehenen Studienmodellen und den einartikulierten Arbeitsmodellen sollte der Zahntechniker mit dem Arbeitsauftrag eine vom Zahnarzt angefertigte Skizze der geplanten Gerüstkonstruktion (Arbeitszeichnung) erhalten (Abb. 34-2).

       34.10 Labor: Vermessung, Design und Gerüstherstellung

      Nun folgt die endgültige Vermessung des Arbeitsmodells. Beim Vermessen geht es darum, im Verband der zu umklammernden Zähne die vorteilhaftesten retentiven Zonen festzustellen. Dazu werden durch Kippung des in den Parallelometer eingespannten Modells zunächst mit einem im Parallelometer eingespannten Suchstab Ausmaß und Lage der untersichgehenden und damit retentiven Bereiche (sog. Infrawölbungen) der Klammerzähne festgestellt (Abb. 34-3). Hat man im Parallelometer eine für diesen Zweck optimale Modellpositionierung gefunden, wird für jeden Zahn der prothetische Äquator (Klammerführungslinie) mit einer Farbmine markiert (Abb. 34-4). Dieser gibt die nur für diese spezielle Modell-Positionierung gültige Trennungslinie zwischen der zervikal des prothetischen Äquators liegenden Infrawölbung (negative Region) und der okklusal befindlichen nicht untersichgehenden und daher nicht retentiven negativen Suprawölbung an. Auf diese Weise wird für die später an der Prothese direkt befestigten Klammern eine gemeinsame Einschubrichtung festgelegt.

      Anschließend erfolgt die Bestimmung des Federwegs (Unterschnittstiefe, Eindringtiefe), den die Spitze des elastischen Endteils des Retentionsarms der Klammer beim Ein- und Ausgliedern der Modellgussprothese zurücklegt (maximale Auslenkung). Bei dem am weitesten verbreiteten Messsystem nach Ney (Lukadent, D-Schieberdingen) stehen dafür Messstäbe mit Messtellern verschiedenen Durchmessers zur Verfügung. Je nach Entfernung des Messstab-Schafts zum Rand des Messtellers (0,25 mm, 0,5 mm, 0,75 mm) unterscheidet man im Grundset drei verschiedene Messstäbe (Nr. 10, 20, 30) (Abb. 34-5).

      Abb. 34-3 Aufsuchen von Infrawölbungen (unterhalb der gestrichelten Linie).

      Abb. 34-4 Einzeichnen des prothetischen Äquators mit einer im Parallelometerstab befindlichen Farbmine.

      In speziellen Tabellen lassen sich die für die verschiedenen Zähne und Klammerformen gewünschten Unterschnittstiefen ablesen. Der Messstab wird derart an den Zahn angelegt, dass der prothetische Äquator vom Schaft berührt wird und der Messteller in einem bestimmten Abstand vom Äquator (der sog. Eindringdistanz) im ausgewählten Bereich des Klammerendpunkts am Zahn Kontakt hat (Abb. 34-6). Auf diese Weise wird ein definierter Federweg erzielt. Der Verlauf der Retentionsarme wird vom festgelegten Klammerendpunkt zur Klammerauflage eingezeichnet. Bei einer nur geringen Konvexität des Zahnes und einer dementsprechend geringen Unterschnittstiefe müssen retentive Bezirke in Form von non-invasiven Zahnumformungen (Kompositantragungen mit Schmelzätztechnik befestigt) geschaffen werden. Nur bei starker Zerstörung eines Pfeilerzahnes ist