Oliver Hein-Behrens

Kratzen, beißen, schubsen


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fotografiert hatte, deren Handy aus der Hand gerissen und in die Alster geworfen haben, um so etwaige Beweismittel des vorherigen Tatgeschehens zu vernichten.

      Urinstrahl

      Der Angeklagte soll am späten Abend als Angehöriger einer von Polizeikräften festgesetzten Störergruppe zunächst geäußert haben, dass er urinieren müsse und aus der Personengruppe herausgetreten sein. Nach der Aufforderung eines Polizeibeamten, sich noch einen Augenblick zu gedulden, soll er sich vor die in einer Polizeikette eingereihte Polizeibeamtin gestellt und ihr vor die Füße uriniert haben, wobei die Polizeibeamtin ihren rechten Fuß zur Seite in Richtung ihres linken Fußes ziehen musste, um nicht vom Urinstrahl getroffen zu werden.

      Günstige Kippen

      Dem Angeklagten wird gewerbsmäßige Steuerhehlerei in 107 Fällen zur Last gelegt, seine Ehefrau soll ihm in 19 Fällen Beihilfe hierzu geleistet haben. Er soll in 107 Fällen aus Polen stammende unversteuerte Zigaretten von unterschiedlichen Lieferanten entgegengenommen und anschließend gewinnbringend in Deutschland weiterveräußert haben. Hierdurch kam es – nur bezogen auf die Tabaksteuer – zu einem Gesamtsteuerschaden in Höhe von mehr als 1,75 Mio. €.

      „Taxi“

      E. ist angeklagt, zwei Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes vorgespiegelt zu haben, dass er gestürzt sei, Schmerzen im Bein verspüre und Hilfe benötige, woraufhin der Sicherheitsdienst einen Rettungswagen verständigte. Tatsächlich war der Angeklagte weder krank noch verletzt und wollte lediglich erreichen, von dem herbeigerufenen Rettungswagen nach Hause gebracht zu werden. Sein Vorhaben misslang jedoch, weil die als Rettungskraft in dem Rettungswagen anwesende H. den Angeklagten persönlich aus vorangegangenen gleichgelagerten Situationen kannte, in denen der Angeklagte Rettungswagen als Fahrgelegenheit benutzen wollte.

      Kickerkreisklasse

      Den Angeklagten O. und G. wird vorgeworfen, gemeinsam mit mindestens drei weiteren Personen gegen 16.00 Uhr anlässlich des Fußballspiels auf dem Sportplatz als Zuschauer des Spiels nach einer verbalen Auseinandersetzung zunächst dem ebenfalls als Zuschauer auf dem Sportplatz befindlichen T. zwei Faustschläge in Richtung Jochbein und rechtes Ohr versetzt und sodann gegen den rechten Oberschenkel eines weiteren Zuschauers getreten zu haben, wodurch die beiden starke Schmerzen davontrugen. Der Angeklagte O. soll zudem kurze Zeit später zunächst gezielt einen Mülleimer in Richtung der beiden geworfen haben, wodurch T. am Rücken getroffen wurde. Schließlich soll G. ein Holzscheit in Richtung der beiden geworfen, diese jedoch verfehlt haben.

      Finderlohn

      Den Angeklagten wird vorgeworfen, am frühen Morgen den S., der in angetrunkenem Zustand gerade ein Lokal verlassen hatte, gemeinschaftlich mit einem unbekannten Mittäter überfallen zu haben. Hierbei sollen sie ihn zunächst angesprochen und gefragt haben, ob er Betäubungsmittel kaufen wolle. Als S. dies verneinte, zogen sie aus seiner Hosentasche das Portemonnaie und forderten sodann einen „Finderlohn“ von 75,- € für dessen Rückgabe. Nachdem die Angeklagten und ihr Mittäter gedroht hatten, den S., der kein Bargeld bei sich hatte, zusammenzuschlagen, hob dieser von einem Geldautomaten 80,- € ab, woraufhin die Angeklagten ihm das Geld und seine Kreditkarte entrissen, sein IPhone 5 aus der Hosentasche zogen und flüchteten. Als S. versuchte, den flüchtenden K. festzuhalten, kehrten dessen Mittäter zurück und versetzten ihm mehrere schmerzhafte Faustschläge in das Gesicht.

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