herunter. Geben Sie im Suchfeld »Antrag auf Kontenklärung V0100« ein. Bei den Suchergebnissen unter »Formulare« finden Sie dann den Antrag auf Kontenklärung zum Herunterladen. Sie können den Antrag am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben per Post an die Deutsche Rentenversicherung schicken.
2 Sie können den Antrag direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen. Die Adresse entnehmen Sie dem Anschreiben Ihrer Renteninformation.
3 Sie können auch bei der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 anrufen und den Antrag bestellen.
4 Den Antrag bekommen Sie auch bei den Auskunfts- und Beratungsstellen und den Versichertenberatern und Versichertenältesten, die auch beim Ausfüllen des Antrags helfen.
Ist einem Versicherungsverlauf ein Antrag auf Kontenklärung beigefügt, bestehen in der Regel Lücken im Versicherungskonto oder Unstimmigkeiten. Daher empfiehlt es sich, den Antrag zeitnah auszufüllen, um das Rentenkonto zu vervollständigen.
Sind Lücken vorhanden, kann es meist etwas länger dauern, bis die Deutsche Rentenversicherung Ihre im Antrag auf Kontenklärung gemachten Angaben überprüft hat. Die Deutsche Rentenversicherung hilft Ihnen auch mit Tipps, wenn es darum geht, fehlende Belege zu beschaffen.
Hochschulausbildung bringt leider keine Rentenpunkte. Es ist aber wichtig, dass sie im Versicherungsverlauf als Anrechnungszeit enthalten ist. Es werden maximal acht Schul- und Studienjahre anerkannt.
Je früher Sie Ihr Versicherungskonto klären, desto einfacher ist es, fehlende Nachweise zu beschaffen.
Für die Rente gibt es bestimmte Versicherungsjahre als Voraussetzung für den Bezug der Rente – die sogenannten Wartezeiten:
fünf, 15 und 20 Jahre
35 Jahre
45 Jahre
Die Wartezeiten sind wichtig für:
Rente wegen Erwerbsminderung
Regelaltersrente
Rente wegen Todes
Rente für langjährig Versicherte
Rente für besonders langjährig Versicherte
Schwerbehinderte Menschen
Die Pensionsansprüche klären
Sie haben als Rentner zeitweise für eine Behörde gearbeitet – oder Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte war Beamtin oder Beamter und ist verstorben, sodass Sie Versorgungsbezüge als Witwer oder Witwe bekommen? Somit haben Sie Anspruch auf eine Pension.
Beamte sind fein raus
Anspruch auf eine Beamtenpension haben:
Beamte
Richter und Soldaten
Pfarrer und andere Kirchenbeamte
Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen
Witwen, Witwer und Waisen von den genannten Personenkreisen
Der Anspruch auf Beamtenpension ist gesetzlich geregelt.
Wer eine Pension bekommt
Wann bekommen Sie eine Beamtenpension? Die Voraussetzungen:
Sie haben die gesetzliche Altersgrenze von 65 Jahren erreicht,
Sie haben die besondere Altersgrenze von 60 Jahren erreicht (Justiz, Polizei, Feuerwehr),
Sie beantragen ab dem 63. Lebensjahr den Ruhestand,
Sie beantragen mit einer Schwerbehinderung ab dem 60. Lebensjahr den Ruhestand,
Sie werden wegen festgestellter dauernder Dienstunfähigkeit ohne grobes Verschulden (schwere Krankheit) in den Ruhestand versetzt,
Sie werden in den einstweiligen Ruhestand versetzt,
Sie können mindestens fünf Dienstjahre vorweisen,
Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte war verbeamtet und ist verstorben.
Wie hoch ist die Beamtenpension?
Die Rente für Beamte richtet sich nach den Gesetzesvorschriften des Beamtenversorgungsgesetzes.
Bei der Beamtenversorgung kommt es darauf an, ob Sie Bundes- oder Landesbeamter waren oder beispielsweise bei der Deutschen Bundespost gearbeitet haben, denn jedes Bundesland und jede Bundesanstalt hat eigene Pensionsvorschriften und ein eigenes Versorgungsgesetz.
Pensionsniveau
Auch das Pensionsniveau regelt ein Gesetz: § 54 des Beamtenversorgungsgesetzes. Beamte bekommen maximal 71,75 Prozent des Bruttogehalts, das sich »aus der Endstufe der Besoldungsgruppe … ergibt«. Diese 71,75 Prozent erreicht, wer als Beamter 40 Jahre in Vollzeit gearbeitet hat. Das ist anders als bei Rentnern, deren Rente richtet