auf Sparbüchern liegende Volumen ist laut Deutscher Bundesbank seit 1999 um 60 Prozent gesunken.
Das Sparbuch eignet sich weder für den Vermögenserhalt noch für den Vermögensaufbau, um die Rente zu finanzieren. Besser sind Tages- und Festgeldkonten, die flexibler sind und mehr Zinsen abwerfen. Das haben viele Deutsche begriffen.
Flüssig bleiben mit Tagesgeld
Viele Deutsche haben den Nutzen von Tagesgeld- und Festgeldkonten erkannt, entsprechend ist das Volumen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Statistiken finden Sie auf der Internetseite von Tagesgeldvergleich.net
.
Wenn Sie ein Tages- und/oder Festgeldkonto haben, wissen Sie genau, wie viel Zinsen Sie für Ihre Einlagen bekommen haben.
Tragen Sie die Zinsen in den Einnahmen-Ausgaben-Vergleich in Tabelle 1.3 unter »Einnahmen aus Vermögen« ein.
Lesen Sie dazu mehr in Kapitel 4 im Abschnitt »Wohin mit dem Notgroschen?«.
Zinspapiere sind out
Staats- und Unternehmensanleihen eignen sich aus ähnlichen Gründen wie Tages- und Festgeld nicht zur privaten Altersvorsorge – nicht mehr.
Wenn Sie Anleihen haben, wissen Sie genau, wie viel Zinsen Sie pro Jahr bekommen.
Lesen Sie mehr in Kapitel 4 »Geldanlage im Alter«.
Tragen Sie die Zinsen in den Einnahmen-Ausgaben-Vergleich in Tabelle 1.3 unter »Einnahmen aus Vermögen« ein.
Aktien als Alternative
Gehören Sie zur Minderheit der Aktienbesitzer? Wenn ja, wissen Sie zwar genau, was Ihre Aktien im Moment wert sind – das kann sich allerdings stündlich ändern. Beim Kassensturz geht es allerdings darum, wie viel Sie mit Ihren Aktien an Einnahmen erzielen – und das können sein:
Dividenden (der Gewinn, den Aktiengesellschaften ausschütten)
und Gewinne aus dem Verkauf einer Aktie.
Beim Eintragen eines Werts in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sollten Sie eher tiefstapeln und den Wert niedriger ansetzen als das, was Sie mit Ihren Aktien an Einnahmen erzielt haben, denn Dividenden können schwanken und Spekulationsgewinne sind kein Selbstläufer. Die Börse ist eben keine Einbahnstraße, auf der es nur in eine Richtung geht.
Lesen Sie mehr in Kapitel 4 »Geldanlage im Alter«.
Tragen Sie die Summe Ihrer Einnahmen aus Aktienverkäufen und Dividenden in die Tabelle 1.3 Einnahmen-Ausgaben-Vergleich unter »Einnahmen aus Vermögen« ein.
Fonds
Was für Aktien gilt, gilt ähnlich für Fonds. Fonds schwanken zwar weniger heftig als Aktien, da sie breit streuen, aber auch ihr Wert ändert sich. Es kommt darauf an, ob Sie ausschüttende oder thesaurierende Fonds haben, die die Dividende und sonstige Gewinne in den Wert des Fonds einrechnen, wodurch sich der Kurs erhöht. Entscheidend sind für Sie deswegen:
Ausschüttungen und
Kurswert.
Lesen Sie mehr dazu in Kapitel 4 »Geldanlage im Alter«.
Tragen Sie die Summe Ihrer Einnahmen aus Fondsverkäufen und Dividenden in die Tabelle 1.3 Einnahmen-Ausgaben-Vergleich unter »Einnahmen aus Vermögen« ein.
Edelmetalle
Die Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium sind eine eigene Anlageklasse mit eigenen Gesetzen.
Gold und andere Edelmetalle sind ein Wertaufbewahrungsmittel, weil sie nicht einfach vermehrbar sind.
Sie werfen aber keine Zinsen oder Dividenden ab.
Insofern ist es schwierig, Einnahmen zu schätzen. Halten Sie Edelmetalle aus der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung heraus.
Lesen Sie mehr in Kapitel 4 im Abschnitt »Gold als Inflationsschutz?«.
Andere Einkünfte im Ruhestand
Das ist mehr als nur ein Sammelsurium – andere Einkünfte können sein:
wiederkehrende Bezüge wie Unterhaltszahlungen vom Ex-Partner,
Miet- oder Pachteinnahmen oder
die unterstellte Miete einer Eigenimmobilie.
Wenn der Ex Geld bekommt
Wenn der geschiedene Ehepartner Unterhaltszahlungen vom Ex-Partner erhält, dann sind die monatlichen Beträge ziemlich einfach in die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung einzutragen.
Tragen Sie die Summe Ihrer Einnahmen aus Unterhaltszahlungen in die Tabelle 1.3 Einnahmen-Ausgaben-Vergleich unter »Unterstützung von privaten Haushalten« oder unter »sonstige Einnahmen« ein.
Wie sich Immobilien auszahlen
Das gilt auch für Miet- und Pachteinnahmen. Wenn Sie einen zahlungsfähigen und -willigen Mieter und/oder Pächter haben, ist das kein Problem – Sie wissen, was Sie monatlich bekommen, und können das in den Einnahmen-Ausgaben-Vergleich eintragen. Denken Sie daran,
Tilgung,
Hypothekenzinsen,
Nebenkosten,
laufende Kosten und
Steuern
abzuziehen.
Tragen Sie die Summe Ihrer Miet- und Pachteinnahmen in die Tabelle 1.3 Einnahmen-Ausgaben-Vergleich unter »Vermietung/Verpachtung« ein.
Unterstellte Miete der Eigenimmobilie
Wie aber steht es mit der unterstellten Miete einer Eigenimmobilie, sprich selbst genutzten Immobilie? Das Wort