Jana Küster

Lebensglück entsteht nicht durch Zufall: Einfach glücklich sein!


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absteigender Reihenfolge aufgelistet werden. Natürlich soll verhindert werden, dass als erste Zutat Zucker genannt werden muss. Deshalb werden meist diverse Zuckerstoffe mit unterschiedlichen Namen verwendet und von jedem nur eine geringere Menge, so dass die Zuckerstoffe allesamt erst auf den letzten Plätzen der Zutatenliste aufgeführt werden müssen.

      #3: Proportionsschummel

      Beachtet man vor allem die angegebenen Portionsgrößen und den darin enthaltenden Zucker bzw. Kalorien, dann wirken viele Produkte harmlos. Das liegt daran, dass die Portionen unrealistisch klein angegeben werden. So ist eine Portion Tiefkühlpizza eine halbe Pizza, eine Portion Schokoriegel ein halber Schokoriegel und eine Portion Knuspermüsli 50 g – Portionen, die in der Realität eher als erheblich zu klein gelten dürften. Rechnet man den Zuckeranteil auf die tatsächlich gegessene Portion um, zeigt sich erst, wie viel Zucker man wirklich zu sich genommen hat.

      #4: Fruchtsüsse

      Wird in einem Produkt ausschließlich Fruchtzucker verwendet, darf der Hersteller das Produkt mit dem Hinweis „natürliche Süße“ oder „ohne Zuckerzusatz“ deklarieren. Hinter diesem Fruchtzucker verbirgt sich aber keineswegs die süße aus Früchten, sondern ein Gemisch aus Glukose und Fruktose, das den normalen Haushaltszucker nahezu gleichzusetzen ist.

      #5: Eigenschaftenschwindel

      Wer denkt schon an den Zuckergehalt, wenn ein Produkt zahlreiche andere tolle Eigenschaften besitzt? Zum Beispiel fettarm ist, Energie spendet oder wohltuend für den Magen-Darm-Trakt ist? Mit diesen Werbeversprechungen lenkt der Hersteller das Augenmerk des Konsumenten vom Zuckergehalt ab und hin zu anderen positiven Eigenschaften, so dass die Zuckermenge in den Hintergrund tritt.

      So verbrüderst du dich mit deinem inneren Schweinehund:

      Gute Vorsätze wie gesünder essen, mehr Sport treiben und weniger arbeiten sind oft mit den besten Absichten gefasst und absolut ernst gemeint – und doch lassen Sie sich im Alltag nicht immer dauerhaft umsetzen. Gerade jetzt in der kalten Jahreszeit, wo das Wetter verstärkt zum Fernsehen auf der Couch einlädt, fällt es doppelt schwer, an den eigenen Zielen festzuhalten. Die Devise lautet daher nun: Mach dir deinen inneren Schweinehund zum Freund, damit er künftig mit dir zusammen statt gegen dich arbeitet.

      #1: Akzeptanz statt Anfeindung

      Der Mensch ist ein Gewohnheitstier und es ist völlig normal, dass es dir schwer fällt, aus gewohnten Routinen, aus der eigenen Komfortzone auszubrechen. Akzeptiere dies, anstatt dich selbst dafür zu kritisieren. Nicht Selbstkritik, sondern Selbstmotivation bringt dich weiter - gehe also stets freundlich und motivierend mit dir um, etwa so, wie ein unterstützender Fitness-Coach von außen es tun würde.

      #2: Argumente statt gehorsam

      Wenn du merkst, dass der innere Schweinehund sich bei der Umsetzung deiner Ziele einschaltet, ist das deine Gelegenheit, um deine Motive noch einmal zu hinterfragen. Warum willst du dieses Ziel erreichen? Wie wichtig ist es dir wirklich? Kurz gesagt: hinterfrage deinen Vorhaben und finde überzeugende Argumente dafür. Wem es gelingt, Den inneren Schweinehund zu überzeugen, für den stehen die Chancen gut, künftig mit ihm Hand in Hand zu arbeiten.

      #3: Realitätssinn statt Wunschträume

      Bleibe auf dem Boden der Tatsachen bei deiner Zielsetzung, denn nichts demotiviert mehr, als wenn deine Ziele unrealistisch und damit schon von vornherein erreichbar sind. Eine Herausforderung ist gut, aber vorprogrammierte scheitern entlarvt der innere Schweinehund sofort. Etwa wenn du in zwei Monaten einen Marathon laufen willst, bis jetzt aber noch nie joggen warst.

      #4: Belohnung statt Bestrafung

      Suche dir einen Verbündeten für deine Ziele, z. B. einen Trainingspartner, mit dem du dich zum Sport verabredest. Dadurch erhöhst du zwar den Druck, gleichzeitig aber hast du einen Mitstreiter, der dir positives Feedback gibt und widerspiegelt, dass du dich auf dem richtigen Weg befindest. Auch entsprechende Fitness-Apps können das Belohnungszentrum im Gehirn auf gleiche Weise aktivieren.

      #5: Planen statt laufen lassen

      Sei bei der Zielsetzung so konkret wie möglich. Möchtest du mehr Sport treiben, dann lege direkt fest an welchen Wochentagen, wie lange und welche Trainingseinheit du umsetzen möchtest. Finde einen Weg, der es dir leicht macht, dran zu bleiben. Melde dich also z. B. in einem Fitnessstudio an, wo das Training bei jedem Wetter und auch zeitlich flexibel möglich ist.

      Und: Entwickle eine Notfallstrategie. Wie willst du vorgehen, wenn eine Trainingseinheit tatsächlich einmal ausfällt. Willst du die Einheit nachholen oder trainierst du beim nächsten Mal dafür länger? So bleibst du auch bei Rückschlägen handlungsfähig.

      #6: Durchziehen statt diskutieren

      Und wenn der Schweinehund einfach keine Ruhe geben will, alle Pläne, Argumente Diskussionen nichts nützen, dann hilft nur noch eins: Einfach machen! Denke nicht lange darüber nach, sondern tue es einfach und halte durch. Denn: Hast du einmal eine gewisse Zeit ein neues Verhalten konsequent umgesetzt, wird auch dieses zur Gewohnheit und du kannst dich darauf verlassen, dass dein innerer Schweinehund dich spätestens ab diesem Zeitpunkt beim Weitermachen unterstützt.

      Das kürzlich verabschiedete Präventionsgesetz fördert und unterstützt Gesundheitsprogramme in Fitnessstudios auf eine neue Weise und bringt für das sportbegeisterte Fitnessstudio-Mitglied somit einige Vorteile!

      Seit 2016 ist das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention, kurz Präventionsgesetz, in Kraft. Es sieht vor, die Gesundheitsförderung und die Prävention sowohl im unmittelbaren Alltag der Bürger zu stärken, wie auch individuelle Leistungen zur Gesundheitsförderung zu unterstützen. Dabei geht es vor allem darum, die Bewegungsgewohnheiten der Menschen zu verbessern und diese Idee auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. Künftig werden für dieses Ziel die Krankenkassen - die von einer gesünderen Bevölkerung ja immens profitieren - stärker in die Pflicht genommen, wovon letztlich alle Versicherten Vorteile haben können.

      Neuer Stellenwert für Fitnessstudios

      Fitnessstudios bekommen nach dem neuen Gesetz einen viel höheren Stellenwert eingeräumt als vorher, da sie zum wichtigsten Partner der Krankenkassen werden bei dem Ziel, die Gesundheit und die Bewegungsgewohnheiten der Bevölkerung zu verbessern. Fitnessstudios fördern regelmäßige körperliche Aktivität und tragen dadurch dazu bei, dass bei einzelnen die sog. vermeidbaren Zivilisationskrankheiten (wie z.B. Übergewicht, Diabetes Typ 2, diverse Herz-Kreislauf-Erkrankungen etc.), deren Ursache häufig im individuellen bewegungsarmen Lebensstil zu finden ist, reduziert werden können. Die Krankenkassen haben nach dem neuen Gesetz nun die Pflicht, diese Leistungen zur Gesundheitsförderung für die Versicherten bereitzustellen, und müssen deshalb enger mit den bestehenden Sportanbietern zusammen arbeiten.

      Gestiegene Richtwerte und neue Kooperationen

      Waren es bis 2015 lediglich 3,17 Euro, die eine Krankenkasse jährlich für einen Versicherten für gesundheitsfördernde Präventionsmaßnahmen entrichten musste, wurde dieser Beitrag mit dem neuen Gesetz mehr als verdoppelt und auf 7,00 Euro erhöht - damit beträgt das Gesamtvolumen für diesen Bereich nun circa 490 Millionen Euro pro Jahr. Der Vorteil für die Fitnessbranche liegt dabei klar auf der Hand: Durch die gestiegenen Pflichtausgaben der Krankenkassen ist zu erwarten, Das Krankenkassen zukünftig enger mit Fitnessstudios kooperieren, qualitätsgeprüfte Kurs-Konzepte fördern und bezuschussen und dadurch das Angebot an gesundheitsfördernden Kursen, die von den Krankenkassen finanziert werden, entsprechend steigt.

      Die meisten Fitnessstudios bieten bereits seit langem Kurse an, die die Gesundheit fördern und damit präventiv ein Beitrag zur Verbesserung des Lebensstils leistet. Wenn diese Bewegungskonzepte nun den Qualitätskriterien der Krankenkassen entsprechen und dadurch als „qualitätsgesichert“ gelten, können diese von den Krankenkassen mit finanziert und auch explizit als Konzepte zur Verbesserung der