eigenen Unternehmen so viel wie möglich fördern. Letztendlich versucht dies dann jeder Mitgliedstaat und die Unternehmen gehen einfach in den Staat, der am meisten bietet. Dieser Subventionswettlauf fördert die Kreativität der Unternehmen Staaten unter Druck zu setzen. An die Kunden brauchen die Unternehmen dann nicht mehr zu denken, sie verdienen ihr Geld ja beim Staat.
Die Kommission kann sowohl im EP als auch Rat darauf drängen, Änderung an der Vorlage zu beschließen, wenn diese Änderungen das Gesetz klarer machen.
Sie halten den Ansatz nicht für richtig, dass nur die entferntesten Regionen gefördert werden sollen. Die eigentliche Herausforderung in der Globalisierung ist doch, dass Europa mit Japan, USA und China mithalten muss. Das können nur die großen Unternehmen, die auch ordentlich in die Forschung investieren und kluge, junge Leute beschäftigen. Deshalb müssen diese Unternehmen so viel Förderung bekommen, wie irgendwie möglich. Wenn es dann wieder heißt, dann bekommen ja nur die sowieso reichen Mitgliedstaaten Geld und Möglichkeiten, kann man nur mit dem Kopf schütteln. Es geht doch um ganz Europa. Wenn es keiner macht, ist Europa raus aus dem Spiel mit dem schnellen Internet!
Der europäische Binnenmarkt ist ein wahnsinnig erfolgreiches Projekt! Das klappt aber nur, wenn innerhalb des Binnenmarktes überall annähernd gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen. Deshalb muss das schnelle Internet überall gleichmäßig und eigentlich auch praktisch gleichzeitig realisiert werden. Solange die internationale Wettbewerbsfähigkeit hergestellt werden kann, muss innerhalb der EU die europäische Wirtschaftspolitik auch Ordnungspolitik sein. Keine Bevorzugung, keine Benachteiligung. Deshalb muss man nicht ganz auf Förderung verzichten, es kann aber eine kluge Höchstgrenze für die staatliche Förderung festgelegt werden, die möglichst niedrig ist.
Die Europäische Union hat jahrzehntelange Erfahrung in der Ko-Finanzierung von Beihilfen. Auch in der Förderung des schnellen Internets und des Zugangs dazu, sollte aus ihrer Sicht die EU immer mitfinanzieren. Zum Beispiel 50% EU, 50% Mitgliedstaat. Dann könnten auch die ärmeren Mitgliedstaaten zum Wohle aller in ihre Infrastruktur investieren. Außerdem würden die Ko-Finanzierung und die dazu gehörige EU-Kontrolle mit der richtigen Verwendung dazu beitragen, dass Korruption und Vetternwirtschaft nicht zunehmen.
Netze sind ein heikles Thema. Nicht umsonst gehören Autobahnen nicht einzelnen Unternehmen, sondern dem Staat. Nicht umsonst dürfen Energieunternehmen keine marktbeherrschenden Kartelle bilden und Preisabsprachen vornehmen. Es leidet sonst das kleine Unternehmen, das die Straßen benutzen muss. Es leiden die Konsumentinnen und Konsumenten, die nur ein Unternehmen „wählen“ können, das ihnen den Strom liefert. Dieses Prinzip gilt immer und überall. Eine neue Technologie bedeutet doch nicht, dass ökonomische Gesetze außer Kraft treten. Nein! Die netzbetreibenden Unternehmen haben eine Aufgabe: Die schnellen Netze und einen Breitbandzugang zu schaffen. Und am günstigsten geht das, wenn sie miteinander konkurrieren und so Qualität und Preise durch Angebot und Nachfrage entstehen.
In der Vorlage werden die Sätze und Wörter, die nicht gelten sollen, mit einem Stift gestrichen.
2.2.1 Kommission – Eröffnungsrede
Sehr geehrte Ministerinnen und Minister,
sehr geehrte Abgeordnete,
sehr geehrte Damen und Herren,
Wir werden Ihnen gleich einen Vorschlag für eine Anpassung der bisherigen Regeln für die Förderung des Breitbandausbaus der EU vorlegen. Es geht nicht mehr um das Klein-Klein! Es geht um High Speed!
Wir alle haben uns im Jahr 2010 eine Strategie Europa 2020 gegeben, um Wachstum, Wachstum, Wachstum zu schaffen. Nachhaltiges Wachstum, integratives Wachstum und intelligentes Wachstum. Jetzt sind wir in der zweiten Halbzeit! Ja, wir haben gut gespielt, wir haben hart gearbeitet, wir haben erfolgreich agiert! Aber wir haben das Spiel noch nicht gewonnen. Wir müssen noch intelligenter werden und wir müssen schneller werden!
Das heißt vor allem: Wir müssen die intelligenten Unternehmen – kleine, mittlere und große – schneller ins weltweite Netz bringen. Viele haben viel investiert in Forschung und Entwicklung! Jetzt wollen sie ihre Innovationen gewinnbringend zu ihren Kunden bringen. Und die Kunden, die Unternehmen genauso wie die Verbraucherinnen und Verbraucher warten nicht. Sie wählen einfach ihre Produkte und Dienstleistungen aus dem weltweiten Angebot! Unsere Unternehmen müssen auf diesem Markt präsent sein, sonst machen andere das Geschäft, sonst gestalten andere unsere Zukunft. Sonst suchen sich unsere Intelligenten einen anderen Standort, außerhalb der EU, wo sie den schnellen Zugang ins Netz und zum Markt haben!
Wir müssen also handeln! Jetzt!
HighSpeed.eu! Das heißt: Das schnelle Internet vorantreiben! Investitionen ermöglichen! Zugänge schaffen!
Unser Vorschlag für eine neue Verordnung für den Ausbau des schnellen Internets wird ihnen zeitnah zugehen.
Ich möchte sie nun bitten, mit ihren Beratungen zu beginnen und für das Wohl aller Menschen: egal ob User, Programmiererin oder Beschäftigter in der auf Innovationen angewiesenen Industrie, gute Entscheidungen zu treffen. Sie können sich auf die Mitarbeit der Kommission – so viel kann ich versprechen – jeder Zeit verlassen.
2.3 Rat – Gruppenprofil
Der Rat der Europäischen Union ist die Versammlung der Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten der EU auf der Ebene der Ministerinnen und Minister. Jeweils in ihrer fachlichen Zusammensetzung beraten und entscheiden die Mitglieder des Rats über Vorschläge der Kommission für einen Rechtsakt. Dasselbe geschieht im Europäischen Parlament (EP). Auf diese Weise befinden sich Rat und EP (beide Legislative) in einem Mitentscheidungsverfahren. Beide Partner beschließen miteinander, vertreten aber jeweils unterschiedliche Interessen. Das EP vertritt die Bürgerinnen und Bürger direkt. Im Rat treffen die Interessen der Mitgliedstaaten aufeinander und werden gebündelt den Interessen des EP gegenübergestellt. Der Vorsitz im Rat wird abwechselnd von den Mitgliedern übernommen. Im Planspiel wird eine Person zur Präsidentin oder zum Präsidenten gewählt. Die Sitzung beginnt mit einer kurzen Vorstellungsrunde, in der die Mitglieder ihre Position erläutern, ohne schon Forderungen zu stellen. Im Rat herrscht in der Regel ein freundlicher und kollegialer Umgangston. Die Kommission nimmt - wenn sie es einrichten kann - an den Sitzungen teil und hat auch Rederecht. Das Mitglied der Kommission sitzt dann neben der Präsidentin oder dem Präsidenten. Beschlüsse zur Änderung von Vorlagen werden im Rat im Mitentscheidungsverfahren in der Regel mit der qualifizierten Mehrheit gefasst.
Obwohl die gemeinsame Entwicklung von Infrastrukturen schon sehr lange gemeinsam in der EU gefördert werden, sind die Interessen der Mitgliedstaaten auch im Bereich High-Speed Internetausbau zum Teil sehr unterschiedlich. Wer ein eigenes Ziel verwirklichen will, muss einen Antrag auf eine Änderung stellen. Damit eine solche Änderung in eine Vorlage aufgenommen wird, muss eine qualifizierte Mehrheit im Rat erreicht werden. Um eine Mehrheit zu bekommen, müssen Absprachen mit anderen Ratsmitgliedern getroffen werden. Dabei können Kompromisse zu einzelnen Fragen gefunden werden, es können aber auch ganz unterschiedliche Fragen miteinander verbunden werden, so dass man Unterstützung von Mitgliedern erhält, deren eigentliches Ziel ein anderes ist. Im Gegenzug sagt man seine eigene Unterstützung in anderen Fragen zu. Das EP wird allerdings in einem ähnlichen Prozess ebenfalls Änderungen beantragen. Wer sichergehen will, dass die eigenen Ziele erfolgreich verwirklicht werden können, sollte daher auch mit einzelnen Mitgliedern oder auch ganzen Fraktionen aus dem EP sprechen.
Wenn Sie einen Antrag auf Änderung der Gesetzesvorlage stellen wollen, sprechen Sie vorher mit genügend Mitgliedern des Rats, um eine Mehrheit zustande zu bekommen. Beantragen Sie nötigenfalls hierfür eine Sitzungsunterbrechung. Erst nachdem Sie sich der Mehrheit sicher sind, stellen Sie den Antrag, indem Sie zuerst die entsprechende Stelle in der Vorlage vorlesen und dann den eigenen Vorschlag. Die Ratspräsidentin oder der Ratspräsident wird gleich darauf abstimmen lassen.
2.3.1 Rat – Bulgarien - Rollenprofil
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