Badia Mahwee

Die Kurden in Süd-Kurdistan unter britischem Mandat 1918-1932


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in drei Bänden von insgesamt 412 Seiten von 1968 bis 1970 erschienen. Der Verfasser ist Aḥmad Xuwāğa, Sohn des zur Zeit des Osmanischen Reiches in Sulaimani sehr bekannten und respektierten Lehrers Xuwāğa Effendi. Aḥmad Xuwāğa hatte nähere Kontakte zu Scheich Mahmud: Er berichtet von den Beziehungen von Scheich Mahmud zu den Türken, Briten und Russen, aber auch von Sĭmko und Major Soane. Er spricht auch über den Aufstand von Ībrāhīm Xān-ī Daloyī in Kĭfrī (Süd-Kurdistan) und über die Volkserhebung von Sulaimani am 6. September 1930, die als „Schwarzer 6. September“ bekannt ist. Der erste Band erschien in Bagdad und die anderen beiden Bände in Sulaimani. Seine „Memoiren“ zeichnen sich durch auffällige Übertreibung im Lobpreis für Scheich Mahmud aus. Mit seiner sichtbaren Parteinahme für Scheich Mahmud muss man entsprechend kritisch umgehen.

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       Abb.1 – Die erste Seite des von der Regierung von Scheich Mahmud verabschiedeten Gesetzes über die Pflichten des Sulaimani-Nāḥiya-Rates.

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       Abb.2 – Die erste Seite der Satzung des Kulturvereins „Ğam‘īyat-ī Zānistī-i Kurdān“

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      Abb. 3 – Die erste Seite der Satzung des Kulturvereins „Yāna-y Sarkawtĭn-i Kurdān“

      c. Gesetze, Verwaltungsverordnungen und Vereinssatzungen

      Die Gesetze und Verwaltungsverordnungen, die von der Regierung von Scheich Mahmud oder von der irakischen Verwaltung zur Zeit der Mandatmacht verabschiedet wurden, sowie auch die Satzungen der Vereine sind für die Untersuchung dieser Periode unerlässliche Dokumente. Eines dieser Gesetze ist das „Gesetz der Aufgaben des Stadtrates von Sulaimani“. Dieses Gesetz ist von der Regierung von Scheich Mahmud im Jahre 1342 h. in Sulaimani verabschiedet worden. Das Gesetz ist in fünf Abschnitte und 27 Paragraphen unterteilt, 14 Seiten lang und wurde von Scheich Mahmud selbst sowie vom Handelsminister, Innenminister und Finanzminister unterzeichnet15. Ein anderes Gesetz ist ebenfalls von der Regierung von Scheich Mahmud verabschiedet worden, und zwar über die Regelung der Angelegenheiten der Gehaltsempfänger im Jahre 1923.

      Ein weiteres Gesetz, das im Jahre 1925 in Sulaimani herauskam, regelt die „Wahl der Abgeordneten“. Das Gesetz wurde von der irakischen Verwaltung erlassen und umfasst 52 Paragraphen.

      Die kurdische Ausgabe der irakischen Grundverfassung von 1924 kam ebenfalls im Jahre 1925 in Bagdad heraus. Es ist unterteilt in 10 Abschnitte und 123 Paragraphen.

      Die Satzung und Innenordnung des im Jahre 1926 gegründeten „Ğam‘īyat-ī Zānistī-i Kurdān“ (= Wissenschaftsverein der Kurden) gehören zu den Primärquellen für die Erforschung der kurdischen Kultur in den Zwanziger Jahren.

      Die Satzung ist in fünf Paragraphen und die Innenordnung in 16 Paragraphen unterteilt, unterzeichnet von den Gründern des Wissenschaftsvereins von Ma’rūf Bagzāda Fāyaq, von dem Rechtsanwalt Rafīq und von einer anderen Person namens Ḥāğī Fatāḥ Zāda Ramzī, datiert mit dem 27.1.1926. Vom Innenministerium wurde der Vereinigung am 24.2.1926 eine Lizenz erteilt.

      Auch die Satzung und Innenordnung der „Yāna-y Sarkawtĭn-ī Kurdān“ (= Haus des Aufstiegs der Kurden) sind weitere wichtige Dokumente über die kulturelle Aktivität der Kurden in der genannten Zeitspanne. Diese Vereinigung wurde seitens des irakischen Innenministeriums am 19./20. Mai 1930 zugelassen. Ihre Satzung umfasst 18 Paragraphen, ihre Innenordnung 26 Paragraphen. Beide wurden in Arabisch und in Kurdisch im Jahre 1930 in Bagdad gedruckt.

      Diese Gesetze, Satzungen und Verordnungen, die vor über 50 - 60 Jahren in Kurdistan und Irak erschienen, sind heute kaum zugänglich, auch nicht für diejenigen, die in Kurdistan oder Irak leben. Kopien dieser außerordentlich wichtigen Dokumente konnte mein Lehrer Jemal Nebez in den fünfziger Jahren durch unermüdliche Bemühungen und finanzielle Opfer besorgen. An dieser Stelle möchte ich ihm aufrichtigen Dank aussprechen, dass er mir diese wertvollen Materialien für längere Zeit zur Verfügung stellte.

      d. Kommentare bzw. Sekundärliteratur

      Die für diese Arbeit in Frage kommenden Materialien aus dem Bereich der Sekundärliteratur waren u. a.:

      1 Eine Abhandlung über die schon vorher erwähnte kurdische Zeitung „Tēgayĭštĭn-ī Rāstī“, die Kamāl Mazhar Aḥmad im Jahre 1978 veröffentlicht hat. Diese Arbeit enthält - außer Kommentaren über verschiedene Texte aus der „Tēgayĭštĭn-ī Rāstī“ und anderen Zeitungen der Periode von Scheich Mahmud - eine Vielzahl von sehr nützlichen Daten über jene Zeitspanne.

      2 Eine im Jahre 1975 veröffentlichte „Bīblĭyogrāfyā-i Kĭtēb-ī Kurdī“ (= Bibliographie der kurdischen Bücher) des kurdischen Literaten Mĭstafā Sayīd Aḥmad Narīmān. Diese Bibliographie umfasst 1.254 Titel. Außerdem enthält sie mehrere Tabellen und Statistiken, die für die Erforschung der kulturellen Entwicklung der Kurden von Bedeutung sind. Auf einige Titel, die fehlen, und andere, die nicht korrekt sind, hat Jemal Nebez in einer Rezension in der Nr. 4/1978 der Zeitschrift „‘Āso-y Zānkoyī“ (= Der universitäre Horizont)16, Zeitschrift der Universität von Sulaimani, hingewiesen.

      3 Ein Kapitel des Buches „Dīplomāsētī-i Bĭzūtnawa-y Kurdāytī“ (= Diplomatie des kurdischen Nationalismus), das Maḥmūd Malā ‘Ēzat im Jahre 1973 in Sulaimani veröffentlichte, beschreibt die Periode von Scheich Mahmud. Hier beschäftigt sich der Verfasser mit den diplomatischen Bemühungen der Scheich Mahmud-Regierung.

      4 Es sind noch andere Beiträge über die fragliche Zeitspanne herangezogen worden, die in kurdischen Zeitungen, Zeitschriften und anderweitig veröffentlicht wurden und auf die im Laufe dieser Arbeit hingewiesen wird.

      e. Schöngeistige Literatur: Gedichte, Prosa etc.

      Die schöngeistige Literatur, die für diese Arbeit in Frage kommt, sind jene Gedichte und Reimprosa, die mit den sozialen, kulturellen und politischen Zuständen der damaligen Zeitspanne zu tun haben. Außer jenen Materialien, die in den schon vorher erwähnten Presseorganen enthalten sind, sind auch die kritischen Gedichte des bekannten kurdischen Dichters Aḥmad Bag- ī Sāḥēbqĭrān (1876-1936), Pīrāmērd (1867-1950), ‘Ali Kamāl Bāpīr (1887-1975), Fāyaq Bēkas (1905-1948), ‘Abdul-Xālĭq Karkūkī (1890-1962) und ‘Axōl über die Begebenheiten zur Zeit der Herrschaft von Scheich Mahmud und die nach ihm kommende Periode beachtenswert. Bei der Zitierung und Übersetzung der Gedichte sind die Diwans (Gedichtesammlungen) dieser Dichter berücksichtigt worden, und zwar neben dem im Jahre 1952 in Bagdad in kurdischer Sprache erschienenen Werk „Mēžū-y Adab-ī Kurdī“ (= Geschichte der kurdischen Literatur) des bekannten kurdischen Literaturwissenschaftlers ‘Alāad-dīn Sağādī, das das eine hervorragende Literaturquelle ist.

      2. Arabischsprachiges Material

      Die arabischen Materialien sind zu unterscheiden in Primärquellen und Sekundärliteratur.

      a. Primärquellen

      (1) Eine der wichtigsten arabischsprachigen Primärquellen über die Zeitspanne 1918-1932 ist die „Ta’rīḫ al-Wizārāt al-‘Irāqiyah“ (= Geschichte des irakischen Kabinetts) von al-Sayīd ‘Abdul-Razzāq al-Ḥasanī. Al-Ḥasanī war jahrelang erster Sekretär des irakischen Kabinetts und von 1949 bis 1964 Direktor des Kabinettsamtes. Dieses Buch ist im Jahre 1974 zum 4. Mal gedruckt worden. Nach einer Erweiterung und Verbesserung umfasst es jetzt 10 Bände. Dieses Buch handelt von der Entstehung des irakischen Staates und enthält alle Verträge, Abkommen und Verordnungen im Wortlaut. Es berichtet über alle Ereignisse dokumentarisch. Alle Bände dieses Werkes sind in der Bibliothek des Institutes für Islamwissenschaft der Freien Universität Berlin vorhanden.

      Hier will ich nicht versäumen, auch noch auf eine andere