Kai Berke

Das Seller- Handbuch


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ist es immer noch möglich, mit einer cleveren Verkaufsidee und einem stimmigen Sortiment Geld im Onlinehandel zu verdienen.

      Wer also bereit ist, sich seine Nische zu suchen und nicht als der eintausendste Händler von bunten Handyhüllen ein paar Cent billiger zu sein als die anderen, wer nicht nur schnell Kasse machen will mit Posten- Schrott aus Bangladesh sondern versucht, seine Kunden nachhaltig zufrieden zu stellen, wer also Verkäufer aus Überzeugung ist und nicht nur lange ausschlafen will, für den wird es auch in ein paar Jahren noch einen Platz im Onlinehandel geben.

      In diesem Leitfaden für Anfänger und Fortgeschrittene im Online- Versandhandel befassen wir uns mit allen relevanten Aspekten des Verkaufens im Internet: Von der Gewerbeanmeldung über den Waren- Einkauf, die verschiedenen großen Marktplätze, hin zu Verpackungs- und Versandlösungen und garniert mit jeder Menge Hinweise zu rechtlichen Fallstricken und Steuertipps ist dieser Reader das umfassende Handbuch für den E- Commerce.

      Da sich der Onlinehandel stetig wandelt, wird dieses Buch jedes Jahr aktualisiert, erweitert und neu aufgelegt. Inzwischen haltet ihr hier nun die dritte Auflage in euren Händen.

      Da sich die Welt aber auch zwischen den Auflagen weiter dreht, arbeite ich aktuell an einem Video- Trainingskurs für Onlinehändler.

      Den Kurs wie auch Neuigkeiten aus der Welt des Versandhandels gibt es dann auf www.sellercamp.de. Schaut da gerne mal vorbei.

      Bevor du loslegst: Gewerbe anmelden

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      Obwohl das Internet voll von Leuten ist, die ihr Hobby, streng genommen, gewerblich betreiben, aber dennoch als Privatverkäufer firmieren, kann ich nur davon abraten, diesen Schein- Privatiers nachzueifern. Stattdessen sollte der erste Weg zum Gewerbeamt der eigenen Gemeinde führen, um dort einen Gewerbeschein zu beantragen.

      Natürlich steht es einem, entsprechende finanzielle Mittel vorausgesetzt, auch frei, eine andere Rechtsform zu wählen, aber die Regel wird sein, dass man als nicht eingetragener Einzelunternehmer beginnt.

      Will man das Gewerbe gemeinschaftlich mit anderen betreiben, so kann man auch über die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nachdenken und wenn man irgendwann mal relevante Gewinne erzielt, bietet sich vielleicht sogar die Gründung einer Kapitalgesellschaft an, aber für den Anfang wollen wir den Ball mal flach halten und als bodenständiger Einzelunternehmer unser Glück versuchen.

      Solltet ihr als Digitaler Nomade von überall und nirgends arbeiten wollen, so helfen euch die Hinweise in dem neuen Schlusskapitel zu der e- residency in Estland sicher weiter.

      Ohne Gewerbenachweis als scheinprivater Verkäufer wird man nicht weit kommen, denn man wird andauernd nach einem Nachweis der gewerblichen Tätigkeit gefragt werden, sei es beim Großhändler, bei der Anmeldung auf Amazon oder beim ersten Kreditantrag.

      Als Gewerbetreibender muss man sich selbst krankenversichern, kann aber immerhin wählen, ob man dies als freiwillig Versicherter in einer Gesetzlichen Krankenversicherung tut oder ob man sich privat versichert.

      Achtung: Die GKV berechnet ihren Beitrag nach einer festgelegten Mindestbemessungsgrenze. Nach dieser überaus weltfremden Grenze geht der Gesetzgeber davon aus, dass Selbständige von Beginn an mindestens 2178 Euro im Monat netto verdienen, was zu einem Krankenversicherungsbeitrag (inklusive Pflegeversicherung) von rund 350 Euro im Monat führt.

      Was einem die Krankenversicherung in der Regel verschweigt, ist dass es auch noch eine reduzierte Mindestbemessungsgrenze gibt für Selbständige, die im Monat weniger als 1452,50 Euro netto verdienen. Da liegt der Beitrag dann natürlich entsprechend niedriger- nämlich bei ungefähr 240 Euro.

      Man kann sich die Differenz der zu viel gezahlten Beiträge übrigens auch noch für ein Jahr rückwirkend erstatten lassen, wenn der Bescheid über die Beitragshöhe zunächst vorläufig erstellt wurde, was der Regelfall ist, weil man als Selbständiger ja nie weiß, wie sich die Einnahmen im Laufe des Jahres entwickeln.

      Ab 2019 wird die Mindestbemessungsgrundlage in der Gesetzlichen Krankenversicherung erfreulicherweise deutlich auf 1038 Euro abgesenkt, so dass Geringverdiener auch nur ca. 190 Euro monatlich inklusive Pflegeversicherung zahlen müssen.

      Für nur 0,6% mehr Krankenkassenbeitrag erwerbt ihr im Übrigen Krankengeld- Anspruch, was euch im Krankheitsfall davor bewahrt, unmittelbar in Hartz 4 abzurutschen.

      Betreibt man das Gewerbe zunächst nebenberuflich, ist man weiter als Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert und muss lediglich bei der Einkommensteuer ein paar zusätzliche Bögen ausfüllen.

      Die Variante, den Online- Handel zunächst als Nebengewerbe zu betreiben, hat übrigens eine Reihe von weiteren Vorteilen.

      Zum einen ist man nicht sofort darauf angewiesen, mit den Einnahmen aus dem Online- Handel seinen kompletten Lebensunterhalt zu bestreiten, zum anderen kann man eventuelle rechnerische Verluste, die am Anfang häufig auftreten, weil man sich ja zunächst einmal einen Warenbestand aufbauen muss, Steuer mindernd bei der Einkommensteuererklärung geltend machen, spart also bares Geld.

      Für die gewerbliche Nebentätigkeit benötigt man möglicherweise die Zustimmung seines Arbeitgebers, mindestens muss man ihn aber darüber informieren, dass man eine selbstständige Nebentätigkeit ausübt.

      Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit

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      Gerade am Anfang benötigt man als neuer Selbständiger ein bisschen Starthilfe- was das Know How, aber vor allem auch was das Finanzielle angeht. Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat bzw. mindestens einen Tag im Leistungsbezug steht und noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld hat, der kann den Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

      Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, auf die man keinen Anspruch hat. Man muss also den Sachbearbeiter mit einem stimmigen Finanzkonzept und einem gut durchdachten Businessplan überzeugen. Trotzdem gibt es immer noch den so genannten Vermittlungsvorrang. Wenn der Sachbearbeiter also die Chancen für eine Vermittlung in einen neuen Job zu hoch einschätzt, wird er dich eher in einen Job vermitteln, als das Risiko einer Existenzgründung aus Beitragsmitteln der Bundesagentur für Arbeit zu finanzieren.

      Hat der Vermittler keine großen Erwartungen an die Vermittlungsfähigkeit und hat der Antragsteller durch realistische Liquiditätsplanung, Rentabilitätsvorschau, Beurteilung des Marktumfeldes seine Befähigung zur Selbständigkeit nachgewiesen, wird die ersten sechs Monate ein Gründungszuschuss in Höhe des Arbeitslosengeldanspruchs zuzüglich 300 Euro für die soziale Absicherung, also Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung, gewährt.

      Nach dieser sechsmonatigen Anfangsphase wird überprüft, ob die Ziele bis dahin erreicht wurden und bei entsprechender Erfolgsaussicht wird für weitere neun Monate die soziale Absicherung in Höhe von 300 Euro weiter gezahlt.

      Wenn das die einzigen finanziellen Mittel sind, auf die man zurückgreifen kann, dürfte es eng werden.

      Man darf übrigens durchaus einer geringfügigen Nebenbeschäftigung nachgehen. Da die geförderte Selbständigkeit aber eine Vollzeit- Beschäftigung sein muss, darf eine Nebenbeschäftigung