Max Henning

Der Koran


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für jene, die als Ungläubige sterben. Für jene bereiteten wir schmerzliche Strafe.

      (19.) O ihr, die ihr glaubt, nicht ist euch erlaubt, Frauen wider ihren Willen als Erbe zu erhalten. Und hindert sie nicht an der Verheiratung mit einem andern, um einen Teil von dem, was ihr ihnen gabt, ihnen zu nehmen, es sei denn, sie hätten offenkundig Hurerei begangen. Verkehrt in Billigkeit mit ihnen; und so ihr Abscheu wider sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu wider etwas, in das Allah reiches Gut gelegt hat. (20.) Und so ihr eine Gattin gegen eine andere eintauschen wollt und ihr habt der einen ein Talent gegeben, so nehmt nichts von ihm fort. Wolltet ihr es etwa fortnehmen in Verleumdung und offenbarer Sünde? (21.) Und wie könntet ihr es fortnehmen, wo ihr einander bereits beiwohntet und sie von euch einen festen Bund empfingen? (22.) Und heiratet nicht Frauen, die eure Väter geheiratet hatten, es sei denn bereits zuvor geschehen. Siehe, es ist eine Schande und ein Abscheu und ein übler Weg. (23.) Verwehrt sind euch eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Vatersschwestern und Mutterschwestern, eure Bruderstöchter und Schwestertöchter, eure Nährmütter und Milchschwestern und die Mütter eurer Frauen und eure Stieftöchter, die in eurem Schutze sind, von euern Frauen, die ihr heimsuchtet. Habt ihr sie jedoch noch nicht heimgesucht, so ist’s keine Sünde. Ferner die Ehefrauen eurer Söhne aus euern Lenden; und nicht sollt ihr zwei Schwestern zusammen haben, es sei denn bereits geschehen. Siehe, Allah ist verzeihend und barmherzig. (24.) Und (verwehrt sind euch) verheiratete Frauen außer denen, die eure Rechte besitzt. Dies ist Allahs Vorschrift für euch. Und erlaubt ist euch außer diesem, daß ihr mit euerm Geld Frauen begehrt zur Ehe und nicht in Hurerei. Und gebet denen, die ihr genossen habt, ihre Morgengabe. Dies ist eine Vorschrift; doch soll es keine Sünde sein, wenn ihr über die Vorschrift hinaus miteinander Übereinkunft trefft. Siehe, Allah ist wissend und weise. (25.) Und wer von euch nicht vermögend genug ist, gläubige Frauen zu heiraten, der heirate von den gläubigen Sklavinnen, die seine Rechte besitzt; und Allah kennt sehr wohl euern Glauben. Ihr seid einer vom andern. Drum heiratet sie mit Erlaubnis ihrer Herren und gebet ihnen ihre Morgengabe nach Billigkeit. Sie seien jedoch keusch und sollen nicht Hurerei treiben und sich keine Geliebten halten. Sind sie aber verheiratet und begehen Ehebruch, so treffe sie die Hälfte der Strafe der verheirateten (freien) Frauen. (Diese Verordnung ist) für den von euch, der die Sünde fürchtet; doch besser ist’s für euch, davon abzustehen. Und Allah ist verzeihend und barmherzig. (26.) Allah will euch dies kundtun und will euch nach der Weise derer, die vor euch lebten, leiten und sich zu euch kehren. Und Allah ist wissend und weise. (27.) Und Allah will sich zu euch kehren; jene aber, die den Lüsten folgen, wünschen, daß ihr abweichet in großem Abweichen. (28.) Allah will es euch leicht machen, und der Mensch ward schwach erschaffen.

      (29.) O ihr, die ihr glaubt, verzehrt nicht euer Gut unter euch in Nichtigkeiten, es sei denn im Handel nach gegenseitiger Übereinkunft; und begeht nicht Selbstmord; siehe, Allah ist barmherzig gegen euch. (30.) Und wer dieses tut in Feindschaft und Frevel, wahrlich, den werden wir brennen lassen im Feuer; denn dies ist Allah ein leichtes. (31.) So ihr die großen Sünden meidet, die euch verboten sind, so bedecken wir eure Vergehen und führen euch ein in Ehren.

      (32.) Und begehret nicht das, womit Allah den einen von euch vor dem andern auszeichnete. Den Männern soll sein ein Anteil nach Verdienst, und den Frauen ein Anteil nach Verdienst; und bittet Allah um seine Huld; siehe, Allah weiß alle Dinge. (33.) Einem jeden haben wir Verwandte gegeben, was die Eltern oder Angehörigen oder diejenigen, mit denen ihr eure Rechte verbunden, hinterlassen, zu erben. So gebet ihnen ihren Anteil; siehe, Allah ist von allen Dingen Zeuge. (34.) Die Männer sind den Frauen überlegen wegen dessen, was Allah den einen vor den andern gegeben hat, und weil sie von ihrem Vermögen (für die Frauen) auslegen. Die rechtschaffenen Frauen sind gehorsam und sorgsam in der Abwesenheit (ihrer Gatten), wie Allah für sie sorgte. Diejenigen aber, für deren Widerspenstigkeit ihr fürchtet – warnet sie, verbannt sie aus den Schlafgemächern und schlagt sie. Und so sie euch gehorchen, so suchet keinen Weg wider sie; siehe, Allah ist hoch und groß. (35.) Und so ihr einen Bruch zwischen beiden befürchtet, dann sendet einen Schiedsrichter von ihrer Familie und einen Schiedsrichter von seiner Familie. Wollen sie sich aussöhnen, so wird Allah Frieden zwischen ihnen stiften. Siehe, Allah ist wissend und weise. (36.) Und dienet Allah und setzet ihm nichts an die Seite; und seid gut gegen die Eltern, die Verwandten, die Waisen, die Armen, den Nachbar, sei er verwandt oder aus der Fremde, gegen den vertrauten Freund, den Sohn des Weges und den Besitz eurer Rechten. Siehe, Allah liebt nicht den Hochmütigen, den Prahler.

      (37.) Die da geizig sind und den Leuten gebieten, geizig zu sein, und verbergen, was Allah ihnen in seiner Huld gab; und den Ungläubigen haben wir schändende Strafe bereitet: (38.) Und jenen, die da ihr Gut spenden vor den Augen der Leute und nicht glauben an Allah und an den Jüngsten Tag; und wer den Satan zum Nächsten hat – ein schlimmer Nächster! (39.) Was aber käme über sie, so sie an Allah glaubten und an den Jüngsten Tag und spendeten von dem, was Allah ihnen bescherte? Und Allah kennt sie. (40.) Siehe, Allah, nicht tut er unrecht im Gewicht eines Stäubchens, und so da ist eine gute Tat, wird er sie verdoppeln und wird geben von sich her großen Lohn. (41.) Und wie (wird es mit den Ungläubigen stehen,) wenn wir von jedem Volk einen Zeugen bringen, und wenn wir dich wider sie zum Zeugen bringen? (42.) An jenem Tage werden die Ungläubigen, die wider den Gesandten rebellierten, wünschen, daß sie dem Boden gleichgemacht würden, und werden nichts vor Allah verbergen.

      (43.) O ihr, die ihr glaubt, nähert euch nicht trunken dem Gebet (sondern wartet,) bis ihr wisset, was ihr sprechet, und auch nicht von Samen befleckt, es sei denn, ihr zöget des Weges, bis ihr euch gewaschen habt. Seid ihr krank oder auf einer Reise, oder es kommt einer von euch vom Abort, oder ihr habt die Frauen berührt und findet kein Wasser, so nehmt dafür guten Sand und reibet euer Gesicht und eure Hände ab; siehe, Allah ist nachsichtig und verzeihend.

      (44.) Schautest du nicht auf jene, denen ein Teil von der Schrift gegeben ward? Sie verkaufen den Irrtum und wünschen, daß ihr vom Weg abirrt. (45.) Aber Allah kennt sehr wohl eure Feinde, und Allah genügt als Beschützer, und Allah genügt als Helfer. (46.) Unter den Juden gibt’s welche, die die Stellung der Wörter verkehren und sagen: »Wir haben vernommen und rebellieren«; und »höre du, ohne zu vernehmen«, und »sieh uns an«. Es ist ein Umbiegen mit ihren Zungen und ein Stechen in den Glauben. Und wenn sie sprächen: »Wir hören und gehorchen«, und »höre du« und »schau uns an«, so wäre es besser für sie und richtiger. Jedoch hat sie Allah für ihren Unglauben verflucht; und nur wenige von ihnen glauben. (47.) O ihr, denen die Schrift gegeben ward, glaubet an das, was wir hinabsandten, bestätigend, was ihr habt, bevor wir (eure) Gesichter auswischen und sie ihren Hinterteilen D. h., sie vorn wie hinten machen. Gleichmachen oder euch verfluchen, wie wir die Sabbatgesellen verfluchten. Und Allahs Befehl ward vollzogen. (48.) Siehe, Allah vergibt nicht, daß man ihm Götter beigesellt; doch verzeiht er, was außer diesem ist, wem er will. Und wer Allah Götter beigesellt, der hat eine gewaltige Sünde ersonnen. Der Polytheismus oder Götzendienst ist die größte Sünde im Islam. (49.) Sahest du nicht auf die, welche sich selber für rein erachten? Allah aber erklärt für rein, wen er will; und es soll euch nicht um ein Fädchen am Dattelkern unrecht geschehen. D. h. beim Jüngsten Gericht. (50.) Schau, wie sie Lüge wider Allah ersinnen; und dies genügt als offenkundige Sünde. (51.) Sahest du nicht auf die, denen ein Teil von der Schrift gegeben ward? Sie glauben an den Dschibt und den Taghut Zwei (dem Äthiopischen entlehnte) Götzenbezeichnungen. Der Vers soll sich auf die antimuslimische Koalition der medinischen Juden mit den heidnischen Quraischiten beziehen. und sprechen von den Ungläubigen: »Sie sind des Weges besser geleitet als die Gläubigen.« (52.) Diese sind es, welche Allah verflucht hat; und wen Allah verflucht hat, wahrlich, nimmer findet er einen Helfer. (53.) Sollen sie etwa einen Anteil am Königreich empfangen, wo sie selbst dann den Menschen nicht einmal ein Keimgrübchen im Dattelkern geben würden? (54.) Beneiden sie etwa die Leute um das, was Allah ihnen in seiner Huld schenkte? Wir gaben dem Hause Abraham die Schrift und die Weisheit und gaben ihnen ein gewaltiges Königreich. (55.) Und einige von ihnen glauben an ihn, Allah oder Mohammed; es sind die Gläubigen unter den Juden gemeint. andre aber kehrten sich von ihm ab; und Dschehannam genügt (ihnen) als Flamme. (56.) Siehe, wer da unsre Zeichen verleugnet, den werden wir im Feuer brennen lassen. Sooft ihre Haut gar ist, geben wir ihnen eine andre Haut, damit sie die Strafe schmecken. Siehe, Allah ist mächtig und weise. (57.) Diejenigen aber, die da glauben und das Rechte tun, die werden wir einführen in Gärten, durcheilt von Bächen,