Anna-Lena Hoffmann

Die datenschutzrechtliche Einwilligung im Gesundheitsbereich unter der DSGVO


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Der Begriff der „Gesundheitsdaten“ wurde allerdings in der DSRL nicht legal definiert, auch die Erwägungsgründe liefern keine Hilfestellung zur Auslegung des Begriffs.

       2. Artikel-29-Datenschutzgruppe

       3. EuGH-Rechtsprechung im Datenschutzbereich

       II. Allgemeines zur DSGVO

       1. Entwicklung und Ziele der DSGVO

       2. Öffnungsklauseln als Besonderheit der DSGVO