Sabine Tofahrn

Strafrecht Besonderer Teil III


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href="#ulink_9be6c0a4-cc24-5133-9c7c-5155a7182557">IV.Rechtswidrigkeit und Schuld

       V.Besonders schwerer Fall gemäß § 267 Abs. 3

       VI.Qualifikation gemäß § 267 Abs. 4

       VII.Konkurrenzen

       C.Fälschung technischer Aufzeichnungen, § 268

       I.Überblick

       II.Objektiver Tatbestand

       1.Technische Aufzeichnung

       2.Tathandlungen

       III.Subjektiver Tatbestand

       IV.Strafzumessungsregeln und Qualifikation

       D.Fälschung beweiserheblicher Daten, § 269

       I.Überblick

       II.Objektiver Tatbestand

       III.Subjektiver Tatbestand

       IV.Strafzumessungsregeln und Qualifikation

       E.Urkundenunterdrückung, § 274

       I.Überblick

       II.Objektiver Tatbestand des § 274 Abs. 1 Nr. 1

       III.Objektiver Tatbestand des § 274 Abs. 1 Nr. 2

       IV.Subjektiver Tatbestand

       V.Konkurrenzen

       F.Mittelbare Falschbeurkundung, § 271

       I.Überblick

       II.Objektiver Tatbestand

       III.Subjektiver Tatbestand

       IV.Qualifikationstatbestände nach § 271 Abs. 3

       V.Konkurrenzen

       G.Übungsfall Nr. 4

       Sachverzeichnis

      Tipps vom Lerncoach

      Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?

      Es gibt in Deutschland ca. 1,6 Millionen Studierende, deren tägliche Beschäftigung das Lernen ist. Lernende, die stets ohne Anstrengung erfolgreich sind, die nie kleinere oder größere Lernprobleme hatten, sind eher selten. Besonders juristische Lerninhalte sind komplex und anspruchsvoll. Unsere Skripte sind deshalb fachlich und didaktisch sinnvoll aufgebaut, um das Lernen zu erleichtern.

      Über fundierte Lerntipps wollen wir darüber hinaus all diejenigen ansprechen, die ihr Lern- und Arbeitsverhalten verbessern und unangenehme Lernphasen schneller überwinden wollen.

      Diese Tipps stammen von Frank Wenderoth, der als Diplom-Psychologe seit vielen Jahren in der Personal- und Organisationsentwicklung als Berater und Personal Coach tätig ist und außerdem Jurastudierende in der Prüfungsvorbereitung und bei beruflichen Weichenstellungen berät.

      Wie lernen Menschen?

      Die Wunschvorstellung ist häufig, ohne Anstrengung oder ohne eigene Aktivität „à la Nürnberger Trichter“ lernen zu können. Die modernen Neurowissenschaften und auch die Psychologie zeigen jedoch, dass Lernen ein aktiver Aufnahme- und Verarbeitungsprozess ist, der auch nur durch aktive Methoden verbessert werden kann. Sie müssen sich also für sich selbst einsetzen, um Ihre Lernprozesse zu fördern. Sie verbuchen die Erfolge dann auch stets für sich.

      Gibt es wichtigere und weniger wichtige Lerntipps?

      Auch das bestimmen Sie selbst. Die Lerntipps sind als Anregungen zu verstehen, die Sie aktiv einsetzen, erproben und ganz individuell auf Ihre Lernsituation anpassen können. Die Tipps sind pro Rechtsgebiet thematisch aufeinander abgestimmt und ergänzen sich von Skript zu Skript, können aber auch unabhängig voneinander genutzt werden.

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