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Besonderes Verwaltungsrecht


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       VI.Weitere Begriffsbestimmungen

       VII.Risikoanalyse –Vorsorgeprinzip

       C.Lebensmittelverwaltung – Lebensmittelüberwachung(-kontrolle)

       I.Bedeutung

       II.Rechtsgrundlagen – Organisation

       III.Missbrauchsprinzip und Verbotsprinzip

       IV.Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Einzelfall

       V.Verwaltungsverfahren

       VI.Staatliche Warnungen

       VII.Rechtsschutz

       § 58Chemikalien

       A.Einführung

       I.Stoffrecht: Gegenstand und Herausforderung

       II.Stoffrecht im engerem und im weiteren Sinne

       III.Historische Entwicklung

       IV.Völkerrechtliches Chemikalienrecht

       B.Originäres Stoffrecht: REACH-Verordnung

       I.Der Regulierungsansatz: Eigen-Verantwortung und „inclusive governance“

       II.Risikobewältigungsmechanismen aus REACH und CLP

       III.Adressaten und Akteure

       IV.Zuständigkeiten auf europäischer Ebene

       V.Das deutsche Chemikaliengesetz

       C.Sektorales Stoffrecht

       I.Recht der Pflanzenschutzmittel

       II.Recht der Biozide

       III.Weitere Regelungsbereiche

       D.Würdigung

       Neuntes Kapitel Medien- und Informationsrecht

       Erster AbschnittMedienrecht

       § 59Rundfunk

       A.Der Rundfunk vor den Herausforderungen des technischen und gesellschaftlichen Wandels

       I.Der Weg zur dualen Rundfunkordnung

       II.Technische und wirtschaftliche Konvergenz der Medien

       III.Diversifizierung des Angebots und Individualisierung des Nutzerverhaltens

       IV.Nebeneinander traditioneller und neuer „Medien- und Rundfunkwelten“

       B.Verfassungs- und europarechtliche Grundlagen

       I.Die Kompetenzverteilung

       II.Die Rundfunkfreiheit

       III.Ergänzung durch die Informationsfreiheit

       IV.Überlagerung durch und Verschränkung mit weiteren unionsrechtlichen Vorgaben

       C.Der Rundfunk im Gefüge der Medien und in der Verzahnung mit der Telekommunikation

       I.Der Rundfunkbegriff

       II.Die Ver- und Zuteilung von (knappen) Übertragungskapazitäten zwischen Rundfunk- und Telekommunikationsrecht

       D.Der öffentlich-rechtliche Rundfunk

       I.