Klaus Malek

Verteidigung in der Hauptverhandlung


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zu entscheiden und, wenn es für unbegründet erachtet wird, mit ihm eine Kammer zu bilden, die dann über das Ablehnungsgesuch gegen den erkennenden Richter befindet.[119]

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      Wird ein Richter beim Amtsgericht abgelehnt, so entscheidet ein anderer Richter dieses Gerichts, außer der Abgelehnte selbst hält das Gesuch für begründet (§ 27 Abs. 3).

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      Wenn das Ablehnungsgesuch für begründet erklärt wurde, ist eine Wiederholung der Hauptverhandlung erforderlich (§ 29 Abs. 2 S. 2). Sie muss ausgesetzt und neu begonnen werden, wenn kein Ergänzungsrichter (§ 192 GVG) an ihr teilgenommen hat.

      Anmerkungen

       [1]

      Vgl. hierzu Sommer Rn. 998 ff., der nach einem Befangenheitsantrag dramatische Veränderungen in der Kommunikationsstruktur ausmacht und hinter der systemimmanenten Gegnerschaft zwischen Gericht und Verteidigung plötzlich „persönliche Feindschaft“ schimmern sieht.

       [2]

      Vgl. Krekeler AnwBl. 1981, 327.

       [3]

      Vgl. auch Sommer Rn. 1003.

       [4]

      Vgl. LG Mainz StV 2004, 531.

       [5]

      Vgl. OLG Koblenz zfs 2004, 186.

       [6]

      So geschehen im Verfahren zur Entscheidung BGH NStZ-RR 2001, 258.

       [7]

      BGHSt 14, 219.

       [8]

      BGH NStZ 2006, 646.

       [9]

      BGH NStZ 2009, 342; dazu Volkmer NStZ 2009, 371.

       [10]

      BGH StV 1998, 57.

       [11]

      BGH wistra 2006, 310.

       [12]

      Wegen der Einzelheiten der gesetzlichen Voraussetzungen ist auf die einschlägigen Kommentierungen zur StPO zu verweisen.

       [13]

      Vgl. auch BGH StraFo 2011, 152.

       [14]

      Vgl. KK-Pfeiffer § 24 Rn. 2.

       [15]

      Meyer-Goßner/Schmitt § 22 Rn. 21.

       [16]

      BGHSt 29, 351; BGH NStZ 1985, 464.

       [17]

      KK-Scheuten § 22 Rn. 17.

       [18]

      BVerfGE 20, 9, 14; BGHSt 24, 336, 338.

       [19]

      Z. B. BGH StraFo 2012, 222; BGH NJW 2006, 708; vgl. auch EGMR NJW 2009, 2870.

       [20]

      BGHSt 21, 334, 341; KK-Scheuten § 24 Rn. 3; a.A. Strate FS Koch, S. 263 ff.

       [21]

      BVerfGE 32, 288, 290; BayObLG DRiZ 1977, 244.

       [22]

      BGH NStZ 2004, 632; BGH NStZ 2006, 49; Burhoff Hauptverhandlung, Rn. 32a.

       [23]

      Peters Strafprozess