Robert Esser

Handbuch des Strafrechts


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dass das Recht des Gemeinwesens (d.h. desjenigen oder derjenigen, die es vertreten) zur Bestrafung nicht auf ein Zugeständnis oder ein Geschenk der Untertanen begründet ist.“[58]

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      Mit der Begehung einer Straftat verstößt der Missetäter gegen die Grundregeln der menschlichen Gemeinschaft:

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      Um die politische Gewalt „richtig zu verstehen und sie von ihrem Ursprung abzuleiten“ sollen wir, so Locke,

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      Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Herleitung der Strafe bei Hobbes und bei Locke liegt darin, dass der Einzelne bei Hobbes auf die Geltendmachung seines Strafanspruches verzichtet, sodass nur noch der Strafanspruch des Souveräns übrig bleibt. Dessen Strafanspruch ist also nicht abgeleitet, sondern