Hans-Peter Schwintowski

Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea


Скачать книгу

die Offenlegung des Gründungsplans, die Erfüllung der Voraussetzungen hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer gem. Art. 12 Abs. 2 SE-VO[302] und die Zustimmung zum Gründungsplan gem. Art. 32 Abs. 6 SE-VO. Soweit deutsche Gründungsgesellschaften beteiligt sind, ist die Tatsachenmitteilung i. S. d. Art. 33 Abs. 3 S. 1 SE-VO dem zuständigen Handelsregister zur Hinterlegung einzureichen. Das Registergericht muss daraufhin im elektronischen Bundesanzeiger[303] einen Hinweis darauf bekannt machen, dass diese Mitteilung eingereicht worden ist.

      177

      178

      Um von ihrem Recht Gebrauch zu machen, müssen die nunmehr umtauschwilligen Gesellschafter innerhalb der Monatsfrist mit der zu gründenden Holding-SE einen Einbringungsvertrag über ihre Anteile an der betreffenden Gründungsgesellschaft schließen und die Übernahme der Aktien durch Zeichnungsschein erklären.

      179

      180

      181

      182

      183

      184

      185

      

      Für den Gründungsprüfungsbericht der externen Gründungsprüfung gelten die Ausführungen zum Gründungsprüfungsbericht der Organmitglieder entsprechend.

      186