Joachim Schrey

Handbuch IT-Outsourcing


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die dem übergeordneten zusammengesetzten Geschäftsprozess vom „Angebot zur Bezahlung“ angehören und die natürlich untereinander vernetzt sind.[306]

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      Das britische Haus Xchanging übernimmt beim BPO ganze Geschäftsbereiche inkl. Mitarbeitern und Prozessen (wie etwa der Personalabteilung). Dazu gründet es zusammen mit dem Partner ein Joint Venture, wobei Xchanging die unternehmerische Leitung beansprucht, um im weiteren Verlauf mit den erworbenen Ressourcen auch Drittkunden bedienen zu können. Andere spezialisierte Unternehmen sind Exult, Vertex und E-Peopleserve. Bekannte deutsche Beispiele sind die Datev (unter anderem Lohnabrechnungen) oder die Deutsche-Bank-Tochter ETB (European Transaction Bank), die Dienstleistungen für den Zahlungsverkehr sowie Wertpapier-, Derivate-, Geld- und Devisengeschäfte anbietet.

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      Das BPO hat in den letzten Jahren wesentlich an Bedeutung gewonnen. Daher sind BPO-Projekte heute in vielen Bereichen zu finden. Zu den häufigsten ausgelagerten Geschäftsprozessen zählen:

HR-Outsourcing
Transaction Banking
Beschaffung
Customer Care & Billing Prozesse
Facility-Management

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      Sicherlich ist die Anzahl der Auslagerungsbereiche als sehr groß zu betrachten, da viele Auslagerungsbereiche zwar die Anforderungen einer Auslagerung von Geschäftsprozessen erfüllen (BPO), sich selbst aber nicht als eine Auslagerung von Geschäftsprozessen verstehen. Hierzu zählen z.B. (nicht abschließend):

Übernahme von Beschaffungsprozessen (ebusiness)
Lagerhaltung inkl. dem gesamten Management

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      Dass die Auslagerung von Geschäftsprozessen kein Allheilmittel sein kann, haben Insolvenzen der jüngeren Vergangenheit gezeigt: Der Ölhändler Enron hatte nahezu sämtliche Abläufe inklusive einiger grundlegender Buchungsprozesse externen Dienstleistern übertragen. Zudem haben viele Dotcoms die Konzentration auf das Kerngeschäft zwar zum Prinzip erhoben. Außer dem Buchhändler Amazon.com gibt es jedoch kaum erfolgreiche New-Economy-Firmen. Zwar sind weder Dotcoms noch Enron letzten Endes über ihre Outsourcing-Entscheidungen gestolpert. Die Beispiele haben aber gezeigt, dass die Koordination und Verwaltung von sehr vielen Serviceverträgen eine kaum zu beherrschende Aufgabe ist.

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      I.d.R. wird der BPO-Anbieter (Provider) beim Business Process Outsourcing auch an personenbezogene Daten des Kunden gelangen (gerade beim HR-Outsourcing), die dem Persönlichkeitsschutz des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unterliegen. Hierbei wird es dem BPO-Anbieter aus der datenschutzrechtlichen Sicht nicht mehr möglich sein, als weisungsgebundener Auftragsdatenverarbeiter für den Kunden tätig zu sein, sondern nur noch im Wege der Funktionsübertragung (insbesondere beim HR-Outsourcing).

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      Weitere rechtliche Fragen ergeben sich in der Betrachtung einzelner Auslagerungsbereiche auf der Ebene der Geschäftsprozesse. Diese werden in den einzelnen Auslagerungsbereichen erläutert.

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      Die Gestaltung eines Vertragswerks für ein Business Process Outsourcing (BPO) Projekt wird im 4. Kap. (BPO-Vertrag) erläutert.

      2I › 7. Offshore-/Cross border Outsourcing

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