Steffen Stern

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren


Скачать книгу

target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_3b0e1381-35d5-56f8-b63a-bc28b910fe3d">Rechtlicher Hinweis

       13.Bewährungsaussetzung gem. § 67d StGB

       IV.Vorbehalt der Unterbringung in der SV gem. § 66a StGB

       V.Nachträgliche Unterbringung in der SV gem. § 66b StGB

       C.Berufsverbot gem. § 70 StGB in Schwurgerichtsverfahren

       D.Fahrerlaubnisentzug im Kapitalstrafbereich

       I.Fahrerlaubnisentzug außerhalb eines Regeltatbestandes

       II.Einzelfälle

       1.Zufahren auf einen Fußgänger

       2.Anfahrt zum Tatort mit dem Pkw

       3.Flucht im Kraftfahrzeug

       4.Fortschaffen der Leiche im Pkw

       5.Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

       III.Lebenslange Fahrerlaubnissperre

       Teil 10 Die Mitwirkenden am Schwurgerichtsverfahren

       A.Polizeidienststellen

       I.Die Mordkommission

       II.Kriminalämter

       1.Landeskriminalämter (LKAs)

       2.Bundeskriminalamt (BKA)

       3.Unabhängigkeit der „Polizeigutachter“

       B.Der Staatsanwalt in Kapitalstrafsachen

       I.Der Staatsanwalt als Ermittlungsführer und Ankläger

       II.Die Generalstaatsanwaltschaften

       1.Ermittlungs- und Anklagebehörde

       2.Verfahren bei den Oberlandesgerichten

       III.Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

       1.Ermittlungszuständigkeit des GBA

       2.Revisionsverfahren

       C.Die Strafgerichtsbarkeit

       I.Der Ermittlungsrichter

       1.Der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht

       2.Der Ermittlungsrichter beim BGH und OLG

       II.Der Haftrichter beim Amtsgericht

       III.Das Schwurgericht

       1.Die Zuständigkeitsregelung des § 74 Abs. 2 GVG

       2.Zuständigkeiten des Schwurgerichts im Ermittlungsverfahren

       3.Haftentscheidungen zwischen Anklageerhebung und Revisionsentscheidung

       IV.Die Jugendkammer

       1.Die Jugendkammer als Schwurgericht

       2.Jugendkammer