Steffen Stern

Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren


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rel="nofollow" href="#ulink_a23fc844-69a7-5606-85a5-e33614b91470">f)Kindestötung als Straf- oder Vergeltungsaktion

       g)Eltern, die ihre Kinder verhungern oder verdursten lassen

       6.Angriffe alkoholisierter Gewalttäter

       a)„Sinnlose“ Gewalt durch alkoholisierte Schläger

       b)Gewalthandlungen unter Zechbrüdern

       7.Drogeninduzierte Tötungsdelikte

       8.Gewalttaten psychisch gestörter Täter

       9.Politisch motivierte Gewalttaten

       V.Verurteilungsmaßstab

       VI.Absprachen in Schwurgerichtsverfahren

       B.Kapitalstrafrecht und Kriminalpolitik

       I.Gesetzgebung

       1.Keine Reform der vorsätzlichen Tötungsdelikte

       2.Das Recht der Sicherungsverwahrung (SV)

       3.Sonstige Gesetzesänderungen mit Bezug zum Kapitalstrafrecht

       II.Ausbau von Opferrechten

       III.Neuere Rechtsprechungstendenzen

       1.Vollstreckungslösung bei konventionswidriger Verfahrensverzögerung

       2.Keine Strafrahmenverschiebung bei selbstverschuldeter Trunkenheit

       3.Keine unbedingte Unverwertbarkeit bei fehlender qualifizierter Belehrung

       4.Keine Entlastungsmöglichkeit durch freiwilligen Polygraphentest

       5.Keine Strafbarkeit erbetener Sterbehilfe durch Behandlungsabbruch

       IV.Reformbestrebungen

       1.Überlegungen zur weiteren Verschärfung von Jugendstrafen

       2.Härtere Strafen für Hassdelikte

       3.DNA-Wiederaufnahme zuungunsten Freigesprochener?

       C.Spezifische Erkenntnisprobleme bei Tötungsdelikten

       D.Befähigung zur Verteidigung in Kapitalstrafsachen

       E.Rechtstatsachen zur Effizienz des Pflichtverteidigers

       Teil 2 Der Tod und seine strafrechtliche Zurechnung

       A.Todesbegriff

       I.Menschenleben

       II.Todeseintritt

       III.Selbsttötung im Strafrecht

       1.Selbstgefährdung, Selbstschädigung und Selbsttötung

       2.Tatbestandslosigkeit der „Beteiligung“ an Selbsttötungen

       a)Der Gedanke der eigenverantwortlichen Risikoübernahme

       b)Abgrenzung zur strafbaren Fremdschädigung

       B.Todesursächlichkeit einer Handlung

       I.Der strafrechtlich maßgebende Ursachenbegriff