Hans-Peter Schwintowski

Handbuch des Aktienrechts


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       3.5Auskunftserzwingungsverfahren (§ 132 AktG)

       3.6Verhältnis von Auskunftserzwingungsverfahren und Anfechtungsklage wegen Verletzung der Auskunftspflicht

       3.7Schadensersatz bei unrichtiger Auskunft

       4.Stimmrecht

       4.1Stimmkraft, Erwerb des Stimmrechts

       4.2Ausübung durch Bevollmächtigte, Legitimationsübertragung

       4.3Ausübung durch Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen

       4.4Ausschluss des Stimmrechts, Stimmbindungsverträge

       4.5Stimmrecht bei Rechten Dritter an der Aktie, Sonderbeschlüsse, Ordnungswidrigkeiten

       5.Beschlussfähigkeit (Quorum), Mehrheitserfordernisse bei der Beschlussfassung und Minderheitsrechte

       6.Wahlen

       6.1Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat

       6.2Wahl des Abschlussprüfers

       V.Niederschrift

       1.Form und Inhalt der Niederschrift sowie Aufgaben des Notars in der Hauptversammlung

       2.Einreichung der Niederschrift zum Handelsregister, Einsichtnahme, Kosten

       3.Sonstige Dokumentation der Hauptversammlung

       VI.Mängel von Beschlüssen und Wahlen

       1.Anfechtung von Beschlüssen

       1.1Gegenstand und Gründe der Anfechtung

       1.2Bestätigung anfechtbarer Beschlüsse

       1.3Anfechtungsberechtigte und Missbrauch des Anfechtungsrechts

       1.4Sondervorschriften

       1.5Anfechtungs- und Freigabeverfahren

       2.Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen

       2.1Nichtigkeitsgründe (§§ 241, 250, 253, 256 AktG)

       2.2Heilung der Nichtigkeit (§ 242 AktG)

       2.3Nichtigkeitsklageberechtigte, Nichtigkeitsklage, Verfahren und Urteil

       10. Kapitel Sonderprüfung, Geltendmachung von Ersatzansprüchen

       I.Einführung

       II.Gegenstand der Sonderprüfung

       1.Gegenstand in sachlicher Hinsicht

       1.1Vorgänge bei der Gründung der Gesellschaft

       1.2Vorgänge bei der Geschäftsführung

       1.3Abgrenzung zur Sonderprüfung nach § 258 AktG

       1.4Abgrenzung zur Sonderprüfung nach § 315 AktG

       2.Gegenstand