Hans-Peter Schwintowski

Handbuch des Aktienrechts


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_dd02b55e-2d0e-53a5-b945-f123e32d8782">Geltendmachung auf Veranlassung der Hauptversammlung

       1.1Beschlussfassung

       1.2Vertretung der Gesellschaft

       1.3Verpflichtung zur Geltendmachung

       2.Aktionärsklage (§§ 148, 149 AktG)

       2.1Klagezulassung

       2.2Haftungsklage der Aktionäre

       2.3Kosten

       2.4Bekanntmachungen zur Haftungsklage

       11. Kapitel Jahresabschluss, Gewinnverwendung

       I.Einführung

       1.Ausprägungen des betrieblichen Rechnungswesens

       2.Wesentliche Rechtsgrundlagen der Rechnungslegung

       3.Funktionen des Jahresabschlusses

       3.1Darstellung der Vermögenslage

       3.2Darstellung der Finanzlage

       3.3Darstellung der Ertragslage

       4.Einbezug der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung in den Jahresabschluss

       5.Einteilung der Kapitalgesellschaften nach Größenklassen

       6.Zahlungsbemessungsfunktion des Jahresabschlusses

       II.Aufstellung des Jahresabschlusses

       1.Allgemeines

       2.Bestandteile des Jahresabschlusses

       2.1Bilanz

       2.2Gewinn- und Verlustrechnung

       2.3Anhang

       3.Lagebericht

       3.1Darstellung und Analyse von Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage der Gesellschaft unter Einbeziehung wesentlicher Leistungsindikatoren (§ 289 Abs. 1 HGB)

       3.2Prognose- und Risikoberichterstattung über die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft (§ 289 Abs. 1 S. 4 HGB)

       3.3Einzelangaben

       3.4Zusätzliche Angaben für große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB) über nichtfinanzielle Leistungsindikatoren wie z.B. Umwelt- und Arbeitnehmerbelange gem. § 289 Abs. 3 HGB

       3.5Erweiterte Berichtserstattung für börsennotierte AG gem. § 289 Abs. 4 HGB

       4.Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

       4.1Grundlegende Fragestellungen der Bilanzierung

       4.2Bilanzierung

       4.3Bewertung

       5.Allgemeine Gliederungsgrundsätze für den Jahresabschluss

       III.Prüfung des Jahresabschlusses

       1.Prüfungspflicht