Klaus Ulsenheimer

Arztstrafrecht in der Praxis


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href="#ulink_6c3465d7-ddf0-5ebe-94ab-5fa7a52c6023">2.Strafbarkeit der Zwangssterilisation

       3.Die Straflosigkeit der freiwilligen Sterilisation

       4.Sterilisation geistig Behinderter

       5.Literaturhinweise

       Teil 7Strafbarkeitsrisiken der Fortpflanzungsmedizin und der Forschung an Embryonen und Stammzellen

       I.Strafbestimmungen des Embryonenschutzgesetzes

       1.Ziele und praktische Bedeutung des Embryonenschutzgesetzes

       2.Überblick: straflose und strafbare Fortpflanzungsmedizin

       a)Grundsätzliche Beurteilung der Verhaltensweisen

       b)Strafbefreiung für die potenzielle Mutter und Teilnahme im Ausland

       3.Erforderliche Auslegung ursprünglicher Verbote des ESchG

       a)Reichweite der strafbaren postmortalen Insemination

       b)Reichweite des Verbots der übertragungsunabhängigen Befruchtung (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 ESchG)

       c)Spende von Samen, (imprägnierten) Eizellen und Embryonen

       II.Strafbarkeit und Straflosigkeit der Präimplantationsdiagnostik

       1.Einordnung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 und § 2 Abs. 1 ESchG

       2.Die gesetzliche Spezialregelung der PID

       a)Regelungsstruktur des neuen Rechts der PID

       b)Würdigung der Gesetzgebung und konzeptionelle Probleme

       c)Ausgewählte Praxisprobleme

       III.Strafrechtliche Probleme des Stammzellgesetzes

       1.Übersicht über die Regelungsmaterie

       2.Anwendbarkeit im Ausland

       3.Verhältnis zur PID de lege lata

       4.Weitere Literatur zum Stammzellgesetz

       Teil 8Die Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (§§ 203-205 StGB) und das Sanktionsregime der DSGVO

       I.Die Bedeutung der ärztlichen Schweigepflicht für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens

       II.Das unbefugte Offenbaren fremder Geheimnisse (§ 203 StGB)

       1.Die tatbestandlichen Voraussetzungen im Einzelnen

       a)Täterkreis

       b)Begriff des Geheimnisses

       c)Fremdheit des Geheimnisses

       d)Berufsspezifische Kenntniserlangung

       e)Tathandlung des Offenbarens

       f)Postmortale Schweigepflicht

       2.Rechtfertigungsgründe

       a)Einwilligung des Patienten (Entbindung von der Schweigepflicht)