Deutschland

Straßenverkehrsrecht – StVR


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      78

      Zeichen 467.1

      

      Umlenkungspfeil

      Erläuterung

      Das Zeichen kennzeichnet Alternativstrecken auf Autobahnen, deren Benutzung im Bedarfsfall empfohlen wird (Streckenempfehlung).

      79

      Zeichen 467.2

      

      Erläuterung

      Das Zeichen kennzeichnet das Ende einer Streckenempfehlung.

      2. Verkehrslenkungstafeln

      80

      Erläuterung

      Verkehrslenkungstafeln geben den Verlauf und die Anzahl der Fahrstreifen an, wie beispielsweise:

      81

      Zeichen 501

      

      Überleitungstafel

      Erläuterung

      Das Zeichen kündigt die Überleitungen des Verkehrs auf die Gegenfahrbahn an.

      82

      Zeichen 531

      

      Einengungstafel

      82.1

      

      Erläuterung

      Bei Einengungstafeln wird mit dem Zusatzzeichen der Ort angekündigt, an dem der Fahrstreifenwechsel nach dem Reißverschlussverfahren (§ 7 Abs. 4) erfolgen soll.

      3. Blockumfahrung

      83

      Zeichen 590

      

      Blockumfahrung

      Erläuterung

      Das Zeichen kündigt eine durch die Zeichen „Vorgeschriebene Fahrtrichtung“ (Zeichen 209 bis 214) vorgegebene Verkehrsführung an.

      Anlage 4 (zu 43 Absatz 3)

      Verkehrseinrichtungen

      (Fundstelle: BGBl. I 2009, 2670 — 2672)

      1

      2

      3

      lfd. Nr.

      Zeichen

      Erläuterungen

      Abschnitt 1 Einrichtungen zur Kennzeichnung von Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen

      1

      Zeichen 600

      

      Absperrschranke

      2

      Zeichen 605

      

 

      Pfeilbake Leitbake

      3

      Zeichen 628

      

      Leitschwelle mit Leitbake

      4

      Zeichen 629

      

      Leitbord mit Leitbake

      zu 3 und 4

      Leitschwelle und Leitbord haben die Funktion einer vorübergehend gültigen Markierung.

      5

      Zeichen 610

      

      Leitkegel

      6

      Zeichen 615

      

      Fahrbare Absperrtafel

      7

      Zeichen 616

      

      Fahrbare Absperrtafel mit Blinkpfeil

      zu 1 bis 7

      Die Einrichtungen verbieten das Befahren der so gekennzeichneten Straßenfläche und leiten den Verkehr an dieser Fläche vorbei.

      Warnleuchten an diesen Einrichtungen zeigen rotes Licht, wenn die ganze Fahrbahn gesperrt ist, sonst gelbes Licht oder gelbes Blinklicht.

      Zusammen mit der Absperrtafel können überfahrbare Warnschwellen verwendet werden, die quer zur Fahrtrichtung vor der Absperrtafel ausgelegt sind.

      1

      2

      3

      lfd. Nr.

      Zeichen

      Erläuterungen

      Abschnitt 2 Einrichtungen zur Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen oder sonstigen gefährlichen Stellen

      8

      Zeichen 625

      

      Richtungstafel in Kurven

      Die Richtungstafel in Kurven kann auch in aufgelöster Form angebracht sein.

      9

      Zeichen 626

      

      Leitplatte

      10

      Zeichen 627

      

      Leitmal

      Leitmale kennzeichnen in der Regel den Verkehr einschränkende Gegenstände. Ihre Ausführung richtet sich nach der senkrechten, waagerechten oder gewölbten Anbringung beispielsweise an Bauwerken, Bauteilen, Gerüsten.

      1

      2

      3

      lfd. Nr.

      Zeichen

      Erläuterungen